Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rheine

Stadtwerke ziehen Klagen zurück

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Cremer:
@Capo,

da wäre allerdings ebenfalls ein Gericht gefragt.

Wasser gehört zur Daseinsvorsorge und m.E. nicht einfach so abstellbar.

RR-E-ft:
Die Einstellung der Wasserversorgung gegenüber Tarifkunden richtet sich nach § 33 AVBWasserV. Der Versorger kann gem. § 16 AVBWasserV Zutritt zum Zwecke der Sperrung verlangen und gerichtlich durchsetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Kosten in Höhe von 800,00 € dürften für die Sperrung/ Entsperrung nicht anfallen. Unberechtigte Sperrandrohungen sind wie sonst auch abzuwehren.

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