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Autor Thema: Feuerstättenbescheid mit MWSt  (Gelesen 8024 mal)

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Offline Protos

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« am: 02. November 2009, 12:47:00 »
Hallo und guten Tag

Vor ein paar Tagen erhielt ich den ersten Feuerstättenbescheid mit Rechnung. Zu meiner Überraschung wurden 19% MWSt ausgewiesen.

Mit dem neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzt verbleibt die \"hoheitliche\" Aufgabe der Feuerstättenschau beim Bezirkkaminkehrermeister. Dass aber für die Ausstellung des Bescheides für diese nicht handwerkliche Leistung MWSt verlangt ist, ist doch etwas daneben, oder?

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Offline Cremer

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #1 am: 02. November 2009, 18:41:21 »
@Protos,

siehe § 6 der KÜO, da steht \"zuzügl. Märchernsteuer\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Protos

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #2 am: 05. November 2009, 08:02:10 »
Hallo Cremer

Danke für den Hinweis, die Stelle war mir bekannt. Die Frage ist grundsätzlicher Natur.

Darf das im Gesetz überhaupt stehen? Der BSFM ist doch nur der Erfüllungsgehilfe für eine Behörde.

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Offline Sukram

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #3 am: 05. November 2009, 11:49:35 »
Die Tatsache, dass demnächst auch auf Wasser/Abwasser/Müll MWSt anfallen soll, zeigt, dass die da schon einen Dreh gefunden haben.

Telekom & Post waren auch mal hoheitlich (Post/Fernmeldegeheimnis)- jetzt hamse den Salat.
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Offline Zeus

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #4 am: 05. November 2009, 12:30:31 »
@Sukram

Wird bisher nicht schon eine MWST von 7% auf Wasser erhoben ?

Offline Sukram

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #5 am: 05. November 2009, 13:21:31 »
Ja, stimmt- \"Lebensmittel\".
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Offline nomos

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #6 am: 07. November 2009, 17:41:30 »
Zitat
Original von Sukram
Ja, stimmt- \"Lebensmittel\".
    So einfach ist das mit dem deutschen Steuerrecht nun doch nicht.

    \"Lebensmittel\" ist kein verlässliches Kriterium für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz und Wasser ist nicht gleich Wasser. Der Verband für die Mineralwässer hat da schon 2006 vergeblich eine Korrektur angemahnt. Es gab viele Kritiker und Mahner bei Steinbrück & Co.. Alle waren bisher erfolglos. Das sind dicke Bretter aus Stahlbeton. Ob es bei den \"Neuen\" besser wird!?
     
    Bei Trüffeln (Lebensmittel!  X( ), stimmt es dann wieder mit dem ermäßigten Satz. Luxusreitpferde werden ja selten verspeist, da sind es auch wieder die sieben Prozent.. usw...  Hauhaltsgas und Haushaltsstrom, die u.a. auch zum Kochen und Kühlen von Lebensmitteln Verwendung finden, sind generell  lebensnotwendig, da sind es dann wieder neunzehn Prozent.... Essen auf Rädern, für viele ältere Menschen unverzichtbar um noch in der eigenen Wohnung bleiben zu können, wird mit neunzehn Prozent besteuert usw. ...

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Offline Sukram

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #7 am: 09. November 2009, 00:33:56 »
...und Hundefutter. Um Gegensatz zu Katzenfutter.
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Offline Protos

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #8 am: 11. November 2009, 08:21:12 »
Wer keinen sachdienlichen Beitrag leisten kann sollte sich zurückhalten und seinen Kommentar für sich behalten.

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Offline PVFG

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Feuerstättenbescheid mit MWSt
« Antwort #9 am: 11. November 2009, 19:25:07 »
@ Protos

Dem kann ich mich nur anschließen.

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Mit freundlichem Gruß

PVFG

 

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