Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kombiprodukte = Sondervertrag ?

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Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von RuRo
Dort steht für jedermann - auch den durchschnittlichen Verbraucher erkennbar - das es sich um die Grundversorgung handelt.
--- Ende Zitat ---
Nicht immer muss Grundversorgung drin sein, wo Grundversorgung drauf steht. Genau wie bei den Sonderverträgen. Es gibt Urteile, die sagen, dass die Bezeichnung nicht darauf schließen lässt, was für ein Vertrag es ist. In der GVV ist nicht geregelt, dass je nach Menge unterschiedliche Preise berechnet werden. Das Angebot weicht insofern von der GVV ab. Es ist auch nicht die Frage, ob der schlechteste Preis die Grundversorgung ist. Alle \"Mengenzonen\" sind m.E. Sonderverträge. Grundversorgung findet in diesem Fall nicht statt. Eon-Avacon hat auch den ErdgasClassic als Grundversorgung bezeichnet. Das LG Hannover ist bisher anderer Meinung.

RuRo:
@Christian Guhl

Das Zitat gibt die Begründung des BGH, VIII ZR vom 15.07.09, zur Auslegung bei unklarer Vertragssituation wider. Das OLG München hat seine Urteilsbegründung vom 01.10.09 ebenfalls danach ausgerichtet.

Ob die Begründungen der unteren Instanzen fern des Weißwurst-Äquators auch vor dem BGH Bestand haben, werden wir zu gegebener Zeit sehen. Ehrlich gesagt fehlt mir der Glaube.  :(

Christian Guhl:
Es wird immer bunter ! Jetzt ist ein Preisblatt aufgetaucht, in dem außer den \"Preisen nach Mengenzonen\" auch noch \"Preise nach gemessener Leistung\" und \"Preise nach Schwachlastregelung\" bekanntgegeben wurden. Alles zusammengefasst unter der Bezeichnung \"StromAlpha\".

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