Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal

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Franky79:
Hallo zusammen,

hier das Schreiben, das ich von EON erhalten habe:

(Bilder anklicken)


Sollte das die neue Strategie sein Verweigerern nach §315 einen Strich durch die Rechnung zu machen?
Es ändert sich ja anscheinend nur der Produktname.
Mit einem neuen Vertrag kann ich mich dann ja bestimmt nicht mehr auf die \"alten\" Preise berufen.

Kann man gegen sowas vorgehen?

Gruß aus Paderborn
Franky

Christian Guhl:
Hat der \"StromThermal\" eine Kündigungsregelung im Vertrag ? Wenn ja, kann zum 31.12. gekündigt werden ? Sind die Herren, die unterschrieben haben (Originalunterschrift ?) überhaupt zur Kündigung berechtigt (weder i.V., noch ppa.)? Die neue \"HeizstromGrundversorgung\" ist nach meiner Meinung auch ein Sondervertrag, für den die GVV nicht automatisch gilt.

Sprock:
Es geht EON sicher darum, Sie als Sondervertragskunden los zu werden. Alle Sondervertragskunden sind in der letzten Zeit durch die Gerichte gestärkt worden.
So sind doch die Preisanpassungsklauseln in diesen Verträgen weitgehend unwirksam.
 
Man kann Ihnen den Vertrag nach meiner Meinung zwar kündigen, aber EON kann Sie nicht zwingen mit Ihrer Unterschrift einem neuen Vertrag zuzustimmen.
Soll heißen nichts unterschreiben !!
EON weiß auch ganz genau, dass man Sie weiter versorgen muss, dazu ist EON gesetzlich verpflichtet.
 
Sicher kann ein Anwalt hier noch besser beraten.

Christian Guhl:
@Franky79
Schreiben Sie, dass man die Berechtigung zur Kündigung der Herren Fittje und Rickert nachweisen möchte. Aber bitte im Original !Das muss aber zeitnah geschehen. Also am Besten sofort. Das können ja auch Auszubildende sein, die sich mit dem Briefpapier des Versorgers einen Spaß erlauben wollen.

Cremer:
@Francky79

also die Unterschriften müssen im Original sein, \"man muss die Tinte fühlen können\".

Es ist aber absurd, was sich E.ON da leistet.

Kündigung zum 31.12.2010
Neuer Vertrag Laufzeit mit Festpreis bis 31.12.2010

Alle daran kann man erkennen, dass E.ON Sie in den neuen Vertrag \"drängen\" möchte.

Dann gelten die alten Vertragsbestimmungen, keine Preissteigerungen in einem Sondervertrag, also bis 31.12.2010, eben nicht mehr.

was soll außerdem das heißen: \"Grundversorgung Heizstrom\"
Will man die Kunden mit dem Begriff \"Grundversorgung\" irritieren, damit sie meinen, sie wären in der Grundversorgung und nicht in einem Sondervertrag?????
Wenn dem so ist, na da höre ich § 226 BGB läuten ;)

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