Hallo hier in die Runde,
Hallo Herr Fricke,
möchte Ihnen hier einen Fall zur Kenntnis bringen.
In einem Vorort (55595) von Bad Kreuznach wird der Strom durch den Versorger RWE geliefert.
Eine Kundin hatte Widerspruch eingelegt gemäß Musterbrief, jedoch bis heute noch keine Antwort von der RWE erhalten. Sie hatte die Abschläge sodann gekürzt.
Das RWE macht Mahngebühren geltend. Es kommt monatlich ein Mann und versucht als \"Inkassobeauftrager\" die Kosten zuzüglich jeweils weitere Inkassokosten von jeweils 26,70 € zu kassieren.
Er legt einenZettel vor. Zur Zeit ist eine Summe von 237,50 € aufgelaufen. Aus dem \"Zettel\" geht nicht eindeutig hervor was dies ist. Im Kopf ist das RWE Logo (Hand), unten heißt es: bearbeitet durch W.I.R.
Abschrift des Zettel in DIN A5:
Foderung für Strom/Gaslieferung
RV-Nr. / Kd.Nr. 12/ 330xxxx
S.g.K.
zu unserem Bedauren haben Sie trotz unserer Zahlungserionnernung die offenstehende Foderung
Jahresrechnung
Schlußrechnung
einschl. Kosten
...................................210,80
zuzüglich Inkassokosten 26,70
Gesamt 237,50
noch nicht überwiesen
Letztmalig geben wir Ihnen Gelegenheit, die Forderung bis zum
23.6.2005
auszugleichen
handschriftlich dazwischengeschrieben: Termin zum Sperren des Zählers 28.6.05 9.00 bis 10.00
Bitte überweisen Sie den Betrag unter der Angabe der oben genannten Nummer durch ein Geldinstitut. Wir bitten um eine Bestätigung der Überweisung durch Ihre Bank und lassen uns dieses komplett ausgefüllte Formular per Fax zukommen.
Faxnummer.: 02232-77-2127
Sollte der Betrag nicht zum vorgenannten Termin bis 9.00 Uhr bei uns eingegangen sein bzw. eine entsprechende Zahlungsbestätigung nicht vorliegen, werden wir die Energieversorgung, auch in Ihrer Abwesenheit, ohne erneute Benachrichtigung einstellen. Für Schäden, die aus der Einstellung der Energieversorgung entstehen, haften wir nicht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Kuundenservicecenter unter Tel. 01802-304050
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, daß die Mitarbeiter der Firma W.I.R. nicht zur Annahme von Bargeld oder Schecks berechtigt sind.
Bearbeitet durch: W.I.R.
Datum 21.6.05
Hallo Herr Fricke:
Wer ist die W.I.R.? Haben Sie Kenntnis?
Ist dies ein Tochterunternehmen (Inkasso) dser RWE?
Ist dies ein inkassounternehmen, welches im Auftrag der RWE arbeitet?
Ist es ein Inkassounternehemn, woran die RWE beteiligt ist?
Was ist das für eine Telefon und Faxnummer?
Der Zettel hat oben den Aufdruck des RWE Logos (die Hand)
Was soll das ganze? Der Kunden wurde bereits jetz zum zweiten Male ein solcher Zettel in die Hand gedrückt. Auch auf dem letzten stand ein Sperrtermin, der nicht wahrgenommen wurde. Die Fristenwahrung, schriftliche Ankündigung mit 14 Tage, beruht auf welchem § des BGB?
Ist so etwas rechtlich zulässig, weil nicht eindeutig daraus hervorgeht, wer Adressat, Urheber dieser Aktion ist?
Haben wir hier wieder es mit einer neuen Masche eines Versorgers zu tun, Forderungen eintreiben zu wollen? In einem anderen Thread sagen Sie, Inkasso wäre nicht möglich?