Energiepreis-Protest > switch
Switch - Strom aus Österreich - wer hat damit schon Erfahrungen?
Regina***:
Hi Leute,
nachdem ich noch immer massiven Ärger mit der Entega habe, bin ich am Überlegen, ob ich den Stromanbieter wechsle.
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit SWITCH gemacht?
Allerdings finde ich deren AGBs etwas seltsam und kundenunfreundlich ...
u.a.: Auch bei Preiswiderspruch muss man die vereinbarten Abschläge in voller Höhe zahlen.
Welchen Stromversorger würdet Ihr mir empfehlen?
Danke und viele Grüße
Regina
Cremer:
@regina***,
ich wollt ja mal hören, wie es Dir mit Entega geht, komm mal per Draht oder e-mail.
Da gibt es Neuigkeiten von Kunden aus Mainz
übrigens switch gibt\'s im Fernsehn als Comediprogramm :D
Wasserwaage:
zu switch an sich kann ich nix sagen....
seltsamkeiten in deren AGB konnte ich aber bis auf 7 (3) nicht entdecken.
von preiswiderspruch hab ich nix gelesen und dürfte es ja eigentlich auch nicht geben.
ne weitere seltsamkeit ist die angabe der stromherkunft. thermisch?? >> liebe österreicher, wenn ihr z.b. kwk meint, dann ist das trotzdem strom aus kohle oder gas oder was auch immer ihr für die thermik hernimmt und dann muss das als fossil etc. angegeben werden. thermisch ist keine herkunftsangabe.
ben100:
So erste Abrechnung bekommen und schon ein Problem mit denen.
Seinerzeit bestätigte Vertragsdaten mit Preisgarantie bis 31.03.2011
19,90 Cent / Kwh brutto
58,12 Euro brutto Grundgebühr im Jahr
Vertragsbeginn war der 01.03.2011
Abrechnung bis 30.09.2011 mit folgenden Werten.
Bis 31.03. mit den oben genannten und danach mit diesen Werten:
Arbeitspreis: 21,30 ct/kWh brutto
Grundpreis: 70,09€/Jahr brutto
Darauf hin diese angeschrieben, dass die Abrechnung nicht mit den bestätigen Vertragsdaten erfolgte und ich auch keine Infos über Preisänderungen seit Vertragsbeginn erhalten habe.
Hier deren Antwort:
Sehr geehrter Herr......,bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Sie hatten eine Preisfixgarantie bis 31.03.2011. Bis zu diesem Datum wurden keine Preise angepasst. Nach Ablauf der Preisgarantie wurden die Netzentgelte und die EEG angepasst. Netzentgelte werden vom Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom durch seine Netze erhoben. Diese Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur oder der dafür zuständigen Landesregulierungsbehörde genehmigt. So wie in den letzten Jahren auch, kann es in einzelnen Netzgebieten zu Veränderungen (Erhöhungen bzw. Senkungen) von Netzentgelten kommen. Die Entwicklung der EEG-Umlage können Sie auch unter folgender Seite nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz Wir möchten Ihnen mitteilen, dass switch von diesen Umlagen bzw. Netzentgelten nicht profitiert und hebt diese im gesetzlich vorgegebenen Ausmaß - nach Ablauf Ihrer Preisgarantie - ein. Bei Energiekostenerhöhungen seitens switch werden die Kunden schriftlich darüber informiert und haben natürlich ein Sonderkündigungsrecht. In unseren ALB’s unter Punkt 10a können Sie dies noch einmal entnehmen. Ihre aktuellen Preise sind: Arbeitspreis: 17,90 ct/kWh netto – 21,30 ct/kWh bruttoGrundpreis: 58,90€/Jahr netto – 70,09€/Jahr brutto . Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bin jetzt bei Strom nicht der Fachmann aber müssen die mir sowas vorab mitteilen oder können die so einfach den Arbeitspreis und die Grundgebühr (20% mehr!!!) anheben?
Habe die jetzt nochmals angeschrieben mit der Bitte diese Antwort nochmals zu überdenken, da ich beabsichtige ansonsten meine RS in Anspruch zu nehmen oder die Schlichtungsstelle anzuschreiben.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Update:
Hab mir mal deren AGB durchgelesen und verstehe das auch. Aber kann das ok sein, weil ich sehe bzw. bekomme ja garnicht mit wenn das was angepasst wird und wie soll ich da noch Preise vergleichen?!
bolli:
Die Vorgehensweise ist nicht in Ordnung, egal ob sie so in den AGB beschrieben ist oder nicht. Die Erhöhung der EEG-Entgelte ist seit August oder Oktober 2010 bekannt gewesen und trat meines Wissens schon zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft. Bei einem Vertragbeginn am 01.03.2011, wie von Ihnen beschrieben, hätten diese schon in das Preisangebot einberechnet sein müssen.
Aber selbst wenn nicht, müssen auch Preisänderungen aufgrund der Erhöhung der Netzendgelte oder auf Basis sonstiger gesetzlicher Vorschriften angekündigt werden, da sie nun mal eine Erhöhung des Preises für den Kunden bedeuten. Ob auch in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht, könnte hingegen nochmal ein anderes Thema sein, ist aber ja auch erst in zweiter Linie interessant.
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