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Verjährungsverzicht unterzeichnen?

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Frida:
Guten Tag,

ich habe Post von unserem Gasversorger erhalten und soll jetzt einen Verjährungsverzicht unterzeichnen. In diesem heißt es:

\"Hiermit erkläre ich, dass ich auf die Einrede der Verjährung gegen die Forderung, geltend gemacht mit Rechnung aus dem Jahr 2006, bis zum Abschluss des Verfahrens (Vorliegen einer nicht berufungsfähigen Entscheidung) verzichte.

Im Gegenzug werden die Vereinigten Stadtwerke GmbH keine kostenauslösenden Maßnahmen ergreifen, um die Forderung aus Verjährungsgründen gerichtlich feststellen zu lassen.\"

Im Anschreiben steht u. a.:

\"Der Verbauch von 2005, der im Jahr 2006 abgerechnet wurde, wird zum Jahrensende 2009 verjähren. Wir werden weiterhin an diesen Forderungen festhalten, sodass Ihrerseits die Möglichkeit besteht, uns gegenüber schriftlich den Verjährungsverzicht zu erklären. Sie haben Gelegenheit, bis zum 04.12.2009 die anliegende Erklärung unterschrieben an uns zurückzusenden. bei ergebnislosem Fristablauf sehen wir uns leider gezwungen, die Forderungen gerichtlich geltend zu machen, um die Verjährung zu unterbrechen.

Ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Bad Oldesloe wurde mit Urteil vom 23.06.2009 zu unseren Gunsten entschieden, sodass wir den Schritt ins gerichtliche Mahnverfahren nicht scheuen werden. die hierduch entstehenden Kosten wären von Ihnen zu tragen.\"

Wie sollten wir uns verhalten? Leider kenne ich dieses Gerichturteil nicht und ein Aktenzeichen ist nicht angegeben.

Vielen, herzlichen Dank für eine kompetente Antwort im Voraus!

Liebe Grüße
Frida

reblaus:
@Frida
Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Versorger Sie vor dem 31.12.2009 allein deshalb verklagt, um die Verjährung zu unterbrechen. Wenn Sie auf die Verjährungseinrede verzichten, ist dieser Schritt unnötig. Sie haben dann die Möglichkeit, sich das Urteil des anhängigen Verfahrens genau anzusehen, und danach zu entscheiden, ob dies für Ihren Fall irgendeine Bedeutung hat.

Danach können Sie immer noch entscheiden, ob Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen, oder aber den Betrag bezahlen lassen wollen.

Verzichten Sie nicht auf die Verjährungseinrede, wird Ihr Fall vermutlich unabhängig von dem anhängigen Verfahren verhandelt werden.

Schlussendlich muss Ihnen aber klar sein, dass der jetzt anhängige Fall auch deshalb gewonnen oder verloren werden kann, weil der dortige Kunde spezielle Tatsachen vorträgt, oder eben nicht vorträgt. Ihr spezifischer Fall wird nur in einem Gerichtsverfahren gegen Sie entschieden werden. Fehler anderer belasten Sie nicht.

berghaus:
Wie bringt man denn seinen Versorger dazu, seinerseits auf die Verjährung von möglichen Rückforderungen aus der Jahresrechnung von 2006 zu verzichten, besonders auch dann, wenn er dies selbst schon von Kunden verlangt hat.

berghaus 01.12.09

RR-E-ft:
Man könnte den eigenen Verzicht unter die Bedingung stellen, dass auch der Versorger seinerseits auf die Einrede der Verjährung wegen etwaiger Rückforderungsansprüche verzichtet.

Frida:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Man könnte den eigenen Verzicht unter die Bedingung stellen, dass auch der Versorger seinerseits auf die Einrede der Verjährung wegen etwaiger Rückforderungsansprüche verzichtet.
--- Ende Zitat ---

Wäre das denn sinnvoll oder ist dann der Ärger vorprogrammiert?

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