Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rheine
Stadtwerke ziehen Klagen zurück
Cremer:
@Capo,
da wäre allerdings ebenfalls ein Gericht gefragt.
Wasser gehört zur Daseinsvorsorge und m.E. nicht einfach so abstellbar.
RR-E-ft:
Die Einstellung der Wasserversorgung gegenüber Tarifkunden richtet sich nach § 33 AVBWasserV. Der Versorger kann gem. § 16 AVBWasserV Zutritt zum Zwecke der Sperrung verlangen und gerichtlich durchsetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Kosten in Höhe von 800,00 € dürften für die Sperrung/ Entsperrung nicht anfallen. Unberechtigte Sperrandrohungen sind wie sonst auch abzuwehren.
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