Energiepreis-Protest > EVF - Energieversorgung Filstal
AG Göppingen v. 20.05.09 - Az: 2 C 2052/08
Neo:
Inzwischen hat es im Landgericht Ulm die erste Verhandlung gegeben. Dabei hat sich das Amtsgericht Göppingen die erste Watsche geholt, da der Ulmer Richter die Pflicht zur Klageerhebung durch den Verbraucher verneint.
Da eine Beweisaufnahme zur Kostenstruktur der EVF erforderlich wird, ergeht am 18.11.2009 ein Gerichtsbeschluß. Die am Prozeß beteiligten Personen werden bestimmt hier berichten (lassen).
Ich selbst warte immer noch auf meinen längst überfälligen Verhandlungstermin beim AG Göppingen. Da wird vermutlich auf den Ausgang in Ulm gewartet.
Viele Grüße
Joe_D:
Und? Irgendwelche Neuigkeiten?
Gruß
Joe_D
Neo:
Nein. Weder in meinem Fall beim AG Göppingen noch beim LG Ulm. In Ulm muß die EVF den Nachweis Ihrer Kostenstruktur erbringen. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich.
tangocharly:
--- Zitat ---Original von Neo
Nein. Weder in meinem Fall beim AG Göppingen noch beim LG Ulm. In Ulm muß die EVF den Nachweis Ihrer Kostenstruktur erbringen. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich.
--- Ende Zitat ---
Hier geht die Diskussion weiter. Zunächst die Fundstelle im Board lesen.
Joe_D:
Also für die EVF sieht es doch Klasse aus, oder? Die Amtsgerichte im Kreis (Göppingen/Geislingen) entscheiden für den Versorger und bei Berufung vor dem zuständigen LG Ulm wird diese dann abgewiesen. Mit Gerechtigkeit und \"billigem\", also *gerechten* Preis hat das IMHO doch schon lange nichts mehr zu tun. Jeder bekommt nur eine mehr oder weniger nutzlose Einzelentscheidung. Wo wurde denn die Unbilligkeit der Preise eines Versorgers schon gerichtlich festgestellt? IMHO noch nirgends, oder?
Da wünsche ich Neo noch viel Stärke beim persönlichen Untergang vorm AG/LG.
Gruß
Joe_D
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