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Autor Thema: Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?  (Gelesen 51907 mal)

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Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #75 am: 13. November 2009, 20:13:21 »
@reblaus

 
Zitat
Fakt ist, Sie haben die Unbilligkeit wenn auch nur hilfsweise gerügt. Dann mussten Sie damit gerechnet haben, dass es dem Gericht möglicherweise auf die Billigkeit der Preiserhöhung ankommt. Wenn aber nun eintritt, womit Sie gerechnet haben, wo ist dann das Problem?
 


Wenn Sie es immer noch nicht begriffen haben, ich sags Ihnen gerne:
Das Problem ist die 2. HK des LG Frankenthal.:D:D:D

Offline reblaus

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #76 am: 13. November 2009, 20:35:52 »
Die 2. Handelskammer des LG Frankenthal ist kein Problem sondern ein Fakt. Mit dem werden Sie sich abzufinden haben.

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #77 am: 13. November 2009, 22:25:27 »
@reblaus

 
Zitat
Die 2. Handelskammer des LG Frankenthal ist kein Problem sondern ein Fakt.
 

Sie ist wirklich ein Problem, glauben Sie mir.

 
Zitat
Mit dem werden Sie sich abzufinden haben.
 
Meinen Sie wirklich ?? Mal sehen was die Wiprüf-Kammer und dieStA Berlin dazu sagen werden.

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #78 am: 14. November 2009, 10:41:23 »
@tangocharly
Zitat
Und was ist die Konsequenz aus dieser Feststellung für Sie: Art. 20 Abs. 4 GG ?
Wissen Sie, es macht wenig Sinn, sich an Isensee und von Arnim zu wenden, die jetzt das Gegenteil von dem predigen/publizieren was sie vormals gelehrt haben. Insoweit könnte man versucht sein, sie sogar als geistige Väter dieses abgewirtschafteten Rechtssystems zu bezeichnen. Schachtschneider übt sich derzeit in verhaltenem Protest, wohl weil ihm Gauweiler sein Honorar für seine letzte Verfassungsbeschwerde (die ja im Ergebnis nichts gebracht hat) nach seinem eigenen Bekunden noch schuldet und er als Uni-Professor noch in Amt und Würden ist.

Prof. Dr. jur Bracht ist wohl derjenige, der hinter der nicht nur von mir vertretenen Meinung konsequent steht, will man seinem Rechtsgutachten zur völkerrechtlichen Situation Deutschlands folgen, dem auch in der Sache selbst bislang von keinem namhaften Völkerrechtler widersprochen worden ist.

Mit den wirklich Zuständigen, nämlich den Milltärstaatsanwaltschaften in Washington DC (Vertretung in Stuttgart US- Justizverbindungsstelle KELLEY BARRACKS) und Moskau (über seine Excellenz, den russischen Botschafter in Berlin an die
Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, zu Hdn. den
Obermilitärstaatsanwälten Generalmajor Kondratov, Oberst Derjugin und Oberst
Wolin ) , besteht diesseits schon Schriftverkehr. Wollen mal sehn, was die zuständigen Herrschaften zu diesem Rechtssystem in \"Vierzonesien\" zu sagen haben und/oder Abhilfe schaffen werden.

Offline Lothar Gutsche

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #79 am: 14. November 2009, 10:47:56 »
@ Stubafü

Es lohnt sich offensichtlich nicht, Ihren Fall mit den Experten reblaus, RR-E-ft und Black weiter zu diskutieren. Denn Sie haben den Sachverhalt klar beschrieben, wonach Sie aus mehreren Gründen auf Grund der Fakten eindeutig Sondervertragskunde sind. Dazu braucht es kein Studium weiterer Rechtsprechung, wie es Ihnen RR-E-ft empfiehlt, schon gar nicht von einer unteren Instanz wie dem LG Gera. Einzig der Hinweis von Black kann Sie eventuell weiterbringen,  \"wegen Unverhältnismäßigkeit von der Einholung eines Gutachtens abzusehen § 287 Abs. 1, 2 ZPO\".  Alles andere, was die Experten gestern so schrieben, klingt gut, hat aber mit Ihrem Fall überhaupt nichts zu tun.

