Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kombiprodukte = Sondervertrag ?
Christian Guhl:
Unser Versorger bietet ein Kombiprodukt an :
\"Wenn Sie Strom und Erdgas direkt aus dem unmittelbaren Netzgebiet von Eon-Avacon über eine Vertragskontonummer beziehen, dann bietet unser Strom-und Erdgas-Kombi-Angebot Energie-Duett einen handfesten Preisvorteil von 0,15 (0,13) ct/kwh (die Bemessungsgrundlage ist der jährliche Erdgas-Verbrauch). Dieses Angebot ist mit allen Erdgas-Angeboten von Eon-Avacon kombinierbar.\" Durch diesen genialen (?) Einfall gibt es bei unserem Versorger keine Erdgas-Grundversorgung mehr. Alle Erdgas-Angebote sind zum Sondervertrag geworden. Aber was ist mit den Stromverträgen ? Sind die durch den \"Energie-Duett\" auch zu Sonderverträgen mutiert ?
Cremer:
@Christian Guhl,
da wäre zu prüfen, ob dies nicht gegen den § 82 der EU-Verfassung verstößt.
Die SWKH hatten nämlich 2005 ein ähnliches Angebot.
Nur wer im Energieclub ist, kann Stadtstrom (Sondervertrag) beziehen, 10% Rabatt auf den Arbeitspreis, und kann dann auch Stadtgas (Sondertarif), beziehen. Also eine Koppelung von Strom und Gas. Deshalb leitete die Landeskartellbehörde im Januar 2006 ein Kartellverfahren ein.
Nachdem die SW KH vors Wirtschaftministerium zitiert wurde, einigte man sich. Die SW KH verzichteten dann zum 30.6.09 auf diese Bindung, machten einen neuen Stromtarif und zum 1.10.09 auch einen Gastarif.
Denn im Versorgungsbereich der SW KH, wo diese nur Gas anbieten können, konnten die Kunden den Sondertarif \"Kreuznacher Stadtgas\" nicht wahrnehmen und waren benachteiligt.
Heute kann man \"Kreuznacher Stadtstrom\" beziehen gemäß Strompreisblatt und/oder nur \"Kreuznacher Stadtgas\" der immer fix mit 0,42 Cent/kWh günstiger ist als im Sondertarif A.
Christian Guhl:
Es geht nicht darum, ob gegen die EU-Verfassung verstoßen wird. Man kann Strom und Erdgas auch einzeln bekommen. Durch den beim Erdgas gewährten Rabatt wird das Erdgas-Grundversorgungsverhältnis zum Sondervertrag. Mich interessiert jetzt, ob durch den \"Energie-Duett\" auch die Stromversorgung zum Sondervertrag wird. Ihr Hinweis auf § 82 EU-Verfassung wäre im Bezug auf Nachtstrom interessant, denn dort wird man gezwungen auch den Tagstrom beim gleichen Versorger zu beziehen.
RuRo:
@Christian Guhl
Lt. EON-Avacon ist die Grundlage für das Energie-Duett ein bestehender Grundversorgungsvertrag bei Strom und Gas. Die Preisvorteile beziehen sich ausschließlich auf die Sparte Gas. Die Vorteile ergeben sich auch nur für diese Sparte. Somit bleibt das Vertragsverhältnis in der Sparte Strom unberührt.
Ich tendiere dazu, dass die Versorgung in der Sparte Strom eine Belieferung in der Grundversorgung bleibt und lediglich beim Gas ein Sondervertrag zustande kommt.
AKW NEE:
Seit 25.07.2001 ist das 1933 eingeführtes Rabattgesetz außer Kraft gesetzt.
Seit der Liberalisierung des Gesetzes können Händler in fast allen Bereichen individuelle Rabatte aushandeln. Eine Ausnahme bildet die Buchpreisbindung.
Ich glaube eher, dass es sich hier um einen Treuerabatt handelt der die Kundenbindung fördern und Konkurrenten abwehren soll.
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