Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin

Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?

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bjo:
im Bereich Vattenfall suchen

http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=130&daysprune=1000&sortfield=lastposttime&sortorder=DESC&page=2

Cremer:
@latiko,

wußt ich\'s doch.

Trennung von Nacht- und Tagstrom bei unterschiedlichen Versorgern ist ausgeschlossen.

ladiko:
Hallo,

euren Aussagen entnehme ich zum einen, dass ich auf Grund der AGB meinen normalen Stromtarif nicht wechseln kann. Kann man die gegannte AGB-Klausel nicht als unerwartet und überraschend ansehen und somit wäre sie unwirksam?

Zum anderen verstehe ich euch so, dass ich der Preiserhöhung in Bezug auf §315 BGB widersprechen sollte, da ich dem Walten des Lieferanten \"schutzlos\" ausgesetzt wäre, wenn er die Preise diktiert? Außerdem muss ich den Hinweis auf meine Möglichkeit zur Kündigung nicht weiter billigen - wieso versteh ich noch nicht ganz. Vor allem bekomm ich einen entsprechenden Sondervertrag für die Nachtspeicherheizung sonst bei keinem Anbieter.

reblaus:
@ladiko

--- Zitat ---Artikel 82 EG-Vertrag

Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Dieser Mißbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen:
   a)    der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
   b)    der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;
   c)    der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
   d)    der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
--- Ende Zitat ---

Einen Nachtstromvertrag mit dem Abschluss eines Haushaltstromvertrages zwingend zu verbinden, ist verboten.

Wenn Vattenfall eine marktbeherrschende Stellung bei Nachtstrom hat, ist sie gezwungen, Sie zu beliefern. Vattenfall darf Ihnen den Nachtstromvertrag gar nicht kündigen. Sie muss Sie zu gleichen Konditionen beliefern, wie andere Nachtstromkunden auch.

Das weiß man bei der Vattenfall auch. Schreiben Sie denen einen netten Brief, und bitten Sie darum klarzustellen, dass die oben beschriebene Vertragsklausel unwirksam ist, da sie gegen Kartellrecht verstößt. Sollte diese Klarstellung nicht bis zu einem genannten Termin erfolgen, sollten Sie eine Beschwerde beim Bundeskartellamt androhen.

Cremer:
@reblaus,

leider ist das überall so in der Republik.

@latiko,

Beschwerde beim Bundeskartellamt und/oder Landeskartelamt

Schriftlich vom versorger die Stromtarifabhängigkeit bestätigen lassen.

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