Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Umfragen und andere Täuschungen -Solarstromförderung-
superhaase:
@NN:
Auf welcher Basis wurden die Zahlen berechnet, bzw. woher haben Sie diese?
nomos:
Prognosen gibt es viele und diese dürften der Realität nahe kommen. Bei dem boomartigen Zubau durch die modernen EEG-Goldgräber ist zu befürchten, dass die Angaben eher schon überholt sind.
Bemerkenswert ist, dass der Strompreis in den Jahren immer mehr Preisbestandteile bekommen hat. Argumentiert wird jeweils, dass der einzelne Teil für die Preissteigerungen nicht verantwortlich ist. Es gibt so gut wie nie einen Schuldigen. Die EEG-Umlage, insbesondere der PV-Teil, ist dafür ein herausragendes Beispiel.
Laut Gesetz steht den PV-Solardachbesitzern eine feste Vergütung für 20 Jahre für jede eingespeiste kWh zu. Diese lässt sich zu keinem Zeitpunkt innerhalb dieser 20 Jahre durch den Wert des Stroms, der an der Börse verkauft wird, decken. Deshalb werden die Verbraucher mit der Milliardendifferenz zur Kasse gebeten werden.
Jedes Jahr sind Finanzlöcher von mehreren Milliarden zu stopfen. Die Gesamtverpflichtung der zugesagten Förderung tendiert gegen 80 Mrd. €. Dazu kommt, dass bei diesem Mechanismus sich die Umlage aufgrund der Wirtschaftskrise, die den Stromverbrauch zurückgehen lässt, stark erhöht.
Sorglospakete mit staatlicher Versicherung für PV-Investoren; die Prämie zahlen alleine die Verbraucher.
Das Risiko, wie jetzt die Krise sichtbar macht und die Belastungen gehen alleine zu Lasten der Verbraucher! Die Einspeiser beteiligen sich an dieser Krisenauswirkung mit keinem Cent. Der Fördermechanismus ist unkalkulierbar und ungerecht. Der weitere Zubau ohne klare Korrektur und ohne Deckelung ist mehr als unverantwortlich. Die Politik hat auch eine Verantwortung gegenüber den Verbrauchern.
superhaase:
@nomos:
... gähn ... :rolleyes: sie wiederholen sich ... gähn ... dadurch wird es aber nicht sinnvoller ... gähn ...
Bleibt die Frage, wo diese EEG-Umlage-Prognosen herkommen und auf welchen Tarifen und Zubauzahlen sie basieren. Erst dann kann man sagen, ob sie realistisch sind.
nomos:
--- Zitat ---Original von superhaase
Bleibt die Frage, .....
--- Ende Zitat ---
Nein @sh, es bleibt die Frage, ob die bisherigen Prognoserechnungen nicht schon lange auf falschen Daten (Zubau) beruhen. Der jüngste Plusminusbericht hat das ja deutlich aufgezeigt.
Und es bleibt die Frage, ob ein solches \"Eigentumsrecht\" das auf einer Zwangsbelastung anderer beruht unter diesen Bedingungen durch die Verfassung geschützt sein kann? Das ist keinesfalls sicher!
Selbst das im Auftrag des BMU erstellte Gutachten von Prof. Dr. Klinski schliesst trotz grundsätzlicher Verteidigung eine Korrektur der Vergütung bei bestehenden Anlagen nicht gänzlich aus.
--- Zitat ---Eine nachträgliche Senkung der Vergütungshöhe dürfte sich allenfalls als den Betroffenen zumutbar darstellen, soweit sich (im Nachhinein) herausstellen sollte, dass die Vergütungshöhe auffällig oberhalb desjenigen Bereiches liegt, der erforderlich ist, um die Wirtschaftlichkeit der betreffenden Anlagen sicherzustellen und aufrecht zu erhalten. Hinsichtlich der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wären dabei die verkehrsüblichen Renditeerwartungen zu berücksichtigen. Denkbar wäre ein solcher Schritt etwa für Sondersituationen wie den Eintritt einer allgemeinen Deflation oder eines dauerhaft erheblichen Sinkens der Gestehungspreise für bestimmte Arten von EE-Strom (in bestehenden Anlagen).
