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Autor Thema: EVI vs. Evi vor dem AG Gotha - Der Vergleich  (Gelesen 6427 mal)

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Offline DieAdmin

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EVI vs. Evi vor dem AG Gotha - Der Vergleich
« am: 11. Dezember 2009, 16:23:06 »
Hallo liebe Leser,

Anfang März 2009 wurde meinen Lebensgefährten und mir jeweils die Zahlungsklage der Energieversorgung Inselsberg GmbH (EVI) vom Amtsgericht Gotha zugestellt.

Am 03. November 2009 fand die mündliche Verhandlung statt. Von der Gegenseite war nur der Rechtsanwalt der EVI anwesend. Die Beklagten waren in Person mit Rechtsanwalt präsent.

Die Ausgangssituation: Februar 2001 zogen wir in die Wohnung ein und unser Vermieter meldete uns als neue Verbraucher/Kunden (Strom & Gas) der EVI.

Der eingeklagte Betrag ergibt sich aus den Kürzungen der Abschläge/Rechnungen für Strom und Gas. Widersprochen wurde den Gaspreisen seit Oktober 2004 und den Strompreisen seit 2006. Im Februar 2008 kündigten wir wegen Umzug die Lieferverhältnisse.

Abgerechnet wurden wir im streitgegenständlichen Zeitraum (ab Jan. 2005) mit der EVI.Privatstrom-Einstufung und beim Gas das ehemalige Sonderabkommen1, später umbenannt in EVIgasMaxi1 ohne eine Unterschrift geleistet zu haben.
In der Schlussrechnung rechnete uns EVI die letzten beiden Monate (Jan. & Feb. 08 ) in den Allgemeinen Tarifen ab. Dies wird von der Klägerseite damit begründet, dass wir die Vertragsangebote vom Sommer 2007 nicht angenommen hatten.

Dazu fand ich die Bemerkung des Richters besonders interessant, wie EVI die Angemessenheit bei dieser Gaspreiserhöhung gegenüber den abgerechneten Preis im Dez. 07 (Anm.: Großer Preissprung!) erklären würde wollen, so sinngemäß.

Zwischen den Parteien herrschten nicht nur unterschiedliche Ansichten zur Angemessenheit der Preise, sondern auch über den Vertragsstatus \"Sondervertrag- oder Tarifkunde\". EVI favorisierte Letzteres.

Während der Verhandlung stellte der Richter die Frage, ob nur der Kampf durch die Instanzen bliebe oder auch ein Vergleich in Frage kommt. (Bisher war von seitens der Klägerin kein Vergleich den Beklagten vorgeschlagen worden.)

Nun unterbreitete jede Seite die eigenen Vorstellungen darüber, wieviel die Beklagten im Zuge des Vergleichs an die Klägerin zahlen sollte.

Der gegnerische Anwalt stimmt dann doch dem Angebot von fifty-fifty (altdeutsch: die Hälfte des Gesamtbetrages und Zinsen hierfür) zu. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Da der Geschäftsführer der EVI nicht erschienen war, erhielt die Gegenseite 2 Wochen die Möglichkeit, dem Vergleich zu widersprechen. Da kein schriftlicher Widerruf erfolgte, ist der Vergleich zu Stande gekommen.

Adventsgrüße aus dem Thüringer Wald

Evi

P.S. Meines Wissens ist es bisher die einzige Klage der EVI gegen einer ihrer rebellischen Kunden.

Offline RuRo

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EVI vs. Evi vor dem AG Gotha - Der Vergleich
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2009, 16:55:33 »
@Evi

Herzlichen Glückwunsch für Euch aus Bayern.

Mit so einem Vergleich kann man leben - Respekt für das Verhandlungsgeschick.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

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EVI vs. Evi vor dem AG Gotha - Der Vergleich
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2009, 17:02:37 »
Noch unter dem Vorsitz von Richter Boller haben sich am 17.08.09 schon andere EVI- Kunden mit dem Unternehmen in ähnlicher Weise verglichen. Es ging dabei um Strom/ Gas EVI Duo+ und einige tausend Euro. Alle waren mit der Lösung zufrieden, der Richter, weil er kein Urteil schreiben brauchte, die Parteien, weil der Streit ausgestanden war und auch die Anwälte, die bei einem Vergleich ein zusätzliches  Honorar verdienen.

 

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