Wie soll man diese Darstellung nun genau nachvollziehen?
Nach dem Einzug 01.04.2008 ist angeblich der Abschlag auf 91,00 Euro (pro Monat?) festgelegt und auch schön gezahlt worden. Wie oft, ist aber nicht angegeben!
Im April des Jahres 2009 soll dann die Zählerstandsablesung erfolgt und im nächsten Monat die Jahresendabrechnung mit einer Erstattung (offenbar zuviel gezahlter Beträge ?) von 137,15 Euro stattgefunden haben.
Gleichzeitig soll die neue Abschlagzahlung auf 73,00 Euro festgelegt worden sein, vermutlich ab April 2009.
Am 25.08.2009 ist dann wohl ein Übergabeprotokoll mit dem Nachmieter erstellt und auch an das EVU übermittelt worden
Kann es da nicht sein, dass bis zum Übergabeürprotokoll ein Mehrverbrauch in Höhe von zufällig gleichem Betrag von 137,15 Euro festgestellt und abgerechnet wurde, der wegen Nichtbezahlung dann auch noch angemahnt wurde ohne jegliche Reaktion?
Der Nachmieter wird es trotz Unsympathischseins nicht als sehr lustig empfunden haben, wenn ihm tatsächlich wegen einer vom Vormieter nicht beglichenen Forderung die Versorgung unterbrochen wurde?
Es wäre sicherlich angebracht und angemessen gewesen, auf die Forderung des EVU zeitnah zu reagieren, auch wenn man im Ausland sich aufhält.
Diesen Umstand würde sogar jedes EVU verstehen und eine zeitliche Verzögerung tolerieren.
Die angebliche Endabrechnung über 1.500,00 Euro würde eigentlich trotz Auslandsaufenthalt jeder Verbraucher sofort schriftlich monieren und Klärung einfordern, zumal vermutlich die Zählerstände bei Ein- und Auszug bekannt waren.
Und mit diesem Zählerständen und dem kleinen Einmaleins hätte man eine korrekte Restforderung ermitteln können, um dieses Argument dann auch dem EVU entgegen zu halten.
Der Rest der Darstellung lässt nur vermuten, dass zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Zahlungen an das EVU erfolgt sind, wenn die Gesamtforderung mit 1.500,00 Euro angesetzt wurde. Auch eine angeblich saftige Preiserhöhung kann diese Summe nicht rechtfertigen.
Wenn man die Forderungen des EVU nicht beglichen hat, nützt hinterher auch nicht mehr der Nachweis der Billigkeit, mit dem man glaubt, eine vermutlich berechtigte Forderung wegzudiskutieren.
Leider haben Sie keinen Hinweis darauf geliefert, dass Sie bei Auszug aus der Wohnung nach dem Übergabeprotokoll irgendeine Restzahlung geleistet haben.
Da Sie ja mittlerweile im Ausland sein wollen, denken Sie darüber nach, irgendwann gar nichts mehr zu überweisen.
Auch eine Möglichkeit, seinen Verpflichtungen zu entgehen, oder ?
Wenn aber zwölf Monate 2008-2009) die Abschläge von je 91,00 Euro nicht gezahlt wurden und im Anschluss auch die 73,00 Euro schuldig geblieben sind, könnte die angebliche \"NACHFORDERUNG\" des EVU durchaus richtig und berechtigt sein.
Anders auch kann ich mir nicht erklären, warum bei Ihnen die Bereitschaft zur Zahlung nachdem Angebot des EVU zumindest in Teilen angedeutet wird.