Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover

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AKW NEE:
Gerade weil sich die Anspruchsbegründung nicht in Luft auflösen kann, sondern vor Gericht schlüssig ist, solange durch den Vortrag des Verbrauchers nicht Unschlüssigkeit nachgewiesen wird, ist es notwendig, dass alle Kunden der E.ON Avacon sich nicht auf das Urteil aus Hannover verlassen, zumal die Begründung noch unbekannt ist.
Es ist weiterhin in jedem gerichtlichem Verfahren notwendig die Unschlüssigkeit des Vortrages der E.ON Avacon nachzuweisen, dabei kann das Urteil aus Hannover hilfreich sein!

Winfried Kopp:
@ Opa Ete

Das habe ich mich auch gefragt. Vielleicht sucht man sich Kunden aus bei denen der Streitwert niedrig ist als bei Ihnen. Avacon spart dadurch, wenn sie verliert, Kosten.

Oder/und man achtet auf bestimmt persönliche Umstände bei den Beklagten (ein Bekannter von mir ist Anwalt und hat bisher keine Klage bekommen). Das wäre, wenn man den örtlichen Geschäftsstellen der Avacon die Auswahl überlässt gut zu organisiern, denn Daten der wenigen \"Rebellen\" lassen sich vor Ort mit geringem Aufwand recherchieren.

Harry01:
@Opa Ete
 
--- Zitat ---warum verklagt Avacon manche Kunden und manche nicht?
--- Ende Zitat ---
Genau das habe ich mich auch schon gefragt. Aber vielleicht kommt da ja noch etwas, denn die Frist zur Klageerhebung für den Mahnbescheid von Ende des letzten Jahres dürfte ja erst Ende diesen Jahres ablaufen. Wegen meines Widerspruchs wurde das Mahnverfahren an an das hiesige Amtsgericht abgegeben, eine Klageschrift habe ich aber bis dato nicht erhalten.

In diversen Schreiben, die ich hin und wieder von E.ON Avacon auf meine Preiswidersprüche erhalte, heißt es immer, daß ich nach deren Unterlagen ja Widerspruch gegen ihren Mahnbescheid eingelegt hätte und zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter auf den Preiswiderspruch eingegangen wird, da es den  Verlauf der Gerichtsverhandlung abzuwarten gilt.

Das ist aber sicher nur ein Textbaustein und es belibt weiter ungewiß, ob da überhaupt noch etwas kommt.

Christian Guhl:
Also am Streitwert liegt es mit Sicherheit nicht. Es wurden Kunden wegen nicht einmal 20 € verklagt. Der höchste Streitwert, der mir bekannt ist, liegt bei 7000€. Wahrscheinlich wurden die Beklagten völlig willkürlich herausgegriffen.

Christian Guhl:
Das Urteil ist online : http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2581/

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