Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
Christian Guhl:
Das Urteil des OLG Celle ist noch nicht rechtskräftig. Es soll Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt worden sein. Allerdings ohne Begründung. Daraufhin wurde Fristverlängerung gewährt. Anfang Sept. soll noch einmal ein Termin beim OLG Celle angesetzt worden sein. Angeblich wurden die Vorträge von Eon-Avacon nicht ausreichend berücksichtigt. Wie so etwas nach Urteilsverkündung noch möglich ist, weiss ich auch nicht. Da ich nicht selbst an der Klage beteiligt bin, kann ich nur das widergeben, was mir von den Klägern zugetragen wird. Könnte sich ja auch mal einer von Denen dazu hier äußern. Klagen wegen Rückforderungen können da eingereicht werden, wo Eon-Avacon eine Niederlassung hat. Ob AG oder LG hängt von der Streitsumme ab.
Derweil teilt Eon-Avacon den Kunden mit, dass sich ihre Position durch das Urteil des OLG nicht geändert hat. Man hält die Preise für gerechtfertigt. Die unwirksame Klausel wäre nur eine Formalie. Außerdem ist entgegen des Urteils eine ergänzende Vertragsauslegung zwingend geboten. Dazu wird das OLG Nürnberg und das OLG Hamburg angeführt. Die öffentlich gemachten Versprechungen zur Rückzahlung wurden natürlich mißverstanden und es wäre unangemessen, sich nach so langer Zeit noch darauf zu berufen.
bolli:
Tja, jeder macht sich halt sein eigenes Recht und wer ist schon der BGH. Der kann doch entscheiden wie und was er will.
Das ist Deutschland. X(
Blau Bär:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Klagen wegen Rückforderungen können da eingereicht werden, wo Eon-Avacon eine Niederlassung hat. Ob AG oder LG hängt von der Streitsumme ab.
--- Ende Zitat ---
Hallo!
Wie ist das genauer zu verstehen?
Ja, E.ON macht sich sein eigenes Recht, wenn die Urteile denen nicht passen. Der absolute Hammer.
Am besten noch die Forderungen bis Jahresende geltend machen, damit sie nicht verjähren (2008 ). Dann weiß man ggf. mehr was aus der Nichtzulassungsbeschwerde geworden ist.
Viele Grüße
Blau Bär
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Blau Bär
Wie ist das genauer zu verstehen?
--- Ende Zitat ---
Eon-Avacon hat Geschäftstellen z.B.in Lüneburg, Braunschweig,Hannover, Salzwedel usw.
Überall dort bei den Amtsgerichten kann man die Klage einreichen. Ist der Streitwert höher (über 5.000 €) nimmt man das LG, welches für den Bereich zuständig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, wo der Kläger seinen Wohnsitz hat. Ich hoffe, dass ist so korrekt. Wenn es dabei Ausnahmen o.ä. gibt, möchte das bitte ein Jurist erklären.
Blau Bär:
Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
Weiß man was aus der Nichtzulassungsbeschwerde geworden ist?
Gibt es zu den Thematiken von Christian Guhl etwas Neues?
Weiß jemand ob die E.ON Avacon Vertrieb GmbH noch Niederlassungen hat?
Viele Grüße
Blau Bär
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