Im übrigen möchte ich mich für Ihre hoch interessanten Literaturhinweise bedanken (Lamprecht, Wenzel und Bracht). Es würde mich auch freuen, wenn Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen könnten. Ich bin übrigens kein Jurist.

Viel Erfolg
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #80 am: 14. November 2009, 14:11:21 »
@RR-E-ft
Zitat
Warum suchen Sie sich nicht die oben von mir zitierten Entscheidungen aus der Urteilssammlung, werten diese für Ihre Rechtsauffassung aus und übersenden diese über ihren Prozessbevollmächtigten an das Landgericht Frankenthal? Insbesondere die Entscheidung des LG Gera vom 07.11.08 gibt da einiges her. Das Thüringer OLG Jena sah es genauso.
Warum sollte ich ? Bei mir gehts doch um 4 Kernfragen:

1. Wenn der Versorger mir dezidiert bestätigt, dass AVBGasV \"bei Vertragsschluss nicht vorgelegen hat\", mithin - durch Dokument der Gegenseite belegt- aktenkundig nicht ausgehandelt worden ist, ist dann AVBGasV dennoch -wie es das LG FT aktenwidrig beschließt- Vertragsbestandteil geworden?

2. Wenn ja, wie die Rechtsexperten hier im Forum einschl. Ihnen behaupten, auf welcher Rechtsgrundlage??

3. Wie kommt das LG Frankenthal angesichts der vg. Schriftstücke zu der abenteuerlichen Erkenntnis, aus den vg. Fakten bestünde ein \" einseitiges Preisbestimmungsrecht\" der Gegenseite.

4. Liegt hier nicht eine offenkundige Tatbestandsverfälschung des LG Frankenthal vor, wenn es -entgegen der Aktenlage- dennoch auf den Tarifkundenstatus willkürlich beharrt und hieraus ein ebenso willkürliches \"einseitiges Preisbestimmungsrecht\" konstruiert, das es - aus den Akten ersichtlich- nirgendwo gibt.

Dieses haben die Forenexperten einschl. Ihnen bislang nicht beantwortet, auch aus den von Ihnen zitierten Quellen kommen dazu keine weiteren sachdienlichen Erkenntnisse.

Wenn Sie allerdings meinen
Zitat
Hier im Forum zu Lamentieren bringt für das zu bestreitende Verfahren wenig. Sich dazu Gedanken zu machen ist vornehmlich Aufgabe von Ihnen und des von Ihnen bezahlten Anwalts.
dann sei Ihnen dazu erwidert:

Ein Lamento stimmen hier einzig die Forenexperten an, weil hier ein Forenmitglied,
Lothar Gutsche, das ausspricht, was die Zunftkollegen nicht gerne über ihresgleichen hören wollen, nämlich dass es sich in meinem Falle um eine massive Tatbestandsverfälschung seitens des Gerichtes handelt und wie dieser noch erstinstanzlich entgegenzutreten sei, hier im Forum zur Diskussion gestellt wird.

Zitat
Uns persönlich darf der Ausgang Ihres Verfahrens doch wohl herzlich egal sein.
Ich kann zwar nicht nachvollziehen, wie sie für die anderen Forenmitglieder etwas feststellen wollen, dass zumindest ein Forenmitglied, Lothar Gutsche und möglicherweise noch 2-3 so nicht sehen.

Ich frage mich überhaupt, wenn sie der vg. Auffassung sind, wieso Sie sich dann an der Diskussion beteiligt haben und wessen Meinung Sie auf einem Verbraucherforum dem Verbraucher aufs Auge drücken wollen?

Im übrigen sind Ihre Beiträge respektive \"wohlmeinenden Ratschläge\";) - und darauf können Sie Ihre Robe verwetten- schon seit mindestens 1/4 Jahr diesseits dem Gericht vorgetragen, nur was kann man machen, wenn dort alles auf Tauchstation geht und § 139 ZPO dem Gericht unbekannt ist?

Lesenswert auch der letzte Thread von Forenmitglied Lothar Gutsche, der inhaltlich stets präzise auf den Punkt kommt.

Vielleicht kann man da mal ansetzen?

