Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover

<< < (17/20) > >>

Christian Guhl:
Das Urteil des OLG Celle ist rechtskräftig

Energiesparer51:
http://www.haz.de/Nachrichten/Gaspreiserhoehungen-von-e.on-sind-unwirksam

Christian Guhl:
@Energiesparer
Was erwarten Sie denn von diesem \"Dumpfbacken\" ? Die bestreiten die Rückzahlungsverpflichtung auch dann noch, wenn sie explizit dazu verurteilt werden. Bei der Schnelligkeit unserer Gerichte (der hier diskutierte Prozeß lief seit 2005) kann das noch bis 2020 dauern. Für alle \"Nichtkläger\" ist es sowieso zu spät. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 20.000 kwh würden für die nicht verjährte Zeit vielleicht noch 200 € rauskommen. Dafür klagt keiner. Hier noch mal zur Erinnerung. Die größte Frechheit aber ist : Die unwirksam erhöhten Preise werden weiterhin in Rechnung gestellt ! Zwar ist der ErdgasClassic schon 2010 gekündigt worden, durch das Chaos in der Buchhaltung bei Eon-Avacon kommen aber immer noch Rechnungen für Zeiträume vor der Kündigung. Diese Rechnungen werden nun wegen der \"ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers\" zurückgewiesen. Da man von der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen weiss, könnte es ja sein, dass Eon-Avacon die erhöhten Preise aus Versehen berechnete. Wir wollen den Helmstedtern ja nicht versuchten Betrug unterstellen. Bisher hat Eon-Avacon sich noch nie die Blöße gegeben, eine korrigierte Rechnung zu schicken. Dasselbe trifft nach unserer Meinung auch für Rechnungen zu, in denen gekürzte Beträge als \"offene Forderungen\" in der Gesamtrechnungssumme \"versteckt\" werden.

energienetz:
Hier bin ich anderer Ansicht.

Erstens haben natürlich auch die Nichtkläger Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Beträge lt. BGH-Rechtssprechung (in der sich andere hier wesentlich besser auskennen als ich).

Zweitens gibt es auch Gerichte, die der Ansicht sind, die Verjährung beginne erst mit Kenntnis der Rechtslage, also ab Rechtskraft des OLG-Urteils.

Ich bin kein Anwalt und erteile hier auch keine rechtlichen Ratschläge. Ich empfehle aber allen Kunden der E.on Avacon dringend im eigenen Interesse, die Rückzahlungsansprüche rechtlich zu klären unter Beachtung der damit verbundenen Chancen und Risiken.

Diese Kanzlei http://www.ritter-gent.de hat das Urteil erstritten, vermutlich wären diese Anwälte auch in der Lage, die rechtliche Lage bzgl. Rückzahlung zu beurteilen.

Also good luck....und warum sollten Verbraucher der E.on die zuviel bezahlten Gaspreise schenken?

RR-E-ft:
Für Kunden, die aufgrund ebensolcher Verträge beliefert wurden, und die den Preisänderungen widersprochen hatten, kann auf die bestehende Rechtsprechung verwiesen werden, etwa:

BGH, B. v. 07.09.11 Az. VIII ZR 14/11 - Rückforderung bestätigt (Regionalgas Euskirchen)

BGH, B. v. 27.09.11 VIII ZR 12/11 Rückforderung eines Gaskunden (Regionalgas Euskirchen)

Für Kunden, die aufgrund ebensolcher Verträge beliefert wurden, und die keinen Preisänderungen widersprochen hatten, kann auf die bevorstehende Rechtsprechung verwiesen werden:

BGH VIII ZR 113/11 Verkündungstermin 14.03.12 Rückforderung Sondervertrag ohne Widerspruch

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