Die Legitimation für eine entsprechende Änderung wäre hier darin zu sehen, dass bei weit überhöhten Vergütungen das Gesamtsystem des EEG außer Balance geriete. Außerdem könnten sich die Betreiber bestehender Anlagen nicht darauf berufen, auf entsprechend hohe Gewinne kalkuliert oder gar vertraut zu haben. Soweit sich die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Anlagen indes nicht gänzlich außerhalb der vom Gesetzgeber des EEG bei der Festlegung der Vergütungshöhen angenommenen Verhältnisse bewegt, erscheinen erhebliche nachträgliche Senkungen der Vergütungssätze für vom Vertrauensschutz erfasste Anlagen demgegenüber rechtlich ausgeschlossen.
--- Ende Zitat ---
Im Gutachten wird hier von der Zumutbarkeit für die Betroffenen geschrieben. Gedacht ist dabei nur an die Einspeiser. Betroffen sind hier aber nicht nur die Eigentümer der PV-Dachanlagen. Betroffene sind die Verbraucher, die das bezahlen müssen. Das genannte Szenario ist schon sichtbar und von einer Balance des EEG kann keine Rede mehr sein. Die Solarförderung ist völlig aus dem Gleichgewicht geraten. Wie extrem muss sich das Ungleichgewicht denn noch entwickeln?
Die Umlaufrendite hat sich seit Mitte 2008 fast halbiert. Der immer wieder in der vergleichenden Werbung genannte Bundesschatzbrief mit laufender Zinszahlung rentiert sich noch mit 2,45 %. Die Belastungen der \"Fehl\"-Prognose und der Wirtschaftskrise müssen die Verbraucher alleine tragen und die weit höheren Renditen der Dachanlagensparschweinbesitzer weiter garantieren. Aktuell wird rundweg mit zweistelligen Renditen geworben. So war der Artikel 14 sicher nicht gedacht.[/list]
superhaase:
--- Zitat ---Original von nomos
Nein @sh, es bleibt die Frage, ob die bisherigen Prognoserechnungen nicht schon lange auf falschen Daten (Zubau) beruhen. Der jüngste Plusminusbericht hat das ja deutlich aufgezeigt.
--- Ende Zitat ---
Eben deshalb bleibt die Frage, ob diese obengenannte Prognoserechnung realistisch ist. Sag ich doch.
Das kann man erst abschätzen, wenn man die Grundlagen der Prognose sieht.
Zu dem Thema PV-Vergütung und nachträgliche Senkung der Vergütungen im EEG kann ich nur sagen:
Mit der Forderng nach einer Senkung der PV-Vergütung rennen Sie hier offene Türen ein.
Ob eine nachträgliche Senkung bei bestehenden Anlagen rechtlich möglich ist, kann ich nicht abschließend beurteilen. Da käme es letzten Endes wohl auf eine BVG-Entscheidung an.
Allerdings sehe ich nicht, wo das bisher erforderlich wäre. Die jetzige Überförderung besteht ja erst seit kurzem und ist so riesig noch nicht. Die Grenze für Unsittlichkeit und Wucher (womit man eine solche Maßnahme begründen könnte) liegt für die deutschen Gerichte gewöhnlich beim Doppelten des angemessenen Preises. Diese Grenze ist sicher noch nicht überschritten.
Bisher ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen, wenn jetzt gehandelt und gleich zum 1.1.2010 deutlich die PV-Vergütung gesenkt wird.
Ob der Gesetzgeber dann später eine nachträgliche Senkung durchsetzen könnte, obwohl er \"sehenden Auges\" die Vergütung jetzt zum Jahreswechsel nicht senkt und so große Investitionssummen in diesen Bereich lockt, halte ich für fast unmöglich. Gutachten hin oder her.
ciao,
sh
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