Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover

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Winfried Kopp:
@Opa Ete
Bin im Classic Vertrag und verweigere die Preiserhöhung mit § 315 seit 2004. Habe im November d.J. dem \"Auslaufen\" des Classic-Tarifes widersprochen.
Die Klage bezieht sich nur auf den § 315 und begründet die Nichtgültigkeit für meinen Fall sehr umfangreich.
MfG
Winfried Kopp

Christian Guhl:
@Opa Ete
Mit dem Urteil löst sich die gesamte Anspruchsbegründung in Luft auf ! Nach dieser werden nämlich die Beklagten auf Grundlage der AVBGasV bzw. GasGVV beliefert.
@Winfried Kopp
Na, mit \"Auslaufen\" ist wohl nichts mehr. Ein Sondervertrag muss gekündigt werden ! Und da Eon-Avacon, dickköpfig wie sie nun mal sind, sich mit dem Urteil nicht abfinden will und weiter darauf beharrt, das der Classic die Grundversorgung ist, können sie nicht kündigen. Denn damit würden sie ja zugeben, dass es ein Sondervertrag ist. So eine Zwickmühle ist aber auch ein ärgerliches Ding !

RR-E-ft:
Eine Anspruchsbegründung löst sich nie in Luft auf, wenn man nicht innerhalb der gesetzten Klageerwiderungsfrist einen eigenen Vortrag bringt, der die zunächst schlüssige Klage unschlüssig macht.

Christian Guhl:
Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich löst sich nichts in Luft auf. Aber die Anspruchsbegründung ist nicht mehr schlüssig, wenn der Classic ein Sondervertrag ist. Alle vorgebrachten Argumente gehen an der Sache vorbei.

Opa Ete:
Für uns Classik Tarif Kunden ist das sehr schön. Solange sie nicht schriftlich kündigen, zahlen wir schön weiter die Preise von 2004, billiger können wir gar nicht heizen. Was mich aber viel mehr interessiert ist die Tatsache - und darauf wollte ich bei Winfried Kopp hinaus -, warum verklagt Avacon manche Kunden und manche nicht? Ich kürze auch schon seit 2004 und mir haben sie immer nur gerichtliche Mahnbescheide geschickt. Laut Avacon schulde ich denen auch über 2000€, also an der Summe kann es nicht liegen.
Gruß Opa Ete

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