Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verjährungsverzicht unterzeichnen?
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Man könnte den eigenen Verzicht unter die Bedingung stellen, dass auch der Versorger seinerseits auf die Einrede der Verjährung wegen etwaiger Rückforderungsansprüche verzichtet.
--- Ende Zitat ---
Diese Verjährungsverzichtserklärungen sind oft Muster für das \"Massengeschäft\" und sollen zusätzlichen Aufwand für das EVU vermeiden.
Wer da mit tausend eigenen Sonderbedingungen und Vorbehalten ankommt, macht diesen Zeitspar-Effekt zunichte und wird eher gleich mitverklagt. Das ist oft günstiger, da ohnehin schon ein Klageverfahren läuft.
Pedro:
Black@ :
\'\'Wer da mit tausend eigenen Sonderbedingungen und Vorbehalten ankommt....\'\'
Diese Schreiben dürften m.E. kein \'\'Massengeschäft\'\' sein, und warum sollte man den Versorger nicht auffordern, ebenso auf die Einrede der Verjährung der Rückforderungsansprüche zu verzichten. Eine solche Erklärung wäre doch nur fair!
Eine einseitige Forderung des Versorgers zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung seitens des Kunden wäre doch mehr als verdächtig!
berghaus:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft Man könnte den eigenen Verzicht unter die Bedingung stellen, dass auch der Versorger seinerseits auf die Einrede der Verjährung wegen etwaiger Rückforderungsansprüche verzichtet.
--- Ende Zitat ---
Am Anfang der Widersprüche 2006 - 2007 haben die Kunden nach dem damaligen Stand des Wissens und der Rechtsprechung doch nur maßvoll bei den Abschlägen gekürzt und nur wenig einbehalten, z.B. Preis von 2004 + 2 % jedes Jahr. Da verjährt Ende 2009 aus dem Jahr 2006 nicht viel.
Andersherum hat der Sonderkunde mit dem Vertrag von 1996 (und natürlich unwirksamer Preisanpassungsklausel), wenn der Preis von 1996 noch gelten sollte, leicht eine Rückforderung von 500,-- und mehr EURO, die bei dreijähriger Verjährungsfrist Ende 2009 verjähren.
Aber ich hab\'s versucht:
Es ist bekannt, dass die RWE Kunden zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung aufgefordert hat. Auf meine Bitte an die RWE, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, gab\'s nur die übliche Antwort: \"Wir bedauern, dass Sie mit unserer Preispolitik (aha!) nicht einverstanden sind ....
Welches \'Forum\' könnte den oder die Versorger dazu bringen wenn nicht bei der Preispolitik doch wenigstens hierbei \'fair\' zu handeln?
berghaus 03.12.09
Cremer:
@Frida,
ich würde nicht unterschreiben.
Um welchen Betrag handelt es sich denn?
Wenn er \"klein\" genug ist, überlegt sich der Versorger, ob er den aufwand der Klage scheuen soll.
Black:
Theorie:
--- Zitat ---Original von Pedro
Black@ :
\'\'Wer da mit tausend eigenen Sonderbedingungen und Vorbehalten ankommt....\'\'
Diese Schreiben dürften m.E. kein \'\'Massengeschäft\'\' sein, und warum sollte man den Versorger nicht auffordern, ebenso auf die Einrede der Verjährung der Rückforderungsansprüche zu verzichten. Eine solche Erklärung wäre doch nur fair!
Eine einseitige Forderung des Versorgers zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung seitens des Kunden wäre doch mehr als verdächtig!
--- Ende Zitat ---
Praxis:
--- Zitat ---Original von berghaus
Aber ich hab\'s versucht:
Es ist bekannt, dass die RWE Kunden zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung aufgefordert hat. Auf meine Bitte an die RWE, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, gab\'s nur die übliche Antwort: \"Wir bedauern, dass Sie mit unserer Preispolitik (aha!) nicht einverstanden sind ....
--- Ende Zitat ---
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