Energiepreis-Protest > Stadtwerke Düsseldorf

SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung

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Adonis:
Hallo,

heute erhielt ich folgendes Schreiben:

--Anfang des Briefes--

Sehr geehrter Kunde,
wir beliefern Sie als örtlicher Grundversorger im Rahmen eines Grundversorgungsverhältnisses mit Erdgas.

Bestandteil dieses Grundversorgungsverhältnisses sind die gesetzlichen regelungen der GasGW.

Der Grundversorger ist per Gesetz berechtigt, die Preise einseitig zu ändern.

Sie haben gegen die Gaspreisänderungen in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt, und Ihre Entgeldzahlungen gekürzt.

Ein Recht zur Entgeltkürzung steht Ihnen nicht zu.

Die Rechtsprechung hat sich in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Fällen zu der Frage der Billigkeit von einseitigen Gaspreiserhöhungen im Tarifkundenbereich befasst.

Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Billigkeit von gaspreissteigerungen im Tarifkundenbereich durch die Vorlage eines Testats nachgewiesen werden.

Den Nachweis der Billigkeit können wir durch ein entsprechendes Testat erbringen.

Sodann werde ich aufgefordert, den geküzten Betrag zu zahlemn, ansonsten wird geklagt.

--Ende des Briefes--

So, was kann ich tun ?
Bisher haben die SWD ja eher kläglich vor Gericht verloren, wenn es darum ging, Gaspreiserhöhungen einzufordern.

Was kann ich nun noch erwidern ?

Werde ersteinmal kurz vor Ablauf der Frist eine genau Aulistung der Summe verlangen, da dies enicht beiliegt.

Zum weiteren könnte meine aktuelle Jahresendabrechnung mit eingeflossen sein, da
nun der Zeiptunkt für diese ist, und ich dies enoch nicht erhalten habe.

Grüße
Adonis

reblaus:
@Adonis
Die Stadtwerke Düsseldorf scheinen bei der Verfolgung der Rechtsprechung zur Billigkeit von Gaspreiserhöhungen nicht mehr auf dem aktuellen Stand zu sein. Am 15.07.2009 hat der BGH ausdrücklich entschieden, dass ein Testat eines Wirtschaftsprüfers [/B]nicht ausreicht, um den Nachweis der Billigkeit zu erbringen.

Cremer:
Na, das ist mal wieder Säbelrasseln

Adonis:
Hallo,

hatte mir soetwas schon gedacht.... es geht aufs Jahresende zu... nochmal schnell versuchen die Kassen zu füllen, und eine mögliche Verjährung zu unterbrechen....

Könnte ich das Aktenzeichen zu dem BGH Urteil bekommen ?? Dann würde ich entsprechend gegenargumentieren.

Liebe Grüße
Adonis

reblaus:
@Adonis
Es handelt sich um zwei Entscheidungen, die an diesem Tag über das gleiche Thema ergangen sind.

BGH Urt. v. 15.07.2009 Az. VIII ZR 56/08
BGH Urt. v. 15.07.2009 Az. VIII ZR 225/07

Ich möchte in diesem Fall aber nicht verheimlichen, dass diese Entscheidungen die Risiken für die Verbraucher extrem erhöhen. Sollte Ihr Versorger tatsächlich Klage einreichen, ist nun die Wahrscheinlichkeit, dass ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt wird, weit höher als zuvor. Solche Gutachten sind mit Kosten von 2.000 bis 10.000 € verbunden, die derjenige zu bezahlen hat, der unterliegt.

Sie sollten sich daher dringend um die Jahresabschlüsse Ihres Versorgers bemühen, um möglicherweise gemeinsam mit anderen Kunden nachzuvollziehen, ob die Bezugskosten tatsächlich deutlich geringer gestiegen sind, als die Preiserhöhungen ausgefallen sind.

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