Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG Umlage für 2010 veröffentlicht
Cremer:
@zeus,
bedeutet dies jetzt eine Mehrbelastung für die Endkunden, d.h. wird der Strompreis steigen, so wie ich es gelesen habe?
Wenn ich richtig informiert bin, dann ist der EEG satz auf 0,005 cent/kWh verordnungsmäßig für die Letztverbraucher begrenzt
egn:
--- Zitat ---Original von Cremer
bedeutet dies jetzt eine Mehrbelastung für die Endkunden, d.h. wird der Strompreis steigen, so wie ich es gelesen habe?
--- Ende Zitat ---
Die Steigerung des Endpreises für den Kunden müsste eigentlich durch die gesenkten kosten für konventionellen Strom ausgeglichen werden. Im Prinnzip gleicht die EEG-Umlage ja nur die Differenz aus. In der Realität werden aber die Stromversorger versuchen den Kostnevorteil, den sie durch die günstigeren Preise an der Börse erzielen selbst einzukassieren. Hier liegt es letztlich auch am Preisprotest und dem marktwirtschaftlichen Verhalten der Verbraucher wie gut das funktioniert. Wenn jeder sich jedes Jahr einmal den günstigsten Versorger mit akzeptablen Bedingungen sucht, dann wird auch ein entsprechender Druck aufgebaut. Wenn aber 90 % der Stromkunden nicht wechselwillig sind, dann müssen sie auch die Zeche dafür bezahlen.
ElCattivo:
--- Zitat ---Original von Cremer
Wenn ich richtig informiert bin, dann ist der EEG satz auf 0,005 cent/kWh verordnungsmäßig für die Letztverbraucher begrenzt
--- Ende Zitat ---
Wo haben Sie das denn her? Es gibt lediglich eine Begrenzung für einige hundert \"Härtefallunternehmen\" (insbesondere stromverbrauchsintensive Unternehmen), die gemäß § 40 ff. nur 0,05 ct/kWh zahlen müssen. Deren Bevorzugung wird übrigens von den übrigen Verbrauchern finanziert.
Christian Guhl:
Zur Erinnerung : Alle Stromrechnungen sind falsch !
Cremer:
@Christian Guhl
weiß ich doch 8)
ich kenne auch das Urteil vom
LG Münster, Urt. v. 09.02.2005 - 21 O 221/04
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