Offline Zeus

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #81 am: 14. November 2009, 14:30:03 »
Ist vielleicht ganz gut, wenn die beiden Nicht-Juristen Stubafü und Lothar Gutsche versuchen das Problem gemeinsam per Email zu lösen. Viel Spaß weiterhin beim Sturm auf die 2. Handelskammer des LG Frankenthal. Amerika und Russland werden sicherlich tatkräftig unterstützen. :D :D :D

Offline tangocharly

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #82 am: 14. November 2009, 14:35:19 »
@ Lothar Gutsche

.... auch wenn der Hinweis von @Black kam:

Zitat
\"wegen Unverhältnismäßigkeit von der Einholung eines Gutachtens abzusehen § 287 Abs. 1, 2 ZPO\".

So einfach ist bzw. geht das nicht. Allenfalls dann, wenn das Gericht über eigene Sachkunde verfügt. Wegen Unverhältnismäßigkeit davon abzusehen mag in Einzelfällen gehen. Dazu müssen dann aber auch die Voraussetzungen entsprechend liegen (z.B. im Mietrecht).

Sicherlich lag der Bekl. in diesem Verfahren richtig, indem er (vorsorglich) die Billigkeit bestritt. Hellseherei mag anderen beschieden sein.

Aber sich in einem laufenden Verfahren auf allen denkbaren Plätzen zu platzieren, ist und kann kein Fehler sein. Und schon gar nicht dann,  wenn dazu fristgebundene Verteidigungslinien gegangen werden müssen.

Richtig ist dann zwar schon der Einwand, dass man sich dann, wenn die Einholung eines SV-Gutachtens im Raume steht, nicht beklagen darf. Eine andere Frage ist die, welche Konsequenzen man dann daraus zu ziehen hat.

Die hierzu gelesenen Ratschläge sind m.E. beckmesserisch bzw. sarkastisch; aber das kennt man ja auch schon gelegentlich ...
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #83 am: 14. November 2009, 15:21:52 »
@zeus

 
Zitat
Ist vielleicht ganz gut, wenn die beiden Nicht-Juristen Stubafü und Lothar Gutsche versuchen das Problem gemeinsam per Email zu lösen. Viel Spaß weiterhin beim Sturm auf die 2. Handelskammer des LG Frankenthal. Amerika und Russland werden sicherlich tatkräftig unterstützen.
 

und @zeus als Mutter Courage voran:D :D :D :D

Offline reblaus

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #84 am: 14. November 2009, 16:10:27 »
@Stubafü
Ich habe hier nie behauptet, dass die AVBGasV in Ihrem Fall Vertragsbestandteil geworden ist. Folgt man der ständigen Rechtsprechung zu dieser Frage, ist sie nicht Vertragsbestandteil geworden. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass diese Auffassung sich nicht wörtlich aus dem Gesetz ergibt, sondern durch Auslegung gewonnen wurde. Wenn sich das LG Frankenthal der Auslegung der ständigen Rechtsprechung nicht anschließt, mag dies für Sie sehr nachteilig sein, und einen sehr unvernünftigen Standpunkt darstellen. Eine Straftat ist es jedoch nicht.

Das LG Frankenthal geht in Ihrem Fall nicht davon aus, dass Sie Tarifkunde sind. Es hat Ihren Sonderkundenstatus ausdrücklich bestätigt. Aber auch bei einem Sonderkunden kommt eine Billigkeitsprüfung in Betracht, wenn eine wirksame Preisänderungsklausel vereinbart wurde.

Dies ist die zweite Rechtsfrage, in der das LG Frankenthal eine für Sie ungünstige Auffassung vertritt. Es geht nämlich davon aus, dass das gesetzliche Preisänderungsrecht in Ihrem Fall unverändert übernommen wurde, und damit wirksam ist.

Selbst wenn man unterstellen würde, dass die AVBGasV Vertragsbestandteil geworden wäre, wäre nach meiner Ansicht das gesetzliche Preisänderungsrecht nicht unverändert übernommen worden, weil hierzu auch das gesetzliche Kündigungsrecht hätte übernommen werden müssen. Das ist in dieser Eindeutigkeit aber nicht geschehen.

