Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Was ist zu tun beim Vertrag Constant?

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Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von Roli1964
Obwohl das Landgericht Hannover mit seiner Entscheidung einen reinen formalen Aspekt in den Mittelpunkt des Verfahrens gerückt hat, bleiben sie bei ihrer Auffassung, das die Preiserhöhungen angemessen waren.
--- Ende Zitat ---
Man darf nicht immer alles ernst nehmen, was Eon-Avacon schreibt ! Diese Aussage wurde für den Classic getroffen (haben alle erhalten, die Rückforderungsansprüche anmeldeten) und hat nichts mit dem Constant zu tun. Da war mal wieder ein Sachbearbeiter zu faul, sich eigene Formulierungen zu überlegen und hat auf vorgefertigte Schreiben zurückgegriffen. Nach meinen Informationen hat das Constant-Verfahren mit einem (außergerichtlichen) Vergleich geendet. Es gab kein Urteil. Verstehe ich das richtig ? Sie haben eine Klagebegründung für den Constant erhalten ? Wenn das so ist, glaube ich, die sind wahnsinnig geworden. Gerade konnte Eon-Avacon noch mal den Kopf aus der Schlinge ziehen und ein negatives Urteil vermeiden, da fangen die jetzt an Leute zu verklagen, die den gleichen Vertrag haben. Das Landgericht Hannover hat in der mündlichen Verhandlung den Versorgeranwälten klar zu verstehen gegeben, dass die Preiserhöhungen unwirksam waren.

Cremer:
@Christian Guhl,

doppelt hält besser :D :D :D :D :D

Roli1964:
Nur so zur Info:

habe mich in der Angelegenheit an einen RA gewand, der die Klage vor dem Amtsgericht Braunschweig erwidern wird.

Es könnte doch auch Tatik sein, vor anderen Gerichten anders lautende Urteile zu Erreichen, denn wir wissen ja, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

Wer hat denn noch etwas beim Vertrag CONSTANT unternommen?

Roli1964:
In meinem Fall bereitet der Anwalt (Vertrag CONSTANT) die Klageerwiderung vor.

Er fragt nun an, ob wir eine Hilfs-Widerklage erheben sollen, da ich über die Jahre jeweils zu dem vereinbarten Preis eine minimale Anpassung (je nach allgemeiner Preissteigerung) unter Vorbehalt gezahlt habe.

Sollte das Gericht nun die Preiseerhöhungen der Eon  für unwirksam erklären, dann hätte ich einen überhöhten Preis gezahlt, den könnte man dann in dem selben Verfahren zurückklagen.

Welche Erfahrungen gibt es zu diesem Vorgehen?

Gibt es noch andere CONSTANT-Verfahren?

Christian Guhl:
@Roli1964
Eine Widerklage dürfte gute Aussichten auf Erfolg haben. Der Anwalt müsste natürlich das Kosten-/Nutzenrisiko abwägen. Es wäre sehr gut, wenn Eon-Avacon mal eins wegen dieser unüberlegten Klagen auf die Mütze bekäme. Das LG Hannover hatte mit der Preisänderungsklausel kurzen Prozeß gemacht. Das kann also nicht so kompliziert sein. Da mir die AGB beim Constant nicht bekannt sind, mal zum Verständnis : Der Constant war ein Vertrag mit Preisbindung. Nach Ablauf des Festpreises wurde dann der Preis erhöht. Ohne neuen Vertrag. Aufgrund der im Vertrag enthaltenen Klausel. Richtig ? War der neue Preis wiederum ein Festpreis ? Oder lief der Constant dann mit variablen Preis weiter ? Wie lautet die Preisänderungsklausel ?

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