Energiepreis-Protest > EVF - Energieversorgung Filstal

AG Göppingen v. 20.05.09 - Az: 2 C 2052/08

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Cremer:
In dem Urteil war nicht gesagt worden ob ein Grundversorgungstarif oder Sondertrag zu grunde liegt.

DieAdmin:
herausgehoben aus dem Thread: Brief von Kanzlei Becker Büttner Held damit das nicht so untergeht:

http://www.energienetz.de/de/site__2543/

Das Berufungsverfahren ist am Landgericht Ulm unter dem Az. 1 S 107/09 anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung am 04.11.2009.

@Cremer,

ich hab mal deinen Beitrag mit \"rüber\" genommen.

bolli:

--- Zitat ---Original von Cremer
In dem Urteil war nicht gesagt worden ob ein Grundversorgungstarif oder Sondertrag zu grunde liegt.
--- Ende Zitat ---
Nun, da hier der Unbilligkeitseinwand beurteilt wurde und nichts zur Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel gesagt wurde, andererseits aber bisher wohl auch keine wirksamen Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen bekannt geworden sind, ist es wohl ein Grundversorgungstarif.

Aber es ist schon toll, wie unsere Gerichte es immer wieder schaffen, die Gesetze neu zu interpretieren und sie mit \"Leben\" zu füllen.  X(

Ich frage mich oftmals, wo und unter welchen Bedingungen Richter leben und wie die ihr tägliches Lewben gestalten. Einfach nur erschreckend,  was die da manchmal aus rechtlichen Regelungen rauskratzen wollen.

DieAdmin:
Kommentierung im Forum: AG Göppingen, Urt. v. 20.05.09, Az. 2 C 2052/08 \"Kunde muss wegen § 315 BGB kurzfristig klagen\"

hko:
(Edit Evitel2004: umgehangen von Schreibrechte nur eingeschränkt? )

Schreibrechte nur eingeschränkt?   (Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest)
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Hallo,

ich wollte zum Urteil des AG Göppingen, Urt. v. 20.05.09, Az. 2 C 2052/08 \"Kunde muss wegen § 315 BGB kurzfristig klagen\" noch etwas beitragen. Da mir dies aber dort nicht möglich ist (keine Schreibberechtigung),  meinen Beitrag hier.

Ich bin meinen Recherchen in anderer Sache auf ein sehr interessantes Urteil des AG Meiningen gestoßen, das zwar von der Streitsache gesehen nicht in dieses Forum gehört, aber dem Sinn nach eine schallende Ohrfeige Richtern verpasst, die Urteile wie dieses des AG Göppingen sprechen. Wenn man sich im Urteil des AG Meiningen die Worte Versicherung durch Versorger ersetzt denkt, würde dieses Urteil schon ganz gut auch in dieses Forum passen.

Urteil des AG Meiningen vom 19.11.2007  Az 14 C 688/06
zu finden unter:
http://www.vmadev.de/index.php?id=14&suche=10

Viel Vergnügen beim Lesen besonders der Begründung dieses Urteils.

Gruß von hko

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