Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
Christian Guhl:
Ein sehr interessanter Zeitungsartikel von 2006 ist jetzt aufgetaucht. Eon-Avacon hat damals im Hinblick auf den Prozess gegen Eon-Hanse mitgeteilt, dass sie ihre Kunden bei Unwirksamkeit der Preisklausel ohne Klage entschädigen würden. Niemand bräuchte unter Vorbehalt zahlen.
siehe hier
Christian Guhl:
In den Abrechnungen, die noch nach dem ErdgasClassic vorgenommen werden (dieser wurde zum 31.07.2010 gekündigt) rechnet Eon-Avacon munter weiter mit den unwirksam erhöhten Preisen ab. Da Eon-Avacon nicht einer der schnellsten Versorger ist, werden teilweise die Rechnungen 2009/2010 erst jetzt zugestellt. Und da ist der gesamte Rechnungszeitraum noch im Classic abgerechnet. Ich möchte nicht wissen, wieviel gutgläubige Kunden die erhöhten Preise auch jetzt noch zahlen.
Bors:
Ich habe gestern auch so eine Klasse \"Classic\" Rechnung von 2010 bekommen.
Aber wer es schafft einen Gaszähler zum Stromzähler zu erklären, bei dem muss man sich wirklich nicht mehr über so etwas wundern. Ich bin mal gespannt, wie die die monatelange Verzögerung beim Wechsel letztes Jahr erklären wollen. Aber jetzt wollen Sie mal wieder Geld, dann werden Sie sich nochmal äußern müssen.
Christian Guhl:
Ich würde die Rechnung zurückweisen und mich auf § 17.1 GVV berufen. Da das OLG Celle die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt hat, besteht die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers, wenn die erhöhten Preise trotzdem berechnet werden. Es kann sich dabei ja nur um ein Versehen handeln. Absichtlich wird Eon-Avacon doch nicht gegen die OLG-Rechtsprechung verstossen ;) Auf die Erklärung (wenn es denn eine gibt), warum die erhöhten Preise berechnet wurden, bin ich gespannt.
Blau Bär:
Hallo Kolleginnen und Kollegen!
Welches Gericht ist denn nun zuständig für die ggf. Rückforderungsklagen?
Manche sagen AG Helmstedt. Aber! Bei Flexstrom z. B. sind die Rückforderungsklagen für nicht gezahlte Boni von verschiedenen Amtsgerichten (z. B. Amtsgericht Tiergarten, Amtsgericht Regensburg siehe Urteilssammlung hier) entschieden worden.
Lt. den beiden Urteilen: LG Hannover und OLG Celle sind ja alle Preiserhöhungen unwirksam. Eine ergänzende Auslegung der Preisanpassungsklausel kommt nicht in Betracht.
Also müßte man ja alles wiederbekommen was noch nicht verjährt ist, d. h. Forderungen von 2008.
Der Kampf geht weiter! Ich als Bär werde mich hier wohl weiter durchbeißen.
Viele Grüße
Blau Bär
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln