@ RR-E-ft
Zitat: \"Endet der Vertrag mit diesem Vertrieb und...\"
Wodurch endet denn dieser Vertrag ? Doch sicherlich nicht durch die \"Sperrung\", oder heisst Sperrung (Zurückbehaltungsrecht) gleich Vertragskündigung ?
Wenn ein Kunde einen Neuvertrag schließt, heisst das doch nicht automatisch, dass der Altvertrag beendet ist, außer es ist ein Vertragsende vereinbart.
Bei unbefristeten Verträgen bedarf es doch immer noch einer Kündigung, oder habe ich etwas übersehen ?
@ pesser
120,- € ist nach der GVV nicht geringfügig und berechtigt schon zur Sperrung
Es geht mir auch nicht um deinen konkreten Fall, sondern um die notorischen Nichtzahler und wie man diesen korrekt begegnen kann.
Gruß aus Meck-Pomm