Wenn man gegen Forderungen des Grundversorgers aus einem Grundversorgungsvertrag mit Gegenforderungen aus einem rechtskräftigen Zahlungstitel (
so reblaus) aufrechnen wollte, dann erfolgt dies
sinnigerweise wohl naturgemäß
über einen längeren Zeitraum und sukzessive. Dies betrifft innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die regelmäßig fälligen Abschlagsanforderungen nach § 13 GVV als sodann auch die darauf folgende Verbrauchsabrechnung zum Schluss eines jeden Abrechnungszeitraums. Zahlt man geforderte Abschläge hingegen voll, ergibt sich oft schon nach Abschluss des Verbrauchszeitraumes aus der jeweiligen Verbrauchsabrechnung gar keine weitere Forderung des Grundversorgers mehr, weil die Abschläge so hoch bemessen wurden, dass es keinerlei Nachforderung des Versorgers aus der Verbrauchsabrechnung mehr gibt. So die Erfahrungen aus der Praxis.
Original von reblaus
Die von ihm in der Vergangenheit vorgenommenen Kürzungen der Abschläge und Abrechnungen, werden durch diesen Fehler teilweise nachbezahlt werden müssen. Wegen dieses Schadens wollte ich lediglich darauf hinweisen, dass man diesen vermindern oder ausgleichen kann, wenn man die Ansprüche auf Erstattung der früheren Überzahlungen aus dem Sondervertrag geltend macht.
Liegt ein rechtskräftiger Zahlungstitel vor, so wurden Ansprüche auf Ersattung der früheren Überzahlungen aus dem Sondervertrag
längst geltend gemacht undzwar erfolgreich gerichtlich. Insbesondere
\"per Saldo\" ist es vollkommen unerheblich, ob man eine vertragliche Zahlungsverpflichtung durch Zahlung oder aber durch eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen
erfüllt. Schließlich
erlöschen dabei die zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche, was sogar eine Abänderung eines zu Grunde liegenden Zahlungstitels erfordern kann. So die Erfahrungen aus der Praxis. Lässt sich wohl auf wissenschaftlicher Grundlage sogar auch mathematisch auf Soll- und Haben- Seite nachrechnen. Dass man bei einer Aufrechnung seines eigenen Zahlungsanpruchs verlustig geht, wurde oben schon ausgeführt.
Original von reblaus
Um festzustellen, ob der Schaden vollständig oder teilweise ausgeglichen werden kann, muss man natürlich die Schadenshöhe mit den einzufordernden Bereicherungsansprüchen, verrechnen, um dadurch den Saldo bestimmen zu können. Auch wenn sich dieses Forum im wesentlichen mit juristischen Fragen beschäftigt, sollte doch nicht vergessen werden, dass zur Festlegung einer Strategie gegen die Versorger daneben auch Kenntnisse in anderen Wissenschaften wie der Mathematik nützlich sind. Bei dem Begriff \"verrechnen\" handelt es sich um einen mathematischen Begriff, den ich als solchen gebraucht und verstanden haben wollte.
Hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt. Fürs
Verrechnen gab es im Mathe- Unterricht bestimmt schlechte Noten. So jedenfalls wohl die Erfahrung davon Betroffener aus der Praxis.
(P.S. Die Literatur- bzw. Leseerfahrungen einzelner brauchen hier wohl nicht diskutiert werden.)