Energiepreis-Protest > ENSO

Zahlungserinnerung trotz Einzugsermächtigung

(1/4) > >>

wolters:
Die GASO verschickt - trotz vorliegender Einzugsermächtigungen - nach ihrer 16 % Erhöhung (1. Juni 2005) Zahlungserinnerungen wegen nicht beglichener Forderung - und verweist darin auf die Zeit- und Wegeersparnis bei Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Die Einzugsermächtigung liegt jedoch seit 1996 vor, da sie Bestandteil des Sondervertrages S 1 ist (der Vertrag enthält aber keinen Hinweis auf dadurch ermäßigte Gaspreise). Die GASO hat bisher nicht mitgeteilt, dass sie die Einzugsermächtigung nicht mehr in Anspruch nehmen will.

Ein Telefonat ergab, dass alle Kunden mit Unbilligkeitseinwand zukünftig Einzelzahlungen bzw. Daueraufträge erteilen müssen (Vorgabe der Geschäftsleitung). Einzugsermächtigungen werden nur dann akzeptiert bzw. wieder in Anspruch genommen, wenn diese für den erhöhten neuen Abschlag gelten - also ohne Begrenzung.

Die Überweisung der letzten Rate und den Dauerauftrag für künftige Raten werde ich nunmehr erteilen. Ein entsprechendes Schreiben werde ich an die GASO schicken mit dem Hinweis auf den einseitigen Verzicht ihrerseits auf die Einzugsermächtigung und der Bitte um schriftliche Bestätigung, da bisher Einzugsermächtigung Vertragsbestandteil war.

Meine Fragen:
1)
Kann der Versorger trotz Vertragsbestandteil (Einzugsermächtigung) ohne Benachrichtigung und ohne Schriftform darauf verzichten?
2)
Da ich jetzt in Urlaub fahre: Ich rechne nach der \"Zahlungserinnerung\" trotz jetzt erfolgender Zahlung der verringerten Rate mit einer Mahnung aufgrund der bisherigen Vorgehensweise der GASO.  Wie lange sind die Fristen, da ich bei Sperrandrohung in der Mahnung ja noch zum Amtsgericht muss?


Ich würde in meinem Schreiben auch wieder auf den Komplex § 315-Fälligkeit-Zahlungsverzug eingehen und bitten, von Mahnungen abzusehen, da sonst bei Nichtbeachtung kostenpflichtige Abmahnung durch Verbraucherverbände vorbehalten wird. Zudem: Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung bis ... in 2 Wochen ... , dass GASO sich an geltende Rechtslage hält.


Alles Gute!
Wolters

Cremer:
Hallo wolters,

na, das haben wir alles schon mal gehabt. Hier besteht anscheinend bei den EVU\'s deutschlandweit Einigkeit.

Wo ist denn da die Wege- und Zeitersparnis? :D

War bei mir auch so. Durch die Einzugsermächtigung war ich im \"Energieclub\" mit 10% Rabatt auf den Arbeitspreis. Begrenzung auf einen maximalen Abbuchungswert, war wegen des Rechnungswesen (fadenscheinige Behauptung) nicht möglich. Also Rauswurf ohne Fristeneinhaltung und rückwirkend!! Betrachte mich trotzdem weiterhin als Mitglied im Energieclub.

Nicht so voreilig! Ärgern Sie Ihren Versorger. Fragen Sie Ihn, wie er künftig die Abschläge haben möchte :shock: : Bar, per Scheck zugesandt oder per Dauerauftrag. Dann fahren Sie erst mal in Urlaub und zahlen den August wenn Sie zurückkommen und seine Antwort vorliegt. :wink:

Zu Ihrer Frage 1: Bin ich der Meinung nein.

Zu Frage 2: Natürlich werden Sie eine Mahnung erhalten, den Spass macht er garantiert mit Ihnen. :evil:

Cremer:
Hallo wolters,

habe mir mal den Geschäftsbericht angesehen. Auf Seite 39 wird ein Ertrag von ca. 11% ausgewiesen. Ist also in etwa der gleichen Höhe wie bei uns die Stadtwerke Kreuznach Ihren Ertrag haben (15%).

wolters:
Sehr geehrter Herr Cremer,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Am Telefon hatte die Dame notiert, dass ich per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung überweise - vorbehaltlich der Prüfung, ob ich eine schriftliche Bestätigung der einseitigen Vertragsänderung benötige.

Den Dauerauftrag werde ich noch abwarten, bis eine Antwort kommt.

Die Zahlung für den 1.7. werde ich aber jetzt schon einzeln überweisen, da dies gerade von der \"Zahlungserinnerung\" erfasst wird. Sonst kommt zum 1.8. (Fristsetzung) eine Mahnung und ich bin im Urlaub.

(Bisheriger Ablauf:
Zum 1.6. hatte die GASO noch den alten Betrag abgezogen.
Am 21.6. habe ich Unbilligkeit eingewandt.
Zum 1.7. passierte nichts - neuer Betrag bzw. begrenzter Betrag hätte abgebucht werden müssen.)

Alles Gute!
Wolters

Cremer:
@ Wolters,

Hat denn die GASO die Preiserhöhung in der Tagespresse bekannt gegeben?

Hatte ich Sie richtig verstanden, dass die GASO die Abschlagshöhe ohne Mitteilung entsprechend den neuen höheren Tarifen ebenfalls erhöht hat und bucht dementsprechend ab?

Sie erteilen doch keinen Freibrief Beträge in beliebiger Höhe von Ihrem Konto abzubuchen zu lassen :evil:  
 
Auch bei uns ist der Tarif des Energieclub der SW KH nicht in Cent als Tarif abgedruckt. Der Rabatt wird vor Steuern (EEG und KWKG, Mineralölsteuer) gewährt, siehe:
http://www.stadtwerke-kh.de/eclub.shtml

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln