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Autor Thema: EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??  (Gelesen 4857 mal)

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Offline Manfred B.

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« am: 08. Dezember 2009, 10:56:37 »
Hallo Stromfreunde,

durch verstärktes Interesse am EEG Zuschlag, bin ich nun auf dieses
Forum gestossen und hoffe das ich hier nun etwas Licht um den EEG
Zuschlag bekomme.

Beruflich, bin ich bei meiner Firma auf für die Kontrolle und Prüfung von
Stromverträgen verantwortlich und dadurch immer mehr Fragen zum
EEG Zuschlag kommen, muss ich mich einfach schlau machen.

Nun zu meinen \"persönlichen\" Fallbeispiel:

Wir beziehen Strom, auf einen Pachtgelände, wo wir Werkstrom beziehen.

Nun erreichte mich ein Schreiben, das ich den EEG Zuschlag für 2008 freigeben sollte.

Mir kommt das ein wenig \"komisch\" vor , was meint Ihr?

Vielen Dank vorab für euere Hilfe und bin gespannt wie ein Flitzebogen
auf euere Komentare

Manfred



Zitat aus den Schreiben: November 2009


die für das Jahr 2008 bundesweit gültige EEG-Pflichtabnahme (EEG-Quote)
sowie die dazugehörige Pflichtvergütung (EEG-Durchschnittspreis) sind nun
vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bekannt gegben.

Im Jahr 2008 haben wir Ihnen die EEG-Umlage von 0,761ct/kWh in Rechnung gestellt. Basis dafür waren die im Januar 2008 vom BDEW
prognostitzierte EEG Quote und EGG Vergütung. Unter Berücksichtigung
der vom BDEW festgestetzten Daten ergibt sich gemäß Mitteilung und Berechnung eine abzurechnende EEG-Umlage von 1,16ct/kWh.

Die nachzuforderne Differenz ergibt sich entsprechend Ihres Jahresverbrauch 2008 und den Ihnen bereits abgerechneten EEG-Kosten
im ersten und zweiten Halbjahr 2008.

Beiligend erhalten Sie die EEG-Endabrechnung für das Lieferjahr 2008,
aus der Sie die sich ergebende Höhe der Nachforderung entnehmen können.

Bei diesem Zuschlag handelt es sich um einen durchlaufenden Posten,
den wir Ihnen entsprechend weiterbelasten müssen.

Offline Cremer

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2009, 12:20:49 »
@Manfred B.,

entscheidend ist welcher Versorger für welchen Kunden (Privat oder Gewerblich) die EEG in Rechnung stellt.
 
Hier ein Beispiel:
http://www.stadtwerke-waiblingen.de/strom/eeg_gesetz_2009.htm
MFG
Gerd Cremer
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Offline Manfred B.

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2009, 12:37:03 »
Hallo Herr Cremer,

dann sollte ich erstmal nachfragen, welcher Versorger , denen was
berechnet oder ?

Wie sollte ich vorgehen auf das Schreiben?

Offline Cremer

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2009, 19:00:47 »
@Manfred B.

die EEG- und KWKG- Zuschläge werden doch extra auf der Rechnung ausgewiesen oder?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Manfred B.

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2009, 20:11:23 »
@ Cremer

Sorry, wenn ich dich mit sowas nerve  :(

Ja, die EEK- und KWKG Zuschläge werden uns monatlich berechnet,
die Werte von 2008 kann ich dir morgen geben.

Die Forderung jetzt oben kam nachträglich noch für 2008 jetzt,
wir bekommen jetzt monatlich 2009 Stromrechnungen schon!

Offline Cremer

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2009, 20:52:51 »
Die EEG - und KWKG Zuschläge für 2009 können noch nicht feststehen  :evil:

Es sind Schätzungen.

Seit dem Jahre 2000 werden mit den Stromrechnungen bereits Vorauszahlungen nach dem EEG und dem KWKG mit den Strompreisen kassiert.
Dabei handelt es sich tatsächlich nur um Vorauszahlungen, die auf Prognosen beruhen.
 
Erst nach dem bundesweiten belastungsausgleich in 2008 kann feststehen, wieviel KWK und EEG Vergütung in Ct/kWh im Jahre 2007 entfiel, welche auf die Stromkunden umgelegt werden dürfen.

Siehe auch LG Münster v. 9.2.05, Az. 21 O 221/04 (RdE Heft 8/2005)

Die Forderungen des EVU aufgrund o. g. Steuer- und Abgabenklausel werden frühestens dann fällig sein können, wenn der bundesweite Belastungsausgleich durchgeführt wurde und endgültig feststeht, welche Belastungen auf das einzelne EVU pro Abrechnungsjahr auf dessen abgesetzte Strommengen pro Kilowattstunde entfielen. Dies ist erst nach einer Spitzabrechnung möglich.

Dem Kunden darf es nicht zum Nachteil gereichen, wenn der bundesweite Belastungsausgleich – entgegen den gesetzlichen Vorgaben – erst spät erfolgt, da er darauf keinerlei Einfluss hat. Schließlich handelt es sich beim VDN um den Verband der Netzbetreiber, dem die einzelnen EVU angehören.

Hier auszugsweise die Leitsätze des Urteils (nicht amtlich):

1.

Mehraufwendungen aus EEG- und KWK-G können über die sog. Steuer- und Abgabenklausel im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dem belieferten Kunden in Rechnung gestellt werden (im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 22.12.2003, RdE 2004, 105).


2.

Die Lieferantin ist allerdings zu einer konkreten (Spitz-) Abrechnung dieser Mehrbelastungen binnen angemessener Frist nach Ende des Berechnungszeitraumes verpflichtet.

3.

So lange diese Endabrechnung noch nicht erfolgt ist, ist der Anspruch auf Abrechnung der Mehrbelastungen aus EEG und KWK-G noch nicht fällig, so dass auch Abschlagsbeträge nicht beansprucht werden können.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Manfred B.

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« Antwort #6 am: 16. Dezember 2009, 15:17:49 »
@ Cremer

Beispiel Januar 2008 Rechnung:

Zuschläge EEG und KWW
EEG Monatsverbrauch 5408MWh x 7,61 €/MWh  = 41,15 €
KWW Monatsverbrauch 5408MWh x 1,99 €/MWh = 10,76 €

so gehts die ganze Monate weiter bis Dezember 2009.

im Durchschitt bei der Anlage der gleiche Verbrauch!

Ist dann diese Forderung berechtigt ?



Zitat aus den Schreiben: November 2009


die für das Jahr 2008 bundesweit gültige EEG-Pflichtabnahme (EEG-Quote)
sowie die dazugehörige Pflichtvergütung (EEG-Durchschnittspreis) sind nun
vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bekannt gegben.

Im Jahr 2008 haben wir Ihnen die EEG-Umlage von 0,761ct/kWh in Rechnung gestellt. Basis dafür waren die im Januar 2008 vom BDEW
prognostitzierte EEG Quote und EGG Vergütung. Unter Berücksichtigung
der vom BDEW festgestetzten Daten ergibt sich gemäß Mitteilung und Berechnung eine abzurechnende EEG-Umlage von 1,16ct/kWh.

Die nachzuforderne Differenz ergibt sich entsprechend Ihres Jahresverbrauch 2008 und den Ihnen bereits abgerechneten EEG-Kosten
im ersten und zweiten Halbjahr 2008.

Beiligend erhalten Sie die EEG-Endabrechnung für das Lieferjahr 2008,
aus der Sie die sich ergebende Höhe der Nachforderung entnehmen können.

Bei diesem Zuschlag handelt es sich um einen durchlaufenden Posten,
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Offline Cremer

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« Antwort #7 am: 16. Dezember 2009, 22:09:23 »
@Manfred B.,

so wie ich es sehe, ist dies schon rechtens.

allerdings sind die Beträge um etliches höher, wegen des hohen Verbrauches, als bei Privatkunden
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Manfred B.

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EEG Endabrechung für 2008 bezahlen ??
« Antwort #8 am: 17. Dezember 2009, 10:32:26 »
Danke für die Hilfe.

Aber was bedeutet das`?

Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AusglMechV auf 0,05 ct/kWh begrenzen.

 

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