Energiepreis-Protest > EVF - Energieversorgung Filstal
AG Göppingen v. 20.05.09 - Az: 2 C 2052/08
RR-E-ft:
Wie der verständige Leser vielleicht erkannt hat, geht aus dem Urteil des LG Ulm hervor, dass etwa der Bezugskostenanstieg nicht bestritten worden sein soll bzw. entsprechendes Bestreiten als verspätet gewertet wurde. Es gibt durchaus Urteile, wo Zahlungsklagen gegen Tarifkunden wegen fehlender Billigkeitsnachweise abgewiesen wurden, ebenso wie es Urteile gibt, in denen das Gericht eine Ersatzbestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB getroffen hatte, weil der Preis nicht der Billigkeit entsprach. Ebenso gibt es Entscheidungen, wo der verklagte Tarifkunde sofort anerkannt hatte und Versorger die Verfahrenskosten zu tragen hatte. Solche finden sich auch in der Urteilssammlung des Vereins.
Neo:
Die Verhandlung vor dem AG Göppingen findet am 19.08. statt. In diesem Fall wurde lückenlos, sachgerecht und fundiert bestritten und durch einen fachkundigen (vom Bund der Energieverbraucher empfohlenen) Anwalt in seinen Widerspruchschriften vorzüglich untermauert. Die Fälle in Ulm und in Stuttgart können daher nicht für das AG Göppingen zur Grundlage gemacht werden.
Neo:
Ich vergaß, zu erwähnen, daß die Verhandlung vor dem AG Göppingen mit einem Vergleich geschlossen wurde. Die Richterin ließ durchblicken, daß im Falle einer Verurteilung ich den kürzeren ziehen würde. Wegen dem geringen Streitwert würde auch keine Revision zu gelassen werden. Das Interesse der Richterin und ihr Kenntnissstand zum Verhandlungsthema war bemerkenswert gering.
Auf Nachfragen meines Anwaltes sei ich der einzigste, der im Raum Göppingen noch den Gaspreisprotest aktiv vor Gericht bestritt. Bei soviel \"Rückhalt\" blieb mir nur der geräuschlose Rückzug. Die zurückbehaltenen Beträge werden von mir nachgezahlt. Die Kosten wurden gegenseitig aufgehoben. Mit der Rechtsschutzversicherung war\'s halt ein sportlicher Einsatz mit einer Niederlage.
Schade. Anderswo sammeln sich die Betroffenen (s. Augsburg und erst recht im hohen Norden) und können mit einer Sammelklage beim ersten Mißerfolg in Revision gehen. Hier im Großraum Stuttgart fehlt wohl der Mut dazu ...
Joe_D:
Na siehste, ich könnte mich als Wahrsager verdingen ;)
Immerhin biste besser weggekommen als ich, da ich zur Zahlung verurteilt wurde und sämtliche Kosten übernehmen durfte (und keine Rechtsschutz dafür aufkam). Da mein Streitwert über 600 Euro lag wäre eine Berufung vor dem LG möglich gewesen, mein Anwalt riet mir aber davon ab. War wohl auch besser so, vor allem für meinen Geldbeutel!
Zahlt die Rechtsschutz eigentlich eine Honorarvereinbarung? Ohne die wollte mein Anwalt gar nicht tätig werden (da Frage ich mich wofür es eine streitwertabhängige RVG im Zivilrecht gibt, wenn man keinen Anwalt findet, der dafür Lust hat anständig zu arbeiten)
Gruß
Joe_D
Neo:
Der Anwalt setzt sich selbst mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung und verhandelt mit dieser. Ihr Staranwalt ist wohl so erfolgreich, daß er ein Extrahonorar für selbstverständlich hält.
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