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enttäuscht!!

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gastrom:

--- Zitat ---....wenn Sie acht Wochen bevor Sie einen Mahnbescheid erhalten, auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden dreißig bzw. zwanzig Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag: Eingang auf dem Konto des Bund der Energieverbraucher e.V. ) und....
--- Ende Zitat ---

Also, ich verstehe das Ganze so:

Wenn man genau weiß, wann die 8-Wochenfrist vor dem Mahnbescheid beginnt, dann schnell zahlen (Banklaufzeit beachten!). Ansonsten pokern, für den Fall, dass im nächsten Jahr kein Mahnbescheid kommt.

Und weil mir das zu unsicher erscheint, zahle ich regelmäßig jährlich, in der Hoffnung, nicht enttäuscht zu werden.

gastrom

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