@RR-E-ft
Warum suchen Sie sich nicht die oben von mir zitierten Entscheidungen aus der Urteilssammlung, werten diese für Ihre Rechtsauffassung aus und übersenden diese über ihren Prozessbevollmächtigten an das Landgericht Frankenthal? Insbesondere die Entscheidung des LG Gera vom 07.11.08 gibt da einiges her. Das Thüringer OLG Jena sah es genauso.
Warum sollte ich ? Bei mir gehts doch um 4 Kernfragen:
1. Wenn der Versorger mir dezidiert bestätigt, dass AVBGasV \"bei Vertragsschluss nicht vorgelegen hat\", mithin - durch Dokument der Gegenseite belegt- aktenkundig nicht ausgehandelt worden ist, ist dann AVBGasV dennoch -wie es das LG FT aktenwidrig beschließt- Vertragsbestandteil geworden?
2. Wenn ja, wie die Rechtsexperten hier im Forum einschl. Ihnen behaupten, auf welcher Rechtsgrundlage??
3. Wie kommt das LG Frankenthal angesichts der vg. Schriftstücke zu der abenteuerlichen Erkenntnis, aus den vg. Fakten bestünde ein \" einseitiges Preisbestimmungsrecht\" der Gegenseite.
4. Liegt hier nicht eine offenkundige Tatbestandsverfälschung des LG Frankenthal vor, wenn es -entgegen der Aktenlage- dennoch auf den Tarifkundenstatus willkürlich beharrt und hieraus ein ebenso willkürliches \"einseitiges Preisbestimmungsrecht\" konstruiert, das es - aus den Akten ersichtlich- nirgendwo gibt.
Dieses haben die Forenexperten einschl. Ihnen bislang nicht beantwortet, auch aus den von Ihnen zitierten Quellen kommen dazu keine weiteren sachdienlichen Erkenntnisse.
Wenn Sie allerdings meinen
Hier im Forum zu Lamentieren bringt für das zu bestreitende Verfahren wenig. Sich dazu Gedanken zu machen ist vornehmlich Aufgabe von Ihnen und des von Ihnen bezahlten Anwalts.
dann sei Ihnen dazu erwidert:
Ein Lamento stimmen hier einzig die Forenexperten an, weil hier ein Forenmitglied,
Lothar Gutsche, das ausspricht, was die Zunftkollegen nicht gerne über ihresgleichen hören wollen, nämlich dass es sich in meinem Falle um eine massive Tatbestandsverfälschung seitens des Gerichtes handelt und wie dieser
noch erstinstanzlich entgegenzutreten sei, hier im Forum zur Diskussion gestellt wird.
Uns persönlich darf der Ausgang Ihres Verfahrens doch wohl herzlich egal sein.
Ich kann zwar nicht nachvollziehen, wie sie für die anderen Forenmitglieder etwas feststellen wollen, dass zumindest ein Forenmitglied, Lothar Gutsche und möglicherweise noch 2-3 so nicht sehen.
Ich frage mich überhaupt, wenn sie der vg. Auffassung sind, wieso Sie sich dann an der Diskussion beteiligt haben und wessen Meinung Sie auf einem Verbraucherforum dem Verbraucher aufs Auge drücken wollen?
Im übrigen sind Ihre Beiträge respektive \"wohlmeinenden Ratschläge\";) - und darauf können Sie Ihre Robe verwetten- schon seit mindestens 1/4 Jahr diesseits dem Gericht vorgetragen, nur was kann man machen, wenn dort alles auf Tauchstation geht und § 139 ZPO dem Gericht unbekannt ist?
Lesenswert auch der letzte Thread von Forenmitglied Lothar Gutsche, der inhaltlich stets präzise auf den Punkt kommt.
Vielleicht kann man da mal ansetzen?