Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal

<< < (2/5) > >>

Franky79:
Hallo zusammen,

besten Dank für die Antworten  :D

Leider habe ich keinen unterschriebenen Vertrag vorliegen. Die Beantragung des Zählers (und des Tarifs) ging damals über den Elektroinstallateur.
Ich habe nur eine Vertagsbestätigung aus dem Jahre 2004 vorliegen
Tarif: \"Allgemeiner Tarif mit Direktraumheizung\"

--- Zitat ---\"Grundlagen für unser Vertragsverhältnis sind die jeweiligen \"Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden\", die ergänzenden Bestimmungen zu den Verordungen und die Allgemeinen Tarife der EON Westfalen Weser.\"
--- Ende Zitat ---

Von Strom.Thermal war das erste mal in der Jahresabrechnung 2006 die Rede.

dazu habe ich das hier gefunden:
http://www.eon-westfalenweser-vertrieb.com/pages/ewa-vertrieb_de/Unternehmen/Recht/Geschaeftsgrundlagen/Strom/PDF_AGB_Lieferung-von-strom.pdf

Hier wird auch auf das Kündigungsrecht eingegangen. Gilt das nur für mich als Verbraucher, oder auch für den Versorger gleichermaßen?


Die \"Kündigung\" ist definitiv nicht unterschieben. Die Unterschriften wirken leicht pixelig und sind mit ausgedruckt. Ausserdem taucht das Wort Kündigung nicht auf. Der Vertrag wird \"formal fristgerecht beendet\". Ist das das gleiche?

@Sprock:
EON stellt mir ja frei nicht zu unterschreiben. Aber egal was ich mache, \"die alten Preise\" bin ich dann los oder?

Mukkel:
Jo,

auch mich hats erwischt mit so ein schönen Schreiben.

Wenn ich meine Unterlagen von 2001 so durchschaue heist es in den
\"Algemeinen Bedingungen für elektrische und/oder Brauchwasserbereitung der Elektrizitätswerg Minden-Ravensburg GmbH (EMR) (Stand 01.01.2001)\"

9. Der Sondervertrag tritt mit der Annahme durch EMR ... Er läuft bis zum 31.12. des auf den Abschluss folgendes Jahres und dann jeweils ein Jahr weiter, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird\"

Von daher scheint die Kündigung erst mal i.o., alledings sind beide Unterschriften nur gedruckt nicht handschriftlich.

Zu den Traifanpassungen heisst es in Punkten

4. EMR ist berechtigt, jeweils zum Quartalsende die Preise abzuändern. Preisänderungen werden von ENR in geeigneter Weise bekanntgegeben. Dem Kunden steht in diesem Fall ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu.

Weiterhin

5. Werden nach vertragsabschluss durch gesetzliche oder behördliche Maßnahmen die Erzeugung oder die Lieferung von elektrischer Energie unmittelbar oder mittelbar mit Steuern oder Abgaben belasted, so trägt der Kunde diese Belastunge; bei Entlastungen wird entsprechend verfahren. Gleiches gilt, wenn EMR durch Abnahmeverpflichtungen, Umlagen oder sonstige gesetzliche oder behördliche Maßnahmen direkt oder indirekt genau zu beziffern zusätzliche Belastungen bei Erzeugung, Bezug, Weiterleitung, Verleilung oder Abgabe von elektrischer Energie auferlegt werden.

So das ist was ich habe.

Das Angebot

Kündigung zum 31.12.2010
Neuer Vertrag(\'EON Wärmestrom\', alt war \'strom.thermal getr. Messung\') Laufzeit mit Festpreis bis 31.12.2010

Arbeitspreise lt. Schreiben
HT
netto 13,12€  (bisher 13,12€)
brutto 15,61€
NT
netto 10,85€ (bisher 10,85€)
brutto 12,91€

Grundpreis
netto 54,00€ (bisher 53,78€)
brutto 64,26€ (bisher 64,00€) ... wer da böses denkt, bestimmt nur ein Rundungsfehler :-((

Ich denke da können wir machen was wir wollen, die Kündigung scheint rechtens ... es sei denn sie muss handschriftlich im Original erfolgen.

Schaun wir mal ... oder hat vielleicht schon jemand was unternommen???

Gruss

Mukkel

Cremer:
@Mukkel,

1.
wie stets denn damit zum 31.12.09 ????


--- Zitat ---wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird\"
--- Ende Zitat ---

wenn jetzt erst gekündigt wurde?

2.
Im Sondervertrag sind Preisteigerungen rechtsunwirksam

Mukkel:
@ Cremer

Hm, verstehe den Einwand nicht so ganz,

das Schreiben von EON, ausgestellt am 07.10.2009, zugestellt 9. oder 10.10.2009 entspricht genau dem von Franky79 geposteten Dokument, mit dem Passus

Aufgrund der Vertragsumstellung beenden wir hiermit formal Ihren bestehenden Vertrag über strom.themal (getrennte Messung) fristgerecht zum 31. Dezember 2010.

Das heisst doch, wenn ich nix mache, bekomme ich bis Ende 2010 erst eimal weiterhin strom.thermal, oder?? Zu welchen Preis steht wo anders geschrieben, wenn ich da auf Punkt 4 meines vorherigen Postes schaue.

Preiserhöhung haben die erst mal nicht in der Kündigung, da steht Preissgarantie bis 31. Dezember 2010, wenn wir den neuen Vertrag annehmen.

Allerdings wie schon geschrieben ist der Grundpreis nen bischen angestiegen, steht aber nur in den neuen Vertragsunterlagen(E.ON WärmeStrom)
netto 54,00€ (bisher 53,78€)
brutto 64,26€ (bisher 64,00€)

Franky79:
Stimmt Mukkel,

du bekommst bis Ende 2010 auf jeden Fall strom.thermal.

Ich war auch überrascht über die frühe Kündigung. Die Briefe hätten ja auch erst im September 2010 verschickt werden können.

Super wäre es, man könnte da Irgendwas gegen unternehmen. Denn ich würde mich auch in Zukunft gerne auf die Preise von 2005 berufen  :D :D :D


Gruß
Franky

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln