Energiepreis-Protest > Stadtwerke Düsseldorf

SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung

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nomos:

--- Zitat ---Original von Adonis
Die Stadtwerke können aber bei der SCHUFA anfragen, ob ich in der Vergangenheit Zahlungsprobleme gemacht habe, und wie meine Bonität ist. (das scheint erfolgt zu sein)

Ich kann aber auch (und das ist nicht passiert) Daten an die SCHUFA melden, in denen steht, dass der Kunde XYZ einen Vertrag mit mir hat.
--- Ende Zitat ---
Das wird immer nebulöser......Rechtsabteilung - SCHUFA-Auskunft ...

Sorry, das verstehe ich immer weniger. Wenn eine SCHUFA-Auskunft vorliegt steht da ja etwas drin. Das sind dann Datenspeicherungen auf Grund von Meldungen der Vertragspartnern der SCHUFA (z.B. auch ein Energieversorgungsunternehmen), das \"scheint\" dann nicht nur so.

Ist \"Ich\" jetzt der Versorger der der SCHUFA etwa aus dem Vertragsverhältnis meldet (Zahlungstörung etc.)?
... und wurde etwas gemeldet das in der genannten Auskunft steht?

Erste Voraussetzung für eine Meldung wäre, dass Sie z.B. eine sogenannte SCHUFA-Klausel akzeptiert haben. Siehe nochmal hier:

SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung

Vielleicht fragen Sie die \"Rechtsabteilung\" (?) noch mal.
[/list]

Adonis:

--- Zitat ---Original von nomos
Das wird immer nebulöser......Rechtsabteilung - SCHUFA-Auskunft ...
Sorry, das verstehe ich immer weniger.
--- Ende Zitat ---
Ich versuche es nochmal zu erklären, habe mich falsch ausgedrückt:
Ich habe einen Onlinezugang bei der SCHUFA, und kann mir zu jeder tages-
und Nachtzeit meine aktuell gespeicherten Daten über mich dort anschauen.
(das meine ich mit SCHUFA-Auskunft).

Dabei habe ich festgestellt, dass die Rechtsabteilung der Stadtwerke dort eine
Anfrage hatte, wie es denn um meine Bonität bestellt ist.

Beispiel:
Ich möchte wissen, wie zahlungskräftig nemos ist:
Also frage ich bei der SCHUFA an, und bitte um Auskunft, wie denn die Bonität
von Nemos ist.

Die SCHUFA sagt mir dann, in einem Scorewert wie die so ist.

Kurzum, ich möchte gerne wissen, wie der Nemos sich gegenüber anderen
Zahlungsempfängern verhalten hat.

Das hat die SCHUFA denen mitgeteilt.

Ich werde auch im Januar ordentlich Rabatz machen, nur möchte ich ersteinmal
abwarten, ob nicht vielleicht doch noch ein Mahnbescheid zugestellt wird.

Wenn dernämlich nicht kommt, habe ich den Beweis, dass die Anfrage vollkommen
willkürlich und ohne jedwede Erklärung und vor allem ohne berechtigtes
Interesse erfolgte, und kann dann richtig loslegen.....

bolli:
@adonis
Wichtig wäre auch, dass die Tatsache, das eine Abfrage erfolgte, nicht an andere weitergegeben wird. Ich weiss, dass im Bankenbereich da einiges an Unsinn läuft: Wenn da ein Berater bei einem Kreditwunsch ein falsches Feld bei der Schufa-Auskunft anklickt, wird die Abfrage wegen des Kredits nämlich mit in eine Auskunft aufgenommen, so das nach einer Zeit alle Banken wissen, dass man schon bei 5 Banken war und einen Kredit wollte. Nun steht man als potentieller Kreditnehmer bei der letzten Bank. Was wird die sich wohl wegen der vorigen fünf Anfragen denken ? Richtig: Kredit abgelehnt. Schlechte Bonität.

Also aufpassen, was da bei der Schufa hängenbleibt.

Cremer:
@Adonis,

ein Online-Zugang bei Schufa für seine Daten kostet natürlich Geld, wenn man sich anmeldet, wie ich mir das angeschaut auf der Webseite habe.

Adonis:

--- Zitat ---Original von bolli
Wichtig wäre auch, dass die Tatsache, das eine Abfrage erfolgte, nicht an andere weitergegeben wird.
--- Ende Zitat ---
Also, ich habe mir natürlich auch schon Gedanken gemacht, und mache denen
natürlich gewaltig Feuer unterm Arsch:
Anfrage bei der SCHUFA folgte als angebliche Vertragsbeziehung mit mir als
Kleingewerbetreibender..... eine aktuelle Kundennummer oder so tauchte nicht
auf.

Ich werde meine Argumentation darauf stützen, dass hier ganz gezielt eine
Kreeditgefärdung erfolgte, da ja nachweislich dr Abfrage überhaupt kein Ver-
tragsverhältnis in der angegebenen Form bestand. Und dass man ganz geziehlt
in Kauf genommen hat, mich in meiner Kreditwürdigung heraubzuwürdigen, denn
die Anfrage hätte ja sonst auch anders erfolgen können, nämlich nicht durch
die Rechtsabteilung.

Wie ich aber schon sagte, will ich bis zur zweiten Januarwoche abwarten, und
dann lege ich los:
Ich denke mir, dass ein Strafantrag gegen die Staftwerke wegen Kredit-
gefärdung in der Sache angemessen ist, die SCHUFA wird zeitgleich darüber
informiert, dass ihr \"Partner\" scheinbar ohne Rechtsgrundlage sich Daten der
SCHUFA einholt, und vor allem werde ich der SCHUFA gegenüber mitteilen,
dass in dieser Sache ein Strafverfahren gegen ihr Mitglied anhänglich ist.

Ich bin schon bewusst, dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird (weil der
Schuldige nicht zu ermitteln ist), aber ich denke mir, damit habe ich dann wieder
für etwas mehr Respekt dem Verbracher gegenüber getan.

Aber ich will jetzt abwarten, die Frist bis mir ein möglicher MB zugestellt werden
kann ist noch nicht abgelaufen....

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