Energiepreis-Protest > enwor
Kündigung der Gas- bzw. Stromversorgung durch Energieversorger
Lisa:
Das Problem ist das mein Energielieferant mir meine Vertraege fuer Gas (Sonder) und Strom (Grund) kuendigt, wenn ich nicht bis 13.11.2009 den rueckbehaltenen Betrag zahle. Damit rutsche ich ab 01.01.2010 in die Ersatzversorgung und muss nach 3 Monaten mit einer zulaessigen Einstellung der Versorgung rechnen, wenn sich kein neuer Versorger findet.
Hat von dieser anscheinend neuen Praxis schon mal was gehoert?
bolli:
Zunächst einmal sehe ich die Sache wie RuRo:
Die (An)Drohung (?) einer Kündigung deutet an und für sich eher auf einen Sondervertrag hin, aber sicher ist bei den heutigen Versorgern nichts.
Denn irritierend ist, das der Versorger Lisa ja nicht in die Grundversorgung stecken will (obwohl er örtlicher Grundversorger ist) sondern die Ersatzversorgung nach § 38 Abs 1 EnWG androht. Da diese nach 3 Monaten Kraft Gesetzes endet (auch nur \'normalerweise\') würde sie dann aber eh wieder in die Grundversorgung rutschen.
Zunächst wäre aber tatsächlich mal auszuforschen, um was für eine Vertragsform es sich handelt. Denn bei den Sonderverträgen ist die Erfolgschance bei einem gerichtlichen Verfahren bekanntermaßen DEUTLICH höher als bei den Grundtarifverträgen.
Lisa muss sich also da erstmal kundig machen. Hinweise auf einen Sondervertrag ist z.B. dass eine Mindestvertragsdauer angegeben ist (oft ein oder zwei Jahre) oder das eine Preisanpassungsklausel angegeben ist (die eben oft unwirksam ist). Auch wenn man einen Vertrag unterschreiben musste könnte das ein Hinweis auf einen Sondervertrag sein.
Die Aussage von Cremer, dass die Grundversorgungstarife bei Gas die sind, bei denen man wenig Gas bezieht, stimmt übrigens so nicht. Es gibt Gegenden in Deutschland, in denen es (zumindest aus Sicht der Versorger und Verbraucher keine Sonderverträge gab/gibt). Das hängt oft vom Versorgungsgebiet ab. Einige arbeiten fast nur mit Sonderverträgen (zumindest im Gasbereich), andere haben diese kaum bis garnicht verwendet. Und derzeit in Zeiten der unsicheren Formulierungen der Preisanpassungsklausel wandern noch zusätzlich einige Versorger vermehrt zu Grundversorgungstarifen.
Im Zweifel mal in der Anwaltsliste siehe hier nachschauen, ob ein kompetenter Anwalt in der Nähe ist und beraten lassen.
Eine Sperrung ist übrigens tatsächlich nicht erlaubt. Wenn die expliziet ausgesprochen wird sollte man umgehend einen Anwalt aufsuchen.
Lisa:
Also bei Gas besteht ein Sondertarif beim jetzigen Anbieter, da der Anbieter immer automatisch nach dem fuer den Kunden guenstigsten Tarif abrechnet. Habe aber nie einen Sondervertrag unterschrieben.
Fuer Strom zahle ich die Preise fuer die Grundversorgung.
Was fuer mich wichtig ist, kann es mir passieren, dass wenn ich nicht zahle oder mir keinen anderen Anbieter suche ich tatsaechlich in die Ersatzversorgung rutsche und man mir nach 3 Monaten Gas und Strom abstellt und das auch noch vollkommen rechtens?
Ich bin jetzt echt etwas versichert. Habe schon viele Seiten und Themen abgesucht, anscheinend ist dies noch niemanden passiert.
bolli:
--- Zitat ---Original von Lisa
Was fuer mich wichtig ist, kann es mir passieren, dass wenn ich nicht zahle oder mir keinen anderen Anbieter suche ich tatsaechlich in die Ersatzversorgung rutsche und man mir nach 3 Monaten Gas und Strom abstellt und das auch noch vollkommen rechtens?
--- Ende Zitat ---
Wenn bei Gas ein Sondervertrag besteht, würd eich der Kündigung (sofern diese mit dem Schreiben auch tatsächlich so ausgesprochen wurde) zunächst einmal wiedersprechen. Zu prüfen wäre, was in Ihrem Fall für Kündigungsfristen bestehen. Da Sie selbst anscheinend keinen Vertrag unterschrieben haben, werden Sie vermutlich auch keine Vertragsbedigungen vorliegen haben. Also müssen Sie versuchen, über den Tarif und ggf. das Abschlussjahr des Vertrages (den Sie schriftlich ja nicht haben) an diese Daten zu kommen.
Nochmals: Das Versorgungsunternehmen darf Ihnen nicht wegen Ihres Preiswiderspruch Gas und/oder Strom abdrehen, sofern Sie einen gewissen, angemessenen Preis bezahlen (also nicht auf 0,- EUR kürzen).
Außerdem sind sie verpflichtet, vor einer Versorgungssperre, wie das bei denen heißt, Ihnen dieses einige Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Spätestens dann lohnt aber auch ein Gang zum Anwalt.
Suchen sie mal nach \"Versorgungssperre\" oder \"Sperrandrohung\".
Man hört oder liest aber manchmal von Fällen, wo dieses auf absonedrliche Weise doch geschehen soll. Daher ist Vorsicht angesagt. Allerdings sollten Sie wegen solch einer Sperre nicht auf einmal ihre (lt. Versorger bestehenden) Außenstände bezahlen, um die Speere aufhaben zu lassen, sonst war der Protest erstmal umsonst, denn dann rennen wieder Sie dem Geld hinterher und das rückt der Versorger mit Sicherhgeit nur über einen Prozess heraus.
Sollte jemand zu Ihnen nach Hause kommen und Einlass begehren um an die Zähler zu kommen, sollten Sie vorsichtig werden, diesen nicht einlassen und Hausverbot erteilen. Das hilft aber oft nur bei Strom (weil dort der Zähler in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung abgeklemmt wird) und ersetzt vor allem nicht die anwaltliche Beratung, da man eine verhinderte Sperrung seitens des Versorgers bestimmt nochmal versuchen würde, falls Sie nichts dagegen unternehmen (z.B. Unterlassungerklärung fordern).
RuRo:
@Lisa
Nachdem eine gewisse Unsicherheit bzgl. der verwendeten Begrifflichkeiten und den Folgerungen, die sich daraus ergeben, spürbar ist, Zeit investieren, hier lesen:
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