Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber  (Gelesen 10981 mal)

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Offline pesser

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Hallo!

Ich hab folgendes Problem (so richtig dringlich ist es derzeit noch nicht):
Seit etwa 3 Jahren ist in meiner Wohnung der Strom gesperrt. Es ging damals um etwa 5 Jahre alte Schulden (120 Euro) von einer anderen Meßstelle.

Wen\'s interessiert: N-Ergie Nürnberg, kurz nach der Fusion von EWAG und FÜW herrschte dort das Chaos; Ich war sicher, bezahlt zu haben, konnte das aber nach 5 Jahren nicht nachweisen. Nach meiner Schätzung hätte ich noch was gut. Dann haben sie noch 1 Jahr gebraucht, um im unverschlossenen Keller den Zähler zu finden. Tatsächlich sind noch so 400 Euro alte Heizkosten (Wärmecontacting) offen.

War mir aber alles egal, ich habe das pragmatisch gelöst (man hat Nachbarn und es gibt noch verständnisvolle und fachkundige Handwerksmeister).

Jetzt hab ich mich mal nach alternativen Stromversorgern umgesehen und bin auf die Stadtwerke Roth gestoßen.
Scheint mir sehr seriös, nette Leute mit Durchwahlnummer, keine Deppen-Hotline wie bei der N-Ergie und auch noch billiger.

Doch zur Sache:
Vertrag mit den Stadtwerken Roth gemacht, alles easy (Zitat: \"Ob der Zähler gesperrt ist, is mir wurscht\").
Dann per Internet-Kontaktformular an die N-Ergie gewendet mit Bitte um Terminverinbarung zwecks Einschaltung des Stroms.
Am nächsten Tag ruft eine Dame der N-Ergie an. Sie nimmt Bezug auf meine Mail mit den Worten: \"Aber sie haben noch Schulden bei uns\". Ich antworte mehrfach und höflich (fällt mir beim drittenmal schwer), daß ich mich dazu am Telefon nicht äußern möchte. Die Frau legt unvermittelt auf.

Frage:
  • Ich habe einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten. Muß der Verteilnetzbetreiber den Zähler unverzüglich einschalten, auch wenn er der Meinung ist, ich habe alte Schulden bei ihm?
  • Wenn ja, auf welche Vorschriften kann ich mich berufen?
Tschüs
pesser

Offline Cremer

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2009, 08:46:54 »
@pesser,

stöbern Sie mal auf den Seiten des BdEV und Suchbegriff.

Sofern der neue versorger Sie angenommen hat, darf die N-Ergie nicht verweigern.

Es sind schließlich zwei verschiedene Verträge. dann müßte die N-ergie die Altschulden einfordern/einklagen.

Warum ist die denn 5 Jahre inaktiv geblieben? Außerdem gibts die 3 jährige vertjährungfrist, sofern Sie zwischenzeitlich keine Mahnungen erhalten hatten
MFG
Gerd Cremer
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Offline Netznutzer

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2009, 11:21:41 »
Hallo,

Sie haben Schulden bei einem Vertrieb. Den Anschluss öffnen/schliessen ist Netzsache. Beim Netz sind Sie (aller Wahrscheinlichkeit) schuldenfrei. Der neue Lieferant sagt dem Netz verbindlich zu,die NN-Entgelte zu begleichen, somit gibt es keinen Grund die Sperrung aufrecht zu erhalten. Einziger (evtl.) Streitpunkt wären noch die Wiederanschlusskosten. Im Zweifel würde ich diese an Ihrer Stelle begleichen, damit später wg. Unklarheit das Netz aufgrund von nicht gezahlten Wiederinbetriebsetzungskosten den Anschluss sperrt. In manchen Netzen muss nach so einer langen Sperrung vor Wiederinbetriebnahme ein Elektriker den Anschlus prüfen und einen Wiederinbetriebssetzungsantrag stellen. Fragen Sie mal direkt im Netz nach, nicht im Vertrieb von N-Ergie.

Gruß

NN

Offline Cremer

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2009, 11:26:45 »
@netznutzer,

aber gerade dass ist das Problem.

Der Wiederanschluss wird erst nach Begleichen der Altschulden erfolgen :evil:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Netznutzer

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2009, 11:30:13 »
Zitat
Der Wiederanschluss wird erst nach Begleichen der Altschulden erfolgen  

Das ist falsch! Die Schulden sind bei einem Vertrieb, der könnte auch Yello oder Flexstrom heissen. Ein Netzbetreiber, der wegen VERTRIEBSSCHULDEN einen Liefrantenwechsel verhindert, wird sich umgehend bei der Netzagentur wiederfinden. Der Vertrieb mit den Altschulden kann ja das normale Mahnverfahren z.B. über Creditreform einleiten, um sein Geld zu bekommen.

