Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bietigheim-Bissingen
Städtische Holding-Konstruktion vor dem BVerwG
nomos:
Die Kläger haben sich entschlossen den Weg durch die Instanzen zu gehen. Das Verfahren ist jetzt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig.
hier klicken und lesen und hier noch
PLUS:
Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat eine private Tochtergesellschaft gegründet, die offiziell die Erschließung von Grundstücken durchführte. Als privates Unternehmen durfte sie einen weitaus höheren Kostenanteil an die Grundstückskäufer weitergeben, als Städte und Gemeinden. Dabei wurden auch Posten geltend gemacht, für die Kommunen ohne Tochtergesellschaften ansonsten vollständig selbst aufkommen müssen.
Das Konstrukt wurde für nichtig erklärt
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurden solche Konstruktionen jetzt praktisch gekippt (Az.: BVerwgG 9 C 8.09). Ein privates Unternehmen vorzuschieben, das in Wahrheit der Kommune gehöre, und so den Großteil der Erschließungskosten auf die Grundstückskäufer abzuwälzen, sei unzulässig, entschied das Gericht.
Kommunen bedienen sich neben den Steuern und Abgaben immer mehr Gesellschaften mit privater Rechtsform um zusätzlich die Stadtsäckel zu füllen oder Nebenhaushalte über Holdingkonstrukte zu bedienen. Dabei werden überhöhte Preise berechnet um Gewinne für fremde Zwecke zu generieren. Stadtwerke und hier die städtische Wohnbaugesellschaft sind dazu Beispiele. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht dazu in diesem Fall einmal deutlich nein gesagt.
PM Bundesverwaltungsgericht
und die Süddeutsche dazu
Cremer:
@
so eine Gesellschaft gibt es bereits auch in Bad Kreuznach
siehe hier
http://www.bkeg.de/
PLUS:
--- Zitat ---Original von Cremer
so eine Gesellschaft gibt es bereits auch in Bad Kreuznach
--- Ende Zitat ---
@ Cremer, das ist eine der modernen neuen Seuchen, die verbreiten sich im ganzen Land. ;)
und hier noch eine der vielen Meldungen - Gemeindetricks unzulässig
PLUS:
--- Zitat ---Wolfgang D. Heckeler ist von Haus aus kein schweigsamer Mensch. Aber bei einem Thema ist der Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnbau (BW) eisern: Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Baupartnerschaften zwischen Städten und deren Tochterbetrieben für unzulässig erklärt hat, gibt er keinen Kommentar ab. Auch nicht bei der Bilanzpressekonferenz für 2010. Die Folge des Leipziger Urteils nach Einschätzung von Juristen: bis zu 20 Prozent der Erschließungskosten könnten Bauherren von der Kommune zurückfordern - auch rückwirkend. Das gilt nicht nur für Bietigheim-Bissingen, sondern bundesweit....
--- Ende Zitat ---
hier klicken und lesen < > Bemerkungen aus Lingen/Ems dazu < > Neues vom Recht
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln