Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bietigheim-Bissingen
Städtische Holding-Konstruktion vor dem BVerwG
PLUS:
Hier der Vollständigkeit halber das veröffentlichte Urteil: BVerwG 9 C 8.09
Rechtswidriger Vertrag mit der eigenen Tochter zur Profitoptimierung kostet jetzt richtig Geld:
--- Zitat ---......Mehrere Jahre lang hatte die Kommune per Gerichtsverfahren mit den Privatleuten um die Erschließungsbeiträge verhandelt und vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof Erfolg gehabt. Auf höchster Ebene waren die Baupartnerschaften von Städten und ihren Wohnbaugesellschaften allerdings prinzipiell für unzulässig erklärt worden, weil diese juristisch praktisch identisch seien. Städte und Gemeinden müssten die Erschließung von Baugebieten entweder selbst übernehmen - und zehn Prozent der Kosten begleichen. Oder sie vergeben den Bau von Straßen, Kanälen und Spielplätzen an einen privaten Bauträger. Der Oberbürgermeister Jürgen Kessing und der Gemeinderat haben laut der Stadt vereinbart, dass \"aus Gründen der Gleichbehandlung\" alle Grundstückseigentümer in dem Wohngebiet ein Angebot erhalten. .....
--- Ende Zitat ---
Stuttgarter Nachrichten
PS:
--- Zitat ---Ähnliches Ungemach drohe der Städtischen Wohnbau Kornwestheim nicht, sagte deren Geschäftsführer Michael Köpple gestern auf Anfrage. \"Wenn jemand von uns ein Grundstück kauft, ist die Erschließung bereits im Grundstückspreis erhalten. Es werden nachträglich keine Erschließungskosten mehr in Rechnung gestellt\", erklärte er. Das sei beim Wohnpark Neckarstraße so gehandhabt worden und verhalte sich auch bei den Wohngebieten Melvo und Neckartalblick, die über die Städtische Wohnbau vermarktet würden. \"Da muss niemand später noch anteilig für eine Straßenbeleuchtung oder einen Spielplatz zahlen\", sagte der Wohnbau-Geschäftsführer. Von daher sei nicht zu befürchten, dass das Leipziger Urteil in Kornwestheim ähnliche Folgen haben könnte wie in Bietigheim-Bissingen
--- Ende Zitat ---
Stuttgarter Zeitung:In Kornwestheim ist es anders
[/list]
PLUS:
Bundesverwaltungsgericht:
Gemeinden dürften die Kosten nicht \"im Mantel eines Privaten\" komplett auf Eigentümer abwälzen[/list]Auch in Offenbach hat man offenbar \"delegiert\".
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