Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kündigungswelle bei Sonderverträgen?

<< < (3/3)

reblaus:
@Thomas S.
Wie Jofri46 ganz richtig erklärt hat, kommt es bei der ordentlichen Kündigung nur dann auf die AGB an, wenn diese abweichende Bestimmungen von der analog anzuwendenden gesetzlichen Regelung aufweisen. Sollten solche AGB nicht einbezogen worden sein, so gilt das gesetzliche Kündigungsrecht.

Hier gehe ich im Gegensatz zu RAin Holling davon aus, dass der Versorger lediglich die Fristen einzuhalten hat, und er keinen besonderen Kündigungsgrund benötigt.

Soweit dem Versorger ein ordentliches Kündigungsrecht zusteht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei den üblichen Fallgestaltungen nicht.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln