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Autor Thema: Was ist zu tun beim Vertrag Constant?  (Gelesen 10450 mal)

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Offline Roli1964

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« am: 09. Dezember 2009, 22:06:49 »
Hallo!

Im Jahre 2004 habe ich erstmals Einspruch gegen die Preiserhöhungen erhoben und nur noch einen reduzierten Gaspreis bezahlt, teilweise einen um 2% erhöhten Gaspreis. Wenn die Preiserhöhungen aber nicht rechtens waren,  würde ich dieses Geld zurückfordern.

Welche Fristen sind zu beachten?
Muss ich gleich klagen oder soll man erstmal an Eon schreiben mit Fristsetzung?

Wer hat schon Erfahrungen gesammelt?

Offline Christian Guhl

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2009, 23:02:47 »
In der mündlichen Verhandlung der Classic-Klage wurde auch eine Klage gegen den Constant verhandelt. Der Richter war der Auffassung, dass die Klausel unwirksam sei. Das Urteil sollte eigentlich vor dem Classic-Urteil verkündet werden. Ich werde morgen mal in der Kanzlei nachfragen.

Offline Opa Ete

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2009, 08:48:16 »
@Rolli1964

was wollen sie denn einklagen??? Sie haben doch schon die Preise gekürzt.
Oder wollen sie etwa die 2 % einklagen, die sie ihrer Meinung nach zu viel bezahlt haben??

Gruß Opa Ete

Offline bolli

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2009, 12:57:08 »
Zitat
Original von Opa Ete
@Rolli1964

was wollen sie denn einklagen??? Sie haben doch schon die Preise gekürzt.
Oder wollen sie etwa die 2 % einklagen, die sie ihrer Meinung nach zu viel bezahlt haben??

Gruß Opa Ete
Nun, noch ist ja nicht höchstrichterlich geklärt, ob mit der unwirksamen Preisanpassungsklausel in Sonderverträgen die Preise bei Vertragsabschluss oder diejenigen ab dem ersten Widerspruch gelten. Die OLGs sind da unterschiedlicher Auffassung.

Falls man der Vertragsbeginntheorie zuneigt (was als Verbraucher sicher sehr leicht passieren könnte  ;) ), so könnte da ja durchaus noch einiges offen sein. Da kommen selbst für das Jahr 2005/2006 (Abrechnung 2006), welches ja jetzt zur Verjährung ansteht, möglicherweise mehrere hundert Euro zusammen, je nach Vertragsbeginn.

@Roli1964
Sie sollten Ihren Versorger für den Fall, dass Sie auf den Vertragsbeginnpreis zurück wollen, schnellstens mit ENGER Fristsetzung auffordern, die Rückforderungen, die Sie natürlich beziffern müssen (am besten Aufstellung mit beifügen), an Sie zu überweisen.
Rückforderungen sind nach überwiegender Meinung aber nur bis zu 3 Jahren möglich (Verjährung: §§ 195 und 199 BGB). Maßgeblich dürfte das Rechnungsdatum sein. Das bedeutet, dass am 31.12.2009 die Ansprüche aus der Rechnung 2006 verjähren, sowohl für Sie als auch für Ihren Versorger, sofern der der Meinung ist, er bekommt noch was von Ihnen.

Um diese Verjährung zu verhindern (Hemmung der Verjährung), ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, also eine Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheides bis 31.12.2009 erforderlich. Da wäre also nur noch wenig Zeit übrig.

Die Ansprüche aus der 2007er und 2008 Rechnung haben noch ein wenig Zeit, ggf. bis zur BGH-Entscheidung, welche Preise denn nun bei Sonderverträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel gelten. Sollten Sie aber einen Mahnbescheid beantragen (also die Vertragsanfangspreise ansetzen), würde ich auch direkt für alle Zeiträume die Rückforderungen stellen. Das erhöht zwar den Streitwert, ermöglicht Ihnen aber möglicherweise wegen eben dieses höheren Streitwertes auch eine Berufung im Ablehungsfall.

Offline Christian Guhl

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2009, 17:10:04 »
Im Fall \"Constant\" wurde kein Urteil verkündet. Vermutlich hat man sich geeinigt (Vergleich). Da der Richter in der mündlichen Verhandlung davon ausging, dass die Klausel unwirksam ist, stehen die Chancen nicht schlecht. In dem Verfahren ging es um eine relativ geringe Summe und Eon-Avacon wollte wohl kein negatives Grundsatzurteil riskieren.

Offline Opa Ete

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2009, 09:06:08 »
@bolli
sie widersprechen sich. Sie sagen doch selbst, dass die Ansprüche aus 2006 am Ende dieses Jahres verjähren. Da hatte Roli1964 doch schon gekürzt, also was will er da groß zurück haben???
Gruß Opa Ete

Offline bolli

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #6 am: 11. Dezember 2009, 09:27:41 »
Zitat
Original von Opa Ete
@bolli
sie widersprechen sich. Sie sagen doch selbst, dass die Ansprüche aus 2006 am Ende dieses Jahres verjähren. Da hatte Roli1964 doch schon gekürzt, also was will er da groß zurück haben???
Gruß Opa Ete
Kein Widerspruch. Mal in Ruhe überlegen.

Zitat
Original von bolli
Falls man der Vertragsbeginntheorie zuneigt (was als Verbraucher sicher sehr leicht passieren könnte  ), so könnte da ja durchaus noch einiges offen sein. Da kommen selbst für das Jahr 2005/2006 (Abrechnung 2006), welches ja jetzt zur Verjährung ansteht, möglicherweise mehrere hundert Euro zusammen, je nach Vertragsbeginn.

Typischerweise haben die Widersprüchler zu Beginn nur den Preis auf dem aktuellen Stand des Widerspruchs (bei Roli1964 eben 2006) eingefroren. Zu Beginn wurde ja auch \"nur\" mit Unbilligkeit gemäß § 315 BGB begründet. Dass es aufgrund des BGH-Urteils Ende 2008 wegen unwirksamer Preisänderungsklausel ggf. sogar noch tiefer (Vertragsanfangspreis) wieder runter gehen könnte, war damals wohl kaum abzusehen. Daher bleibt da eben eine Differenz, die je nach Vertragsanfangspreis, also je nachdem, wie alt der Vertrag ist, durchaus etwas mehr als ein paar Euro-Cent (Pfennig höhrte sich viel schöner an  :D )  betragen kann.

Wohlgemerkt, diese Variante wird noch unterschiedlich bei den OLGs entschieden und der BGH hat dazu noch kein Urteil gefällt. Man muss also abwägen, was man will.

Offline Opa Ete

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #7 am: 11. Dezember 2009, 14:11:05 »
@bolli
selbst wenn der Preis bei Vertragsabschluss 1Cent die kwh betrug, macht das bei einem Durchschnittsverbrauch von 20000kwh im Jahr mit dem gekürzten Preis von2004 im Höchstfall 500€ aus! Um diese 500€ raus zu schlagen, müssen sie sich einen Anwalt suchen, dann sind sie in der Beweispflicht und es muss alles Erdenkliche für sie laufen. Wenn sie verlieren, dann zahlen sie ihren Anwalt, den der Gegenseite und die Gerichtskosten. Ich finde diesn Tipp einfach schlecht, das Risiko steht in keinem Verhältnis zum möglichen Gewinn. Wenn sie natürlich meinen, mit einem Brief ans EVU ist es getan und die zahlen ihnen was zurück, bitte versuchen sie es.

Offline bolli

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #8 am: 11. Dezember 2009, 14:43:28 »
Zitat
Original von Opa Ete
@bolli
selbst wenn der Preis bei Vertragsabschluss 1Cent die kwh betrug, macht das bei einem Durchschnittsverbrauch von 20000kwh im Jahr mit dem gekürzten Preis von2004 im Höchstfall 500€ aus! Um diese 500€ raus zu schlagen, müssen sie sich einen Anwalt suchen, dann sind sie in der Beweispflicht und es muss alles Erdenkliche für sie laufen. Wenn sie verlieren, dann zahlen sie ihren Anwalt, den der Gegenseite und die Gerichtskosten. Ich finde diesn Tipp einfach schlecht, das Risiko steht in keinem Verhältnis zum möglichen Gewinn. Wenn sie natürlich meinen, mit einem Brief ans EVU ist es getan und die zahlen ihnen was zurück, bitte versuchen sie es.
Also, zum einen scheinen Sie es ja recht dicke zu haben, dass Sie mal eben auf 500,- EUR verzichten können.
Zum zweiten habe ich keinen TIPP gegeben sondern lediglich die ALTERNATIVEN aufgezeigt, wobei ich durchaus auch das Risiko (fehlende BGH-Entscheidung in dieser Frage) aufgezeigt habe.
Zum dritten haben ne ganze Reihe Widersprüchler eine Rechtsschutzversicherung und insofern ein geringeres persönliches Kostenrisiko.

Ich persönlich habe übrigens von meinem EVU diesbezüglich nichts mehr zurück zu bekommen, da ich durch ausreichende Kürzung bzw. Aufrechnung derzeit nichts ausstehen habe.  Sollte das EVU der Meinung sein, ich zahle zu wenig, müssten DIE sich melden. :D

P.S.: Nur die 10-Jahresrechnung (Verjährung) hab ich auch noch nicht aufgemacht. Wir wollen ja nicht gierig werden.  :D

Offline Opa Ete

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #9 am: 11. Dezember 2009, 14:57:30 »
@bolli
so habe ich es ja auch gemacht - immer schön gekürzt und den Ball an das EVU gespielt. 500€ sind auch für mich viel Geld, nur bin ich Realist, in diesem Fall sehe ich geringe Erfolgschancen - keine 10%! Ich bin nicht der Meinung, dass man sein Geld 10 Jahre oder noch länger, falls der Vertragsbeginn schon solange zurück liegt, zurück fordern kann, wenn man n i e irgendwas reklamiert hat!
Gruß Opa Ete

Offline Roli1964

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #10 am: 12. Dezember 2009, 17:43:54 »
Seit der ersten Kürzung sind schon einige Jahre (ca. 30 Mahnschreiben der EON) vergangen und in einigen Jahren habe ich auch größer Preiserhöhungen UNTER VORBEHALT gezahlt (ca. 150€).

Wenn nun der Fall eintritt, das Eon-Avacon das eingeleitete Mahnverfahren nicht durchzieht, dann halt ich es für durchaus angebracht den Spieß mal umzudrehen.

Offline Harry01

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #11 am: 12. Dezember 2009, 20:42:03 »
Zitat
Original von Roli1964
Wenn nun der Fall eintritt, das Eon-Avacon das eingeleitete Mahnverfahren nicht durchzieht, dann halt ich es für durchaus angebracht den Spieß mal umzudrehen.

Bedenken Sie aber auch, daß Sie die Kosten für den Mahnbescheid, den Sie gegen EON beantragen erstmal vorstrecken müssen. Eine Rechtschutzversicherung würde diese Kosten wahrscheinlich auch nicht übernehmen, da Sie der Kläger sind.

Offline Roli1964

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #12 am: 22. Dezember 2009, 22:39:19 »
Wer hat denn bereits Erfahrungen bei Rückforderungen gesammelt?

Welche Fristen sind einzuhalten, um ein Mahnverfahren einzuleiten?

Offline Christian Guhl

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #13 am: 23. Dezember 2009, 01:13:54 »
Wie man sich denken kann, werden Rückforderungen ausnahmslos abgeschmettert. Die Begründungen dafür sind einfach lachhaft. Beim ErdgasClassic wird z.b. geschrieben, dass die Preisanpassungen auch bei einer gültigen Preisanpassungsklausel nicht anders ausgefallen wären. Die Preise wären angemessen gewesen und daher könne ein Rückforderungsanspruch gar nicht entstehen. Ich kenne niemanden, der ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Eon-Avacon eingeleitet hat. Aber man kann sicher sein, dass umgehend Widerspruch eingelegt wird. Da kann man sich das auch sparen und gleich eine Klage erheben.

Offline Roli1964

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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?
« Antwort #14 am: 04. Januar 2010, 11:50:59 »
Auf mein Schreiben wegen der zuviel gezahlten Gaspreises beim  Vertrag CONSTANT hat die e.ON inhaltlich geantwortet:

Obwohl das Landgericht Hannover mit seiner Entscheidung einen reinen formalen Aspekt in den Mittelpunkt des Verfahrens gerückt hat, bleiben sie bei ihrer Auffassung, das die Preiserhöhungen angemessen waren.

Das klingt für mich so, als ob sie der moralische Sieger sind, nur leider formale Dinge nicht berücksichtigt haben.

Folglich: Hat es nun doch eine Entscheidung beim Vertragsmodell CONSTANT gegeben oder nicht? Oder wollen sienur eine weitere Instanz abwarten?

Da ich die Klagebegründung erhalten habe, werde ich mich anwaltlich vertreten lassen.

 

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