@Cremer
Meine Nachbarin hat die Verwechslung bemerkt und sich dann an Vattenfall gewendet.
Mir wurde mitgeteilt, dass die Ursache für die Zählervertauschung nicht mehr ermittelt werden konnte. Vielleicht war das schon eine Ewigkeit so, aber es hat niemand bemerkt!
Es gibt da diesen §18, worauf sich der Anbieter bezieht:
§ 18 Berechnungsfehler
(1) Ergibt eine Prufung der Messeinrichtungen eine Uberschreitung der Verkehrsfehler- grenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Uberzahlung vom Grundversorger zuruckzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Große des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Grundversorger den Verbrauch fur die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorher- gehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjahrigen Verbrauchs durch Schatzung; die tatsachlichen Verhaltnisse sind angemessen zu berucksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungs- gemaßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen. (2) Anspruche nach Absatz 1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschrankt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann uber einen gro- ßeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf langstens drei Jahre beschrankt.
die Überzahlung zahlt der Grundversorger oder (!!!) der Kunde. Aber wer bestimmt das entweder/oder?
Ratlose Grüße