Energiepreis-Protest > ENSO

Zahlungserinnerung trotz Einzugsermächtigung

<< < (4/4)

Sonnenschein:
Hallo Herr Fricke,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ein konkreter Termin wurde mir noch nicht angekündigt.

Den Betrag (alter Preis + 2%) werde ich überweisen, da es den Ärger um die Einzugsermächtigung nicht Wert wert ist. Ärgerlich ist allerdings die Arroganz, mit der das Unternehmen hier nicht zum ersten mal auftritt.

Ist das Urteil des AG Hamburg-Harburg inzwischen rechtskräftig?

Kann ich jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt wegen des vertragswidrigen Verhaltens kündigen?  Bisher sehe ich wegen der unbest. Preisanpassungsklausel und der Laufzeit  allerdings eher Vorteile in dem Vertrag.

Vielen Dank und viele Grüße
Sonnenschein

RR-E-ft:
@Sonnenschein


Wenden Sie die Unbilligkeit wie aufgezeigt gegen den Gesamtpreis ein und bahlten Sie auch die zwei Prozent erst einmal für sich.

Die zwei Prozent sind auch ein alter Hut.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln