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Kündigungswelle bei Sonderverträgen?

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userD0010:
Nach dem BGH Urteil ist zu vermuten, dass auf uns Protestler, aber auch alle anderen Sondervertragskunden, eine Welle von Vertragskündigungen zukommt, damit die Versorger uns mit neu gefassten und urteilsbeachtenden Verträgen \"beglücken\" können.
Auf was sollen/müssen wir uns vorbereiten und wie ist dem ggf. zu entgegnen?

bolli:
Ich weiss ja nicht, wo Sie wohnen, aber im Rest der Republik sind solche Kündigungen schon spätestens seit dem BGH-Urteil vom 17.12.2008 unterwegs. Die letzte Welle kam dann mit den neuen Urteilen vom 15.07.2009.
Insofern gibt\'s da nichts neues, einfach mal umschauen im Forum.
Frau Holling hat da auch schon mal was zu geschrieben. Siehe hier: Unfreiwilliger Abschied

userD0010:
@bolli
hier wo ich wohne, hat es in den vergangenen 12 Monaten keinen Kündigungsversuch gegenüber einer nicht unbedeutenden Zahl von \"Portestlern\" gegeben.
Aber man sollte auch bedenken, dass neben den kundigen Forums-Teilnehmern auch eine weit größere Zahl von sog. Unwissenden in vielen Teilen unserer Republik lebt, die u.U. unter Ausnutzen dieser Unwissenheit mit KÜndigungen der EVU und damit einhergehend Umleitung in die Grundversorgung \"beglückt\" werden. Und um diese Gruppe geht es bei meiner Fragestellung.
Nicht jeder ist so gut informiert wie manche Teilnehmer des Forums.

reblaus:
Man wird sich als Verbraucher damit abzufinden haben, dass die EVU ihre Sonderverträge kündigen können. Wer diesem Recht entgegen treten möchte, sollte die einschlägigen Urteile über die Unwirksamkeit diverser Preisanpassungsklauseln nochmals zur Hand nehmen. Dort wird die Frage der ergänzenden Vertragsauslegung vom BGH ausschließlich deshalb verneint, weil dem Versorger ein Kündigungsrecht zusteht.

Wer seinem Versorger einen flotten Brief schreiben möchte, dass die ausgesprochene Kündigung generell nicht zulässig sei, möge sich daher über eine überaus freundliche Antwort dahingehend nicht wundern, dass dann mittels ergänzender Vertragsauslegung ein der Billigkeit entsprechendes einseitiges Preisänderungsrecht im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung bestehe.

In einem Vertragsverhältnis sollte keine Seite versuchen, die eigenen Maximalforderungen gegen vitale Interesse des Vertragspartners durchzusetzen. Auf Dauer muss eine solche Strategie scheitern.

Ideal wäre es, wenn die ausgesprochenen Kündigungen von möglichst vielen Verbrauchern dazu genutzt würden, den vielen neuen Wettbewerbern eine Chance zu geben. Vielleicht beherrschen die das Geschäft deutlich besser als der Platzhirsch.

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von reblaus
Ideal wäre es, wenn die ausgesprochenen Kündigungen von möglichst vielen Verbrauchern dazu genutzt würden, den vielen neuen Wettbewerbern eine Chance zu geben.
--- Ende Zitat ---
Und was, wenn der Versorger eine Monopolstellung hat ? Es werden reihenweise Nachtstromverträge gekündigt, ohne das der Kunde eine Möglichkeit zum Wechseln hat. Die werden dann in Sonderverträge mit dem Namen \"Grundversorgung\" gesteckt, wobei der Haushaltsstrom noch einmal erheblich teurer ist, als in der \"normalen\" Grundversorgung.

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