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Autor Thema: RWE schickt Zwischenrechnung  (Gelesen 5702 mal)

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Offline joebi

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RWE schickt Zwischenrechnung
« am: 29. Juli 2005, 16:30:15 »
Hallo Herr Fricke.
Am 12.05.2005 habe ich die Jahresrechnung vom RWE für den Zeitraum30.04.2004 bis 30.04.2005 erhalten.Der Thermische Faktor für Erdgas betrug 11,0374.
Am 23.07.2005 erhielt ich eine Zwischenrechnung für den Zeitraum 30.04.2005 bis 15.07.2005,bezugnehmend auf die ,,Wichtige Information\'\' vom 27.07.2005 die ich Ihnen gesondert zusende.Der Thermische Faktor beträgt 11,0489.
Der Rechnungsbetrag für die Zwischenrechnung ist am 08.08.2005 fällig.
Soll ich Widerspruch bezugnehmend § 315 BGB gegen diese Rechnung einlegen?
Abschlagszahlungen habe ich gemäss § 315 BGB seit September 2004 pünktlich überwiesen,weil RWE die Einzugsermächtigung widerrufen hat.
Tarifänderungen-Gas,September 2004 und Januar 2005.
Zählerwechsel-Gas,September 2004.
Einen Zähler - bzw.Tarifwechsel habe ich nicht beauftragt.
In der Info ist von einem neuen Abrechnunszeitraum die Rede,haben Sie entsprechende Erkenntnisse ?
Plant RWE die Einleitung eines neune Tarifvertrages?
Freundliche Grüsse
joebi

Offline RR-E-ft

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RWE schickt Zwischenrechnung
« Antwort #1 am: 29. Juli 2005, 18:01:56 »
@Joebi

Aus dem RWE- Schreiben geht überhaupt nichts hervor.
Es ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Sie sollten sowieso die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwenden, auch die weiteren Zahlungen nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und der Rückforderung leisten, vgl hierzu die anderen Beiträge.

Zahlen Sie nur die Beträge, die sich bei Zugrundelegung der alten Preise ergeben.


Erkundigen Sie sich, wie es zur Änderung des Heizwertes kommt.


Ein beabsichtigter neuer Tarif bei RWE ist mir nicht bekannt.

Fragen Sie hierzu ggf. bei Ihrer VZ nach. Sie brauchen sich nicht in einen anderen Tarif verweisen lassen.

Möglicherweise stellt RWE erst jetzt auf ein sog. rollierendes Abrechnungssystem um, d. h. es bekommen nicht mehr alle Kunden zur selben Zeit die Rechnungen, so dass diese nicht alle gleichzeitig gedruckt und verschickt werden, sondern eben für die einzelnen Gebiete zeitversetzt über das Jahr verteilt.

Der Vertrag gilt so lange, bis er durch Kündigung beendet wird.
Ein Monopolunternehmen kann einen Vertrag jedoch nicht ohne weiteres  kündigen. Vgl. hierzu den Thread zu Gaggenau.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline joebi

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RWE schickt Zwischenrechnung
« Antwort #2 am: 30. Juli 2005, 15:16:06 »
Hallo Herr Fricke.
Bedanke mich für Ihre Ausführungen.
Aufgrund Ihrer Empfehlung habe ich mich mit der Homepage der VZ-NRW befasst.
Dort werden für den Verbraucher auch Musterbriefe bezüglich der Tarifpreisgestaltung empfohlen.
Von Unbilligkeit gemäss § 315 BGB keine ,,Spur\'\'.
Ich hege die Befürchtung,dass wenn sich Verbraucher mit diesen Musterbriefen an die Versorger wenden ,diese mit einem ,,Müden Lächeln\'\' wahrnehmen werden.
Ich empfehle deshalb,dass Sie sich in Verbindung mit dem Bund der Energieverbraucher mit diesen Musterbriefen befassen um ,,Schaden\'\' abzuwenden damit die bisherigen Bemühungen,,Energiepreise runter\'\' nicht  gefährdet werden.
Freundliche Grüsse
joebi

Offline RR-E-ft

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RWE schickt Zwischenrechnung
« Antwort #3 am: 30. Juli 2005, 15:34:03 »
@joebi

Ich habe erst vor ein paar Tagen mit meinem Kollegen,  dem Juristen der VZ NRW gesprochen.

Dort sieht man es genauso wie hier.

Es wird gerade etwas Neues ausgearbeitet.
Man holt sich dazu auch regelmäßig Rat bei mir ein.


Also: keine Sorge.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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