Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

<< < (10/24) > >>

nomos:

--- Zitat ---Original von tangocharly
..
Bedenklich ist dennoch, warum sich Amtsrichter diesen Schuh der Billigkeitskontrolle von Energiepreisen ständig freiwillig anziehen. Und in Ba.-Wü. müssen die Amtsrichter wohl ziemlich kalte Füsse haben, wenn sie ein ihnen vom Bundestag im Juli 2005 hingeworfenes Angebot nicht wahrnehmen, sich solcher Rechtssachen zu entledigen.

Dabei will der Gesetzgeber mit dem § 102 EnWG sicher nicht die Amtsrichter entlasten, sondern sorgt sich um eine einheitliche Rechtsprechung in regionaler Sicht.
...
--- Ende Zitat ---
@tangocharly, manche Richter sind da zwar ehrlich, aber wo bleiben die Konsequenzen?  

--- Zitat ---So war der Richter einmal mehr am Ende mit seinem Latein und räumte auch freimütig ein: \"Ich bin wirtschaftlich nicht geschult - ich bin nur Richter.
--- Ende Zitat ---
Ok, er ist nicht wirtschaflich geschult, den § 102 EnWG sollte er aber kennen und einen Weg finden, ihn zu nutzen.

hier klicken und weiterlesen
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jroettges:

--- Zitat ---@nomos  schrieb:
... den § 102 EnWG sollte er aber kennen und einen Weg finden, ihn zu nutzen.
--- Ende Zitat ---

Außerdem gibt es ja die §§ 106 - 107, die die Zuständigkeiten auf der Ebene der OLG und des BGH regeln. Hier nachlesen


--- Zitat --- § 108 \"Ausschließliche Zuständigkeit\" sagt dann:

Die Zuständigkeit der nach diesem Gesetz zur Entscheidung berufenen Gerichte ist ausschließlich.
--- Ende Zitat ---

Was soll also das Geeiere vor naturgemäß unkundigen und überforderten Amtsrichtern?

tangocharly:

--- Zitat ---Original von jroettges

--- Zitat ---@nomos  schrieb:
... den § 102 EnWG sollte er aber kennen und einen Weg finden, ihn zu nutzen.
--- Ende Zitat ---

Außerdem gibt es ja die §§ 106 - 107, die die Zuständigkeiten auf der Ebene der OLG und des BGH regeln. Hier nachlesen


--- Zitat --- § 108 \"Ausschließliche Zuständigkeit\" sagt dann:

Die Zuständigkeit der nach diesem Gesetz zur Entscheidung berufenen Gerichte ist ausschließlich.
--- Ende Zitat ---

Was soll also das Geeiere vor naturgemäß unkundigen und überforderten Amtsrichtern?
--- Ende Zitat ---

.... und was wollen Sie damit ausdrücken ?

Einspruch23:
Hallo,

ich bleibe erst einmal bei meinem Widerspruch und verweise auf die Berufungsverhandlung, wenn es denn dazu kommt. Zumindest muss sich das LG ja zu dem Urteil dazu äußern.

Es nutzt nichts, hier die Inkompetenz irgendwelcher Richter(innen) zu diskutieren. Das diejenigen, die Recht haben nicht unbedingt auch Recht bekommen, wissen wir alle.
Wir brauchen konstruktive Vorschläge und schlagende Argumente, mit denen wir unseren weiteren Weg bestreiten.

Danke und Gruß

bolli:

--- Zitat ---Original von Einspruch23
Es nutzt nichts, hier die Inkompetenz irgendwelcher Richter(innen) zu diskutieren. Das diejenigen, die Recht haben nicht unbedingt auch Recht bekommen, wissen wir alle.
Wir brauchen konstruktive Vorschläge und schlagende Argumente, mit denen wir unseren weiteren Weg bestreiten.
Danke und Gruß
--- Ende Zitat ---
Doch, ich denke schon, dass das zur Beurteilung der Situation dazu gehört, da das dabei hilft, seine Prozesschancen einzuschätzen. Wenn es sich um Amtsrichter handelt und man einen bestimmten Streitwert überschreitet, braucht man sich um dessen Meinung nicht so sehr kümmern, da ja die Berufung (und Hoffnung auf einen kompetenteren Richter) bleibt. Erreicht man diese Grenze aber nicht, läuft man Gefahr, am AG hängen zu bleiben und so nur der Versorgerindustrie neue \'Vorzeigeurteile\' zu liefern.
Die schlagenden Argumente helfen halt bei unkundigen Richter oftmals gerade nicht, da diese sie nicht erkennen \"können\".

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