Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Zeitpunkt der Einbeziehung der AvbGasV - ist Vertragsbestätigung noch Teil des Vertragsschlusses?
Wusel:
OK, wenn (!) es so war.
Wie gesagt, ich weiß es nicht mehr genau. Ich bin eher der Meinung, wir hätten am Telefion bereits den mündlichen Vertrag geschlossen (Zeitpunkt, Preis zu Sonderbedingungen). Für diesen Fall möchte die Fragen unten mangels Antwort noch einmal zur Diskussion stellen:
--- Zitat ---Original von Wusel
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Hatten sich Kunde und Versorger in einem Telefonat darüber geeinigt, dass die Belieferung des Kunden an der Abnahmestelle X ab dem Zeitpunkt Y zu einem (gegenüber den Allgemeinen Tarifen günstigeren) Erdgas- Sonderpreis Z erfolgen soll, dann wurde dadurch bereits ein Sondervertrag wirksam abgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn diese Einigung vor der erstmaligen Energieentnahme aus dem Netz erfolgte.
--- Ende Zitat ---
ok, und in diesem Fall wäre eine Einbeziehung der AvbGasV erst mit dem darauf folgenden Bestätigungsschreiben nicht möglich gewesen, auch nicht stillschweigend, weil zu spät. Richtig?
Dann sind doch aber alle übrigen Regelungen eines Sonderabkommens ebenfalls nicht wirksam vereinbart, wenn man sie erst mit der Vertragsbestätigung (also NACH Vertragsschluss) erhalten hat und beim telefonischen Vertragsschluss nicht kannte (außer dem Preis)... ?!?
Also ich weiß es nicht mehr genau, aber wie sieht es aus, wenn im Telefonat der Versorger damals gesagt hätte, der Vertrag käme erst mit der Vertragsbestätigung zustande?
Dann wäre diese Bestätigung doch ein Bestandteil des Vertragsschlusses, die Einbeziehung der dort genannten AvBGasV somit noch möglich gewesen, mit der Folge dass sie gemäß des aktuellen Urteils des OLG Köln durch mein Stillschweigen dann vereinbart wären...
--- Ende Zitat ---
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