Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Was ist zu tun beim Vertrag Constant?

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Roli1964:
Seit der ersten Kürzung sind schon einige Jahre (ca. 30 Mahnschreiben der EON) vergangen und in einigen Jahren habe ich auch größer Preiserhöhungen UNTER VORBEHALT gezahlt (ca. 150€).

Wenn nun der Fall eintritt, das Eon-Avacon das eingeleitete Mahnverfahren nicht durchzieht, dann halt ich es für durchaus angebracht den Spieß mal umzudrehen.

Harry01:

--- Zitat ---Original von Roli1964
Wenn nun der Fall eintritt, das Eon-Avacon das eingeleitete Mahnverfahren nicht durchzieht, dann halt ich es für durchaus angebracht den Spieß mal umzudrehen.
--- Ende Zitat ---

Bedenken Sie aber auch, daß Sie die Kosten für den Mahnbescheid, den Sie gegen EON beantragen erstmal vorstrecken müssen. Eine Rechtschutzversicherung würde diese Kosten wahrscheinlich auch nicht übernehmen, da Sie der Kläger sind.

Roli1964:
Wer hat denn bereits Erfahrungen bei Rückforderungen gesammelt?

Welche Fristen sind einzuhalten, um ein Mahnverfahren einzuleiten?

Christian Guhl:
Wie man sich denken kann, werden Rückforderungen ausnahmslos abgeschmettert. Die Begründungen dafür sind einfach lachhaft. Beim ErdgasClassic wird z.b. geschrieben, dass die Preisanpassungen auch bei einer gültigen Preisanpassungsklausel nicht anders ausgefallen wären. Die Preise wären angemessen gewesen und daher könne ein Rückforderungsanspruch gar nicht entstehen. Ich kenne niemanden, der ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Eon-Avacon eingeleitet hat. Aber man kann sicher sein, dass umgehend Widerspruch eingelegt wird. Da kann man sich das auch sparen und gleich eine Klage erheben.

Roli1964:
Auf mein Schreiben wegen der zuviel gezahlten Gaspreises beim  Vertrag CONSTANT hat die e.ON inhaltlich geantwortet:

Obwohl das Landgericht Hannover mit seiner Entscheidung einen reinen formalen Aspekt in den Mittelpunkt des Verfahrens gerückt hat, bleiben sie bei ihrer Auffassung, das die Preiserhöhungen angemessen waren.

Das klingt für mich so, als ob sie der moralische Sieger sind, nur leider formale Dinge nicht berücksichtigt haben.

Folglich: Hat es nun doch eine Entscheidung beim Vertragsmodell CONSTANT gegeben oder nicht? Oder wollen sienur eine weitere Instanz abwarten?

Da ich die Klagebegründung erhalten habe, werde ich mich anwaltlich vertreten lassen.

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