Nur NETZSCHULDEN könnten problematisch sein.

Gruß

NN

Offline Gridpem

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2009, 20:18:22 »
@ Netznutzer

was soll der Netzbetreiber aber tun, wenn der Altlieferant nicht abmeldet ?
Dann kann der Netzbetreiber den Anschluss für einen neuen Lieferanten nicht freigeben.

Warum sollte ich als Altlieferant einen Kunden freigeben, aus dem Vertrag entlassen, der bei mir Schulden hat ?  Den lasse ich doch lieber gesperrt bis die Schulden gezahlt sind.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline pesser

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #6 am: 02. Oktober 2009, 23:44:58 »
Hallo!

Zitat
Original von Cremer
stöbern Sie mal auf den Seiten des BdEV und Suchbegriff.
Danke, werd ich morgen mal machen.

Zitat
Original von Cremer
Warum ist die denn 5 Jahre inaktiv geblieben?
Ich bin umgezogen, wegen des geringen Betrages (ca. 120  Euro) haben sie vielleicht weitere Maßnahmen mit ungewissem Ausgang (Adressermittlung etc.) gescheut. Inzwischen fordert die N-ergie auch noch ca. 400,- Wärmekosten von 2007 aus meiner aktuellen Wohnung. Ich bin ja durchaus bereit, das im Rahmen meiner Möglichkeiten abzuzahlen, aber das hat meiner Meinung nach nichts mit dem Strom zu tun, oder?

In meiner jetzigen Wohnung bin ich wieder selber Stromkunde und habe dann auch relativ schnell (aber auch nicht sofort) die alte Geschichte präsentiert bekommen.
Nach einem kurzen, brotlosen Briefwechsel hab das alles aus Prinzip und Rechthaberei ignoriert (wohlwissend, daß im Ernstfall mein Nachbar hilft).

Zitat
Original von Netznutzer
Einziger (evtl.) Streitpunkt wären noch die Wiederanschlusskosten. Im Zweifel würde ich diese an Ihrer Stelle begleichen, damit später wg. Unklarheit das Netz aufgrund von nicht gezahlten Wiederinbetriebsetzungskosten den Anschluss sperrt.
In manchen Netzen muss nach so einer langen Sperrung vor Wiederinbetriebnahme ein Elektriker den Anschlus prüfen und einen Wiederinbetriebssetzungsantrag stellen.
Wiedereinschaltkosten würde ich sofort bezahlen, hat mich aber keiner danach gefragt (wie gesagt, die Dame hat das Telefon unvermittelt aufgelegt).
Einen eingetragen Elektromeister hätte ich sowieso an der Hand, der hat das damals auch mit dem Nachbarn geregelt (allerdings inoffiziell).

Ich warte jetzt mal ein paar Tage, vielleicht passiert noch was. Dann werde nochmal schriftlich und korrekt an den Netzbetreiber adressiert  um Wiedereinschaltung bitten.

Fortsetzung folgt ...

Tschüs und erstmal vielen Dank!

Offline Netznutzer

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #7 am: 03. Oktober 2009, 01:42:28 »
Zitat
@ Gridpem

Wenn ein Lieferant sperrt, endet die Bilanzkreiszuordnung beim Netzbetreiber, da das Vertragsverhältnis unterbrochen wird und die Abnahmestelle nicht beliefert werden kann. Wenn das Netz ordnungsgemäß arbeitet führt eine Trennung zu einer Netzabmeldung beim bisherigen Lieferanten. Die Abnahmestelle ist somit frei. Bei Anmeldung durch einen Liefranten ist m.E. keine Kündigung bei einem Vorlieferanten erforderlich, da es keinen Vertrag gibt. Bei Begleichung der Netzschulden und des dadurch beginneneden Vorgangs der Stromversorgung durch Inbetriebnahme durch Zählersetzung  beginnt ein Ersatzversorgungsverhältnis dass der Netzbetreiber dem Grundversorger mitteilt. Der macht dann daraus, je nach Qualität des kunden eine Grundversorgung oder einen SV.
Grundsatz ist, dass kein Netzbetreiber sogen. Altschulden von Kunden bei \"Altlieferanten\" kennen kann. Der NB hat nur ein Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten, dass i.d.R. durch Zahlung der Netznutzungsentgelte unbelastet ist.

Gruß

NN

Offline pesser

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #8 am: 03. Oktober 2009, 03:43:42 »
Zitat
Original von Netznutzer
Grundsatz ist, dass kein Netzbetreiber sogen. Altschulden von Kunden bei \"Altlieferanten\" kennen kann. Der NB hat nur ein Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten, dass i.d.R. durch Zahlung der Netznutzungsentgelte unbelastet ist.
Wenn ich das richtig verstehe, ist es irrelevant, wenn Netzbetrieber und \"Altlieferant\" beides die N-Ergie ist.

Soeben recherchiert:
Netzbetreiber ist die \"N-ERGIE Netz GmbH\", eine 100% Tochter der \"N-ERGIE AG\".
Die dürften also wegen Altschulden bei der \"N-Ergie AG\" keine Probleme machen.

Scheint mit logisch. Ich schätze und hoffe, das ist genau der springende Punkt hier.

Tschüs und vielen Dank erstmal!

Offline Gridpem

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #9 am: 03. Oktober 2009, 11:25:49 »
@ Netznutzer,

wenn ein Lieferant sperren lässt, heisst das noch lange nicht, dass die Zuordnung zum Bilanzkreis aufgehoben ist. Die wird erst dann aufgehoben, wenn der Lieferant die Abnahmestelle beim Netzbetreiber aus seinem Bilanzkreis abmeldet. Nur beim Auszug des Kunden kann der Netzbetreiber \"zwangsabmelden\"

Eine Sperrung hat nichts mit dem Beenden eines Stromliefervertrages zu tun. Das Sperren geschieht um einen Schaden zu begrenzen. Deshalb sind die Sperrkosten auch ohne Umsatzsteuer berechnet, während das Entsperren mit Umsatzsteuer berechnet wird.

Ich als Lieferant würde den Stromliefervertrag erst dann beenden, wenn die Rückstände gezahlt sind und der Kunde damit seine Verpflichtungen aus dem Liefervertrag erfüllt hat.

Nur damit kann ein \"Lieferanten-Hopping\" der permanenten \"Nichtzahler\" wirksam verhindert werden.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Netznutzer

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #10 am: 03. Oktober 2009, 18:59:06 »
@ Gridpem

Wie soll eine Abnahmestelle, die keinen Zähler hat, beliefert werden können? Das ist nicht möglich. Sofern ein Belieferungsvertrag besteht, muss die Abnahmestelle zur Belieferung bereit sein. Daher führt die Trennung zur vorübergehenden Vertragsbeendigung und Herausnahme aus der Bilanzierung. Auf welcher Basis soll eine Stromlieferung funktionieren, wo nicht geliefert werden kann?

Gruß

NN

Offline pesser

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #11 am: 03. Oktober 2009, 21:49:47 »
Nochmal zu meinem Fall:
[list=1]
  • Ich habe noch einen Zähler, aber die Sicherungen sind herausgenommen.
  • Ich habe einen Liefervertrag mit einem neuen Lieferanten.
  • [/list=1]Man kann doch nicht zwei Lieferverträge gleichzeitig haben, bzw. der Abschluß des neuen Vertrages muß doch automatisch mit der Beendigung des vorherigen verbunden sein?

Offline Netznutzer

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #12 am: 04. Oktober 2009, 12:37:28 »
So ist\'s.

Gruß

NN

Offline pesser

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #13 am: 06. Oktober 2009, 02:58:09 »
Ok, Fall erledigt.

Ohne weiteres zutun habe ich am Montag einen Anruf erhalten wegen Terminvereinbarung. Heute Vormitag will jemand von der N-ERGIE kommen und wieder einschalten.

Vielen Dank an alle, war recht aufschlußreich für mich.

Offline Gridpem

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #14 am: 08. Oktober 2009, 16:53:10 »
@ netznutzer, @ pesser

wenn dem wirklich so ist, welchen Sinn macht dann überhaupt noch eine Sperrung ? Warum ist die Sperrung dann in der GVV aufgenommen, wenn jeder gesperrte Kunde durch einen Neuvertrag wieder in den Genuss der Versorgung kommt ?
Auch der Grundversorger ist ja nur ein Lieferant, der seine Kunden einem Bilanzkreis zuordnet.

@ pesser
rein juristisch kannst Du zwei Lieferverträge abschließen. Mit einem Neuabschluss wird nicht automatisch ein Altvertrag beendet. Der Altlieferant kann auf Vertragserfüllung von Deiner Seite bestehen.

Gruß aus Meck-Pomm

 

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