Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

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tangocharly:

--- Zitat ---Original von herr_mueller
Wie die Berufungsverhandlung ausgegangen ist, weiss ich leider auch nicht, würde mich aber ebefalls interessieren. Ich habe heute das gleiche Schreiben erhalten und möchte mich der Frage anschließen, ob damit nun Klage erhoben worden ist.
--- Ende Zitat ---

Die Bildzeitung sieht das so.

Die Heilbronner Stimme so.

Die Südwestpresse so.

Also Geduld. Das Gute folgt erst noch ....

Wenn sodann die Berufungsentscheidung vorliegt, dann hat, denn das Berufungsgericht ist auch nur eine Tatsacheninstanz, dieses Urteil keine tragende Wirkung für all die anderen Rebellen, die noch auf ihre aktive Rolle in einem Klageverfahren warten dürfen.

Auch das Landgericht Stuttgart kann nicht über eine Reihe von neueren Revisionsentschiedungen des BGH hinweg, welche das Amtsgericht bei seiner Entscheidung entweder nicht berücksichtigt hat oder berücksichtigen wollte.

Erst wenn das Landgericht der Meinung sein sollte, das das Amtsgericht richtig entschieden habe, auch wenn die neueren Revisionsentscheidungen des BGH anderes sagen, dann wirft sich eine jetzt allerdings interessante Fragestellung auf. Denn dann wird auch die Frage zu entscheiden sein, ob das Gericht jetzt eine positive Entscheidung über die Zulassung der Revision treffen kann/muß. Das wäre dann, nach der Entscheidung des Landgerichts Heilbronn die am 13.06.2007 auf dem Prüfstand der Revision gestanden hatte, die zweite Entscheidung eines Berufungsgericht aus dem \"Ländle\", welche dann zur Residenz der Rechts käme.

Eine gute Gelegenheit für die leider bislang keine rühmliche Rechtsgeschichte schreibende baden-württembergische Justiz, den Lauf der Dinge genau dort, wo das Übel seinen Anfang genommen hat - am 13.06.2007 - , nun endlich zu einem rühmlicheren Ende zu bringen.

Wenn die EnBW nun glaubt, auch wenn das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart noch kein Ende gefunden hat, einzelne Verfahren vor den Amtsgerichten aufzugreifen, so hat dies mit dem Verfahren vor dem Landgericht nur soviel gemein, dass das Gericht es verstanden hat, deutlich zu machen, dass auch sein Verfahren nur ein Einzelschicksal ist.

Die EnBw wird weiterhin auf die Entscheidung vom 13.06.2007 setzen, auch wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung seither weitgehend gewandelt hat (29.04.2008, 19.11.2008, 23.06.2009, 24.03.2010). Es werden noch viele Verfahren vor den Amts- und Landgerichten beginnen, deren Inhalt abseits einer rechtsstaatlichen Billigkeitskontrolle abläuft, wenn nicht bald, über kurz oder lang, weitere Klarstellungen zu Inhalt und Umfang der Billigkeitsprüfung erfolgen. Und dazu ist halt der BGH berufen.

bolli:
Die Links haben sich leider verändert und sind so nicht erreichbar. Bis zur Überarbeitung muss das erste \"http://\" entfernt und hinter dem zweiten jeweils ein Doppelpunkt gesetzt werden. Dazu muss man den Link kopieren und selbst in die Browseradresszeile einfügen.

Die Meldungen selbst sind wohl identisch, man braucht also nur einmal lesen.  ;)

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von bolli
Die Links haben sich leider verändert und sind so nicht erreichbar. Bis zur Überarbeitung muss das erste \"http://\" entfernt und hinter dem zweiten jeweils ein Doppelpunkt gesetzt werden. Dazu muss man den Link kopieren und selbst in die Browseradresszeile einfügen.
..

--- Ende Zitat ---

Hab die Links editiert. Das eine HTTP war zuviel. Ich nehme mal an, dass ist in der Eingabezeile nicht überschrieben worden.

Pedro:
@bolli:

--- Zitat ---Die Meldungen selbst sind wohl identisch, man braucht also nur einmal lesen
--- Ende Zitat ---

Obwohl ganz unterschiedliche Pressehäuser: alle haben denselben Text. Offenbar gibt es im \'\'Ländle\'\' schon die Pressegleichschaltung   ;) ;)

DieAdmin:
@all,

hab die Beiträge ab den Berufungsurteil in einen Extra-Thread abgehängt:

Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09

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