Hallo Herr Fricke.
Bedanke mich für Ihre Ausführungen.
Aufgrund Ihrer Empfehlung habe ich mich mit der Homepage der VZ-NRW befasst.
Dort werden für den Verbraucher auch Musterbriefe bezüglich der Tarifpreisgestaltung empfohlen.
Von Unbilligkeit gemäss § 315 BGB keine ,,Spur\'\'.
Ich hege die Befürchtung,dass wenn sich Verbraucher mit diesen Musterbriefen an die Versorger wenden ,diese mit einem ,,Müden Lächeln\'\' wahrnehmen werden.
Ich empfehle deshalb,dass Sie sich in Verbindung mit dem Bund der Energieverbraucher mit diesen Musterbriefen befassen um ,,Schaden\'\' abzuwenden damit die bisherigen Bemühungen,,Energiepreise runter\'\' nicht gefährdet werden.
Freundliche Grüsse
joebi