Energiepreis-Protest > Mainova

Übertriebene Jahresabrechnung

<< < (2/5) > >>

Christian Guhl:
@jaky
Nach § 17 (1) GasGVV sind Sie zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung berechtigt, wenn der Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist.

Cremer:
@Jaky,

schriftlich dem Versorger mitteilen, was Christian Guhl schreibt (§ 17 (1) GVV) und meint.

Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
2a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist...

teilen sie das der mainova schriftlich mit, dass Sie Zahlungsaufschub/Zahlungsverweigerung leisten bis die Sache vom versorger geklärt wird.

Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen und Verweichlichungen ein !!

Schwalmtaler:
@jaky

sie sollten sich mal dringend die Rechnung aus 2008 und 2007 anschauen, bevor sie an den Versorger rantreten.
Ich vermute in 2008 einen Fehler, denn um 1.000 m3 pro Jahr halte ich für Heizung/Warmwasser und Kochen normal.
Aber nur 2.600 kwh in 2008 scheint falsch zu sein.

Gruß
Schwalmtaler

Cremer:
@jaky,

es könnte sich somit um einen Ablesefehler des gaszählers handeln.

Lesen Sie ihn mal gleich ab und vergleichen Sie.

In unserer BIFEP kam dies auch schon vor, dass die Ablesung der Zähler (Gas, Strom, Wasser) fehlerhaft waren. da sollte z.B. ein Mitglied in einem halben Jahr über 500 m³ Wasser verbraucht haben.

Zeus:
@Jacky
Wie bereits Schwalmtaler angedeutet hat, ist ein Verbrauch von 2605 kWh in 2008 (für Heizen einer 50 qm Wohnung, Warmwasser und Kochen) absolut unrealistisch. Ein Verbrauch von 14000 kWh und mehr im Jahr bei älteren Wohnungen dieser Größenordnung leider keine Seltenheit. Erst letzte Woche ist mir, im Rahmen unseres \"Energie- Nothilfefonds\", ein Fall bekannt geworden wo, aufgrund miserabler Dämmungsverhältnisse, bei 56 qm ein Verbrauch von über 17000 kWh zu verzeichnen war.
Ist der Verbrauch im  ganzen Jahre 2008 wirklich nur 2605 kWh gewesen  oder ist dies nur die Jahresvergleichszahl auf der letzten Jahresabrechnung ? Wenn letzteres der Fall sein sollte, so stellen sich für mich zwei weitere Fragen : erstens wann sind Sie in die Wohnung eingezogen ? zweitens hat eventuell ein Zählerwechsel im Laufe des Jahres 2008 stattgefunden ?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln