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Was ist zu tun beim Vertrag Constant?

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Opa Ete:
@bolli
sie widersprechen sich. Sie sagen doch selbst, dass die Ansprüche aus 2006 am Ende dieses Jahres verjähren. Da hatte Roli1964 doch schon gekürzt, also was will er da groß zurück haben???
Gruß Opa Ete

bolli:

--- Zitat ---Original von Opa Ete
@bolli
sie widersprechen sich. Sie sagen doch selbst, dass die Ansprüche aus 2006 am Ende dieses Jahres verjähren. Da hatte Roli1964 doch schon gekürzt, also was will er da groß zurück haben???
Gruß Opa Ete
--- Ende Zitat ---
Kein Widerspruch. Mal in Ruhe überlegen.


--- Zitat ---Original von bolli
Falls man der Vertragsbeginntheorie zuneigt (was als Verbraucher sicher sehr leicht passieren könnte  ), so könnte da ja durchaus noch einiges offen sein. Da kommen selbst für das Jahr 2005/2006 (Abrechnung 2006), welches ja jetzt zur Verjährung ansteht, möglicherweise mehrere hundert Euro zusammen, je nach Vertragsbeginn.
--- Ende Zitat ---

Typischerweise haben die Widersprüchler zu Beginn nur den Preis auf dem aktuellen Stand des Widerspruchs (bei Roli1964 eben 2006) eingefroren. Zu Beginn wurde ja auch \"nur\" mit Unbilligkeit gemäß § 315 BGB begründet. Dass es aufgrund des BGH-Urteils Ende 2008 wegen unwirksamer Preisänderungsklausel ggf. sogar noch tiefer (Vertragsanfangspreis) wieder runter gehen könnte, war damals wohl kaum abzusehen. Daher bleibt da eben eine Differenz, die je nach Vertragsanfangspreis, also je nachdem, wie alt der Vertrag ist, durchaus etwas mehr als ein paar Euro-Cent (Pfennig höhrte sich viel schöner an  :D )  betragen kann.

Wohlgemerkt, diese Variante wird noch unterschiedlich bei den OLGs entschieden und der BGH hat dazu noch kein Urteil gefällt. Man muss also abwägen, was man will.

Opa Ete:
@bolli
selbst wenn der Preis bei Vertragsabschluss 1Cent die kwh betrug, macht das bei einem Durchschnittsverbrauch von 20000kwh im Jahr mit dem gekürzten Preis von2004 im Höchstfall 500€ aus! Um diese 500€ raus zu schlagen, müssen sie sich einen Anwalt suchen, dann sind sie in der Beweispflicht und es muss alles Erdenkliche für sie laufen. Wenn sie verlieren, dann zahlen sie ihren Anwalt, den der Gegenseite und die Gerichtskosten. Ich finde diesn Tipp einfach schlecht, das Risiko steht in keinem Verhältnis zum möglichen Gewinn. Wenn sie natürlich meinen, mit einem Brief ans EVU ist es getan und die zahlen ihnen was zurück, bitte versuchen sie es.

bolli:

--- Zitat ---Original von Opa Ete
@bolli
selbst wenn der Preis bei Vertragsabschluss 1Cent die kwh betrug, macht das bei einem Durchschnittsverbrauch von 20000kwh im Jahr mit dem gekürzten Preis von2004 im Höchstfall 500€ aus! Um diese 500€ raus zu schlagen, müssen sie sich einen Anwalt suchen, dann sind sie in der Beweispflicht und es muss alles Erdenkliche für sie laufen. Wenn sie verlieren, dann zahlen sie ihren Anwalt, den der Gegenseite und die Gerichtskosten. Ich finde diesn Tipp einfach schlecht, das Risiko steht in keinem Verhältnis zum möglichen Gewinn. Wenn sie natürlich meinen, mit einem Brief ans EVU ist es getan und die zahlen ihnen was zurück, bitte versuchen sie es.
--- Ende Zitat ---
Also, zum einen scheinen Sie es ja recht dicke zu haben, dass Sie mal eben auf 500,- EUR verzichten können.
Zum zweiten habe ich keinen TIPP gegeben sondern lediglich die ALTERNATIVEN aufgezeigt, wobei ich durchaus auch das Risiko (fehlende BGH-Entscheidung in dieser Frage) aufgezeigt habe.
Zum dritten haben ne ganze Reihe Widersprüchler eine Rechtsschutzversicherung und insofern ein geringeres persönliches Kostenrisiko.

Ich persönlich habe übrigens von meinem EVU diesbezüglich nichts mehr zurück zu bekommen, da ich durch ausreichende Kürzung bzw. Aufrechnung derzeit nichts ausstehen habe.  Sollte das EVU der Meinung sein, ich zahle zu wenig, müssten DIE sich melden. :D

P.S.: Nur die 10-Jahresrechnung (Verjährung) hab ich auch noch nicht aufgemacht. Wir wollen ja nicht gierig werden.  :D

Opa Ete:
@bolli
so habe ich es ja auch gemacht - immer schön gekürzt und den Ball an das EVU gespielt. 500€ sind auch für mich viel Geld, nur bin ich Realist, in diesem Fall sehe ich geringe Erfolgschancen - keine 10%! Ich bin nicht der Meinung, dass man sein Geld 10 Jahre oder noch länger, falls der Vertragsbeginn schon solange zurück liegt, zurück fordern kann, wenn man n i e irgendwas reklamiert hat!
Gruß Opa Ete

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