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Autor Thema: Stromzähler vertauscht! Muss ich nachzahlen?  (Gelesen 10365 mal)

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Offline monaz

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Stromzähler vertauscht! Muss ich nachzahlen?
« am: 08. Oktober 2009, 13:50:23 »
Hallo!
Bei einer technischen Prüfung wurde festgestellt, dass der Zähler von mir und meiner Nachbarin vertauscht wurden. Die Ursache ist unklar. Heute bekam ich eine Rechnung über 1.680.- Euro! Ich soll die zuwenig gezahlten Stromkosten der letzten drei Jahre nachzahlen! Muss ich das? Ich habe schließlich meine Rechnungen immer bezahlt und hätte auch den tatsächlichen Verbrauch gezahlt, wenn ich die entsprechenden Rechnungen bekommen hätte. Im Nachhinein so eine hohe Rechnung zu bezahlen, obwohl der Fehler doch nicht bei mir lag, finde ich unglaublich hart. Kann mir jemand weiterhelfen?

Offline Cremer

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Stromzähler vertauscht! Muss ich nachzahlen?
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2009, 15:12:02 »
@monaz,

wer hat die Vertauschung festgestellt?
Wer ist dafür verantwortlich?

Hier muss mit dem Versoger gesprochen werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline monaz

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Stromzähler vertauscht! Muss ich nachzahlen?
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2009, 16:05:05 »
@Cremer

Meine Nachbarin hat die Verwechslung bemerkt und sich dann an Vattenfall gewendet.
Mir wurde mitgeteilt, dass die Ursache für die Zählervertauschung nicht mehr ermittelt werden konnte. Vielleicht war das schon eine Ewigkeit so, aber es hat niemand bemerkt!
Es gibt da diesen §18, worauf sich der Anbieter bezieht:

§ 18 Berechnungsfehler
(1) Ergibt eine Prufung der Messeinrichtungen eine Uberschreitung der Verkehrsfehler- grenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Uberzahlung vom Grundversorger zuruckzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Große des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Grundversorger den Verbrauch fur die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorher- gehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjahrigen Verbrauchs durch Schatzung; die tatsachlichen Verhaltnisse sind angemessen zu berucksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungs- gemaßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen. (2) Anspruche nach Absatz 1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschrankt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann uber einen gro- ßeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf langstens drei Jahre beschrankt.

die Überzahlung zahlt der Grundversorger oder (!!!) der Kunde. Aber wer bestimmt das entweder/oder?

Ratlose Grüße

Offline jroettges

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Stromzähler vertauscht! Muss ich nachzahlen?
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2009, 16:39:39 »
@monaz

Deine Nachbarin hat zuviel, Du zu wenig bezahlt.

Einigt Euch einfach untereinander und teilt Vattenfall das Ergebis Eurer Einigung mit.

Schließlich hat Vattenfall sein Geld bekommen. Von wem, das sollte denen doch egal sein.  ;)

Offline monaz

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Stromzähler vertauscht! Muss ich nachzahlen?
« Antwort #4 am: 08. Oktober 2009, 20:13:56 »
Das ist jetzt alles schon über Vattenfall abgewickelt.
Meine Nachbarin hat eine Nachzahlung bekommen.
Mich interessiert nur, ob ich zu einer Nachzahlung verpflichtet bin, obwohl der Fehler ja nicht von mir hervorgerufen wurde.
Ist der Stromversorger nicht dazu verpflichtet, seine Geräte korrekt zu installieren und zu warten, damit ich mich auf die Korrektheit der Rechnung zu verlassen?

Aber danke für die Antworten bis jetzt!

Offline bjo

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Stromzähler vertauscht! Muss ich nachzahlen?
« Antwort #5 am: 08. Oktober 2009, 20:44:57 »
Zähler werden üblicherweise von ortsansässigen in der Handwerksrolle eingetragen Elektriker montiert. Dieser holt sich vorab mittels Antrag den der
Mieter / Eigentümer unterschreiben muß beim Netzbetreiber den Zähler ab.
Vor Jahren konnte man an der Blombe noch erkennen wer das war ob das heute noch so ist weiß ich nicht!

Offline Netznutzer

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Stromzähler vertauscht! Muss ich nachzahlen?
« Antwort #6 am: 09. Oktober 2009, 09:21:04 »
@ monaz

Was wäre, wenn du an der Stelle deiner Nachbarin gewesen wärst. Hättest du auf die 1680,- € wg. Verjährung verzichtet, oder weil du eben immer den (zu hohen) Rechnungsbetrag bezahlt hast, der gefordert wurde?

Gruß

NN

 

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