Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages

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Kolja:
In meinem Fall ist es, so wie in etwa \"still ruht der See\" . Nachdem ich der Rhenag geschrieben habe, dass mir keine Kündigung zugestellt wurde, haben die mir eine Kopie der Kündigung zugeschickt. Seit dem passiert nichts mehr. Die Kopie ist jedoch nicht unterschrieben. :)  Ich könntes ja jetzt auf die Spitze treiben und auf eine formgerechte Kündigung bestehen.

Cremer:
@Kolja,

na denn los.

Kündigung muss schon vertragskonform erfolgen.

Kolja:
Die Rhenag hat sich wieder gemeldet. Zitiert jetzt ein Urteil des Amtsgerichtes Siegburg 118 C 508/09 und danach wäre die Kündigung des Vertrages zum 30.09.09 rechtens. Kennt jemand dieses Urteil? Ich finde es nicht.

bolli:

--- Zitat ---Original von Kolja
Die Rhenag hat sich wieder gemeldet. Zitiert jetzt ein Urteil des Amtsgerichtes Siegburg 118 C 508/09 und danach wäre die Kündigung des Vertrages zum 30.09.09 rechtens. Kennt jemand dieses Urteil? Ich finde es nicht.
--- Ende Zitat ---
Na bitten Sie doch die Rhenag erstmal, Ihnen eine anonymisierte Fassung zu überlassen. Weisen Sie aber darauf hin, man möge nicht zuviel schwärzen, sonst würden Sie nicht zahlen. Die neigen nämlich sonst dazu, fast alles zu schwärzen, so dass man die Zusammenhänge schön nicht mehr erkennen kann. Ist ja mal nen Versuch wert. Sonst mal beiom AG nachfragen nach einer anonymiserten Fassung.

DieAdmin:
@bolli,

vielleicht eher zuerst beim Amtsgericht nachfragen ;)

Zeigt doch die Erfahrung, das Versorger dazu neigen, solche Ausstellungs-Exemplare allzuviel schwarz zu malen  :D

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