Ich habe Ihnen die beiden Probleme in Ihrem Fall bereits am Anfang dieser Diskussion erläutert. Leider haben Sie keine Sekunde dafür aufgewendet, diese Fragen verstehen zu wollen. Statt dessen haben Sie sich mit der Verbreitung von Verschwörungstheorien beschäftigt, und sich ansonsten beratungsresistent gezeigt.

Sie verhalten sich genauso halsstarrig wie das LG Frankenthal. Die 2. Handelskammer werden Sie nicht ändern können, deren Halsstarrigkeit ist für Sie Fakt. Ihre eigene ist hingegen ein Problem, das Sie angehen können.

Offline Zeus

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #85 am: 14. November 2009, 17:23:06 »
@Stübafu

Dass ausgerechnet Sie Mutter Courage erwähnen, ist schon bemerkenswert. Sie scheinen ja direkt deren Charaktereigenschaften wie Uneinsichtichkeit, Unbelehrbarkeit und Halstarrigkeit geerbt zu haben. Wie bereits  reblaus es Ihnen empfohlen hat, sollten Sie im eigenen Interesse dieses persönliche Problem schnellstens angehen. Sollten Sie dies nicht alleine schaffen, so gibt es in der Pfalz gute Hilfen, die nicht teuerer sind, als Ihr Anwalt, dem Sie (oder er Ihnen ?) offensichtlich schon längst nicht mehr zuhören.

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #86 am: 14. November 2009, 19:51:18 »
@reblaus

werter reblaus, es kann nur etwas \"ausgelegt\" werden, das im Vertragswerk ausgehandelt und Vertragsbestandteil geworden ist; dies ist hier aktenkundig nicht der Fall. Da können Sie noch so viel hineininterpretieren wie Sie wollen, wenn AVBGasV aktenkundig nie Vertragsbestandteil geworden ist, dann kann man aus diesem Tatbestand nicht ein Preisanpassungsrecht qua wie das berühmte Kanichen aus
dem Hut zaubern.

Sie vereinbaren beim Autokauf auch nicht eine Mercedes Luxuskarosse um hinterher im Wege der \"Vertragsauslegung\" einen Fiat 500 Kleinstwagen aufgeschwatzt und als Mercedes in Rechnung gestellt zu bekommen. Wer dies auch noch für rechtens hält, dem bleibt tatsächlich nur der Weg zum Vormundschaftsrichter.

Zitat
Das LG Frankenthal geht in Ihrem Fall nicht davon aus, dass Sie Tarifkunde sind. Es hat Ihren Sonderkundenstatus ausdrücklich bestätigt.

Da wissen Sie mal wieder mehr als ich; nehme an, dass Sie eine bessere Informantenquelle haben als mein Rechtsanwalt, mit dem mich übrigens eine sehr
gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit verbindet, oder haben Sie dies im \"Wege der Vertragsauslegung\" oder per Kristallkugel herausbekommen.

Zitat
Statt dessen haben Sie sich mit der Verbreitung von Verschwörungstheorien beschäftigt, und sich ansonsten beratungsresistent gezeigt.

Was fabulieren Sie sich denn hier wieder zurecht? Wo verbreite ich denn Verschwörungstheorien, wenn ihre Zunftkollegen (RLG Frank Fahsel a.D., OLG-Richter Dr. Egon Schneider, ... etc., zuletzt das BVerfG ) an die Öffentlichkeit gehen und selbst einräumen resp. per Beschluss testieren, dass an deutschen Gerichten Tatbestandsverfälschungen, Gehörsverweigerung, Mißbrauch des Rechts auf den gesetzlichen Richter, Rechtswillkür auf der Tagesordnung sind und der EuGH per Urteil feststellt, dass die BRD keine Rechtsstaat mehr ist.
Sie sollten mit Ihrer Juristenbrille mal den Blick über den Tassenrand wagen und sich mal eingehend darüber informieren, was in der Welt eigentlich vorgeht und sich nicht nur von unserer Einheitspresse zuschwallen lassen (sehr empfehlenswert die bemerkenswert objektive Berichterstattung unserer Nachbarn, den Eidgenossen).

Noch ist es nicht zu spät für Sie, die Parallelwelt, in der sie möglicherweise leben, rechtzeitig zu verlassen und die Realität, wie die Welt nun mal wirklich ist, wahrzunehmen. Ich bin gerne bereit, auch gerade weil Sie mir Beratungsresistenz unterstellen, sie hier ein Stückchen des Weges zu begleiten, respektive Hilfestellung zu leisten :)

Offline reblaus

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #87 am: 14. November 2009, 21:26:16 »
Zitat
Original von Stubafü Da wissen Sie mal wieder mehr als ich;

Natürlich weiß ich da mal wieder mehr als Sie. Im Gegensatz zu Ihnen verstehe ich etwas von der Materie.

Zitat
Original von Stubafü \"I. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer an ihrer Auffassung festhält, dass das Preisbestimmungsrecht der Klägerin sich aus den AVBGasV ergibt und diese auch dann Vertragsbestandteil geworden sind, wenn sie bei Vertragsschluss nicht vorgelegen haben, da der Beklagten jedenfalls die Möglichkeit verschafft wurde, in zumutbarer Weise davon Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs 2 Nr.2 BGB\"
In der Grundversorgung gilt die AVBGasV bzw. GasGVV ohne dass sie dem Vertrag beiliegen muss. Es handelt sich schließlich um eine Verordnung und um keine Parteivereinbarung.

Soll die AVBGasV jedoch nur im Rahmen einer Parteivereinbarung als AGB Vertragsbestandteil werden, so geschieht dies gemäß § 305 BGB. Dies ist nur im Rahmen eines Sondervertrages möglich.

Zitat
Original von Stubafü es kann nur etwas \"ausgelegt\" werden, das im Vertragswerk ausgehandelt und Vertragsbestandteil geworden ist;

Jedes Gesetz kann und muss ausgelegt werden, so auch § 305 BGB.

Fänden Sie es nicht besser, wenn Sie Ihren Fall in Zukunft von Ihrem Anwalt bearbeiten ließen? Sie selbst haben ehrlich gesagt nicht die geringste Ahnung von der Rechtswissenschaft.

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #88 am: 14. November 2009, 21:51:51 »
@Zeus

Durch Metaphern gewinnt die Sprache an Ausdrucksmöglichkeiten, es kommen Bedeutungsnuancen hinzu, welche die Kommunikation lebendiger und oftmals auch prägnanter machen.

Lernen findet z.B. häufig über Analogien statt und Analogien sind die Bausteine, aus denen Metaphern gemacht werden.

Metaphern sind eine Denktechnik, mit ihrer Hilfe können Probleme gelöst, Neues gelernt und Zusammenhänge verstanden werden.

Das scheint in ihrem Fall gründlich misslungen zu sein.

Ihre 3 Beiträge bleiben wohl ein Fall für den Vormundschaftsrichter.

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #89 am: 14. November 2009, 22:46:26 »
@reblaus

Wie oft soll ich\'s Ihnen noch schriftlich geben:

Sie können mich mit Ihren dolosen Auslegungstheorien nicht überzeugen; was nicht verhandelt wurde und nie Verhandlungsgegenstand war, kann niemals Vertragsbestandteil werden, auch nicht durch richterliche Auslegung, es sei denn das Gericht verfälscht entgegen der Aktenlage den Tatbestand. Ihre unsinnigen Auslegungstheorien sind contra legem, da sie sowohl dem Wortlaut als auch dem Inhalt des §305 BGB widersprechen respektive weder in Rechtsprechung noch Literatur begründet sind. Auch stetes Wiederholen macht Ihre Auslegungstheorien nicht wahrer.

Es ehrt mich dass Sie mir unterstellen, ich hätte \"nicht die geringste Ahnung von den
Rechtswissenschaften\", denn dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ich zumindest meinen gesunden Menschenverstand behalten habe und das reicht mir.

Wie sagte Harold Pinter über die \"Rechtswissenschaftler\":

\"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen\"

Wenn Sie darauf noch stolz sind, dann sind Sie zu einem hoffnungslosen Fall in dieser Endzeitgesellschaft mutiert.

Schließen wir unsere Diskussion ab und wünschen uns eine gute Nacht.

 

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