Energiepreis-Protest > HanseWerk
Klageschrift erhalten
RR-E-ft:
Presse zu den E.ON - Klagen
lukas-jakob:
Ich habe heute einen Termin beim Anwalt. Habe mich telefonisch mit Ihm verabredet. Er klang dem sehr positiv gegenüber. Er ist zwar auf diesem Gebiet kein Fachanwalt, aber sofern das Interesse da ist, denke ich wird es für Ihn keine große Sache sich hier einzuarbeiten. Habe ja alles sehr gut vorbereitet.
bolli:
Es ist schon abenteuerlich, dass die Konzerne immer noch versuchen, die Verbraucher zu vergackeiern, wenn sie so was äußern:
--- Zitat ---E.on Hanse hält dagegen, dass das Urteil, gegen das im übrigen Berufung eingelegt worden sei, lediglich den formalen Aspekt der Preisklausel berühre. Die eigentlich bedeutsame Frage, ob die Preisenahebungen „billig“, also gerechtfertigt waren, sei gar nicht geprüft worden.
--- Ende Zitat ---
Presse zu den EON-Klagen
Mittlerweile sollten zumindest die Widersprüchler doch in der Lage sein zu unterscheiden zwischen der Unwirksamen Preisänderungsklausel in einem Sondervertrag (bei der es eben, wie in besagtem Urteil geschehen, gar nicht mehr auf die Billigkeit der Preise ankommt, auch wenn die Unternehmenssprecherin dieses verständlicherweise bedauert) und \"billigen Preisen\", die es erst in der gesetzlichen Grundversorgung oder in Sonderverträgen MIT wirksamer Preisänderungsklausel oder wirksam einbezogener gesetzlicher Regelung zu überprüfen gilt.
zensus:
Alle Sondervertragskunden mit der Klausel \"xxxx ist berechtigt uswusw\" haben nach dem Urteil des LG Hamburg durch folgenden Satz auf Seite 11 in der Urteilsbegründung nichts zu befürchten:
Die Kammer schließt sich der mittlerweile herrschenden Auffassung in der Rechtssprechung an, dass sondervertragliche Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen einer Inhalteskontrolle nach §307 BGB unterliegen und bei Unwirksamkeit der Klausel keine Billigkeitskontrolle gemäß §315 Abs. 3 BGB zu erfolgen hat (grundlegend BGH, Urteil vom 17.Dezember 2008, VIII ZR 274/06 - Juris)
Ich kann es absolut nicht nachvollziehen, warum E.ON jetzt bei den Amtsgerichten die Billigkeit überprüfen lassen will, wenn das LG und der BGH dieses als nicht zulässig ansieht.
Für jeden Rechtsanwalt ist doch eigentlich dieser Fall \"schnelles Geld\", wer also im schriftlichen Verfahren nicht auf einen Rechtsbeistand verzichten will, sollte das LG Urteil mit zum Gespräch nehmen.
bolli:
Ich bin mir auch nicht ganz im Klaren, was hinter dieser Taktik stecken soll. Ob die durch diese Wischi-Waschi-Rederei von der Billigkeit der Preise immer noch soviele verklagte Kunden zum Einlenken bewegen können, dass sich diese \"Massenklageerhebung\" tatsächlich lohnt. Oder ist das nur noch die pure Verzweifelung, bevor der Geschäftsführer wegen Unfähigkeit abgelöst wird ? ?(
Unser Versorger redet auch in jedem Zeitungs-Interview von diesem Unsinn, obwohl bei uns zu einem ganz überwiegenden Teil Sonderverträge mit unwirksamer Preisanpassungsklausel verwendet wurden/werden.
Ich kann das nur als vorsätzliche Tat werten, die normalerweise wegen unlauteren Wettbewerbs oder unlauterer Aussagen verurteilt gehört. Schließlich ist ja mittlerweile bekannt, dass höchstrichterlich die Billigkeitsprüfung bei unwirksamer Preisanpassungsklausel abgelehnt